Das jüdische Religionsgesetz erwähnt zur Kleidung nur die rituelle Tauglichkeit des Stoffes: "Ein Kleid, das aus zweierlei Fäden gewebt ist, soll nicht auf den Leib kommen" (Lev 19,19). Der Vers "Ihre Bräuche sollt ihr nicht befolgen" (Lev 18,3) wird mitunter als Aufforderung verstanden, sich in allen Dingen von Nichtjuden zu unterscheiden – auch äußerlich.
Einflussreiche Rabbiner wie Moses ben Maimon (gen. Maimonides, 1138–1204) gelangten hingegen immer wieder zu dem Schluss, dass Jüdinnen und Juden in der Diaspora jede beliebige Mode, Tracht oder Berufskleidung problemlos tragen können, insofern diese nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder fremden kultischen Zwecken dienen.
Für lange Zeit gab es keine rein jüdischen Kleidungsformen, was Darstellungen aus der Antike und dem Frühmittelalter belegen. Erst ab dem 12. Jahrhundert verwendeten christliche sowie jüdische Künstler zunehmend besondere Kopfbedeckungen, um Juden zu identifizieren. Beispiele aus Frankreich und Burgund zeigen eine Art phrygische Mütze, die wohl zur Tracht der Aschkenasim gehörte und in Mitteleuropa eine helmartige Haubenform annahm.
Unter Papst Innozenz III. wurde 1215 das Vierte Laterankonzil in Rom abgehalten. Mit mehr als 400 Bischöfen, 800 Äbten und Prioren war es die größte Kirchenversammlung des Mittelalters. Der Papst führte mehrere Reformen durch und rief zum Fünften Kreuzzug auf, um Jerusalem von den Muslimen zurückzuerobern.
In dieser aufgeheizten Stimmung wurden antjüdische Gesetze beschlossen (Canon. 67–70): Juden mussten die Kirche nun für entgangene Einnahmen entschädigen. Sie sollten kein kommunales Amt mehr ausüben, keine christlichen Diener beschäftigen, keinen Handel treiben dürfen. Jeder sexuelle Kontakt mit Christen wurde streng verboten. Zusätzlich ordnete das Konzil eine diskriminierende Kennzeichnung an:
"Statuimus ut […] qualitate habitus publice ab aliis populis distinguantur" (Wir verfügen, dass [sie] sich in der Öffentlichkeit durch eine besondere Kleidung von anderen Völkern unterscheiden sollen). Der sogenannte Schwabenspiegel präzisierte um 1270 diese Anordnung: "Die Juden sollen spitze Hüte tragen; damit sind sie bezeichnet vor den Christen, damit man sie als Jude erkennen soll". Erst jetzt wurde eine Kopfbedeckung zum zwangsweise getragenen Schandmal.
Ungewiss bleibt, wie ein "Judenhut" in Wirklichkeit aussah und aus welchen Materialien er bestand. Er war wohl oft gelb eingefärbt oder bestand aus Stroh. Seine Gestaltung unterlag einem zeitlichen Wandel und war nicht allgemeingültig festgelegt, denn regionale Varianten existierten nachweisbar nebeneinander. Im späten 13. und 14. Jahrhundert konnte der Hut haubenförmig, flach oder ein Spitzkegel sein und unterschiedliche Krempenformen haben.
Das wichtigste Merkmal blieb jedoch immer ein charakteristisches "Horn" (lat. pileus cornutus = gehörnter Hut), ein röhren- oder fingerförmig vom Scheitelpunkt des Hutes nach oben gehender Aufsatz, der zunehmend von einem runden Knauf aus gefülltem Stoff, Flechtwerk oder gar Holz abgeschlossen wurde. Im ausgehenden Mittelalter war der "Judenhut" so weit verbreitet, dass er als Wappenbild in der europäischen Heraldik Verwendung fand.
Aus Frankreich oder Spanien verbreiteten sich ab 1217 neue Abzeichen aus Stoff, überwiegend gelbe Kreise und Ringe, die Juden als Kennzeichen an ihrer Oberkleidung tragen mussten. Auf einer Synode in Bamberg führte sie der päpstliche Legat Nicolaus von Kues (lat. Cusanus, 1401–1464) mit seinem Reformedikt "Quoniam ex iniuncto" am 30. April 1451 im Reichsgebiet ein. Jeder Pfarrei, in der die Kennzeichnungspflicht nicht durchgesetzt wurde, drohte das Interdikt.
Cusanus verfolgte als humanistischer Gelehrter einen vermeintlich wissenschaftlichen Ansatz und nahm das 4. Buch Mose als Grundlage: "Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen, sie sollen sich Quasten an ihre Kleiderzipfel nähen, von Generation zu Generation, und sollen an den Quasten eine violette Purpurschnur anbringen" (Num 15,38). Gemeint sind die langen Troddeln (Zizith) am Kleinen Gebetsmantel (Tallit Katan).
Während der hebräische Text eindeutig eine bläuliche Farbe vorschreibt, kann die griechische Übersetzung "υάκινθος" (Hyazinthe) blau oder gelb bedeuten. Cusanus entschied sich dafür, beide Farben zu verwenden. In der Neubauer Chronik aus Nürnberg heißt es dazu: "Anno 1451 haben die Juden angefangen, die gelben Ringlein an den Kleidern zu tragen und ihre Frauen die blauen Streifen auf den Schleiern, dass man sie daran erkenne".
Ein fahles, grünliches Gelb symbolisierte in der christlichen Farbenlehre das Höllenlicht, es stand für Gottesfeindschaft und Ketzerei, Sünde, Wollust, Neid und Krankheit. Damit man ihn auch gut sehen könne, sollte der Ring nicht kleiner als die Länge eines gewöhnlichen Fingers sein ("cuius diameter communis hominis digito minor non sit"). Unter Kaiser Karl V. (reg. 1520-1556) wurde der Gelbe Ring in eine 1530 verabschiedete Reichs-Polizeiordnung aufgenommen (Art. XXII).
Im Geist der Aufklärung und aufgrund mangelnder Kontrollen begannen die Zwangszeichen ab dem späten 17. Jahrhundert allmählich zu verschwinden. Mit einer voranschreitenden kulturellen Assimilation gab es zuletzt keine äußerlichen Unterschiede mehr zwischen den Religionen. Doch am 19. September 1941 beging der NS-Staat einen verbrecherischen Kulturbruch und führte erneut diskriminierende Zwangsabzeichen für deutsche Juden ein.
Propagandaminister Joseph Goebbels entwarf mit Zustimmmung Adolf Hitlers bereits im Sommer 1941 den Gelben Stern (umgangssprachlich auch "Judenstern"), wobei er sich bewusst an mittelalterlichen Vorbildern orientierte. Der handtellergroße Aufnäher wurde industriell auf senf-gelben Stoff gedruckt und dann ausgeschnitten. Er zeigt einen Magen David (Davidstern) mit dem Wort "Jude" in pseudo-hebräischen Schriftzeichen.
Den Gelben Stern mussten Männer wie Frauen in der Öffentlichkeit auf der linken Brustseite ihrer Oberkleidung tragen, gut sichtbar und "fest aufgenäht". Der Aufnäher ersetzte auch frühere Kennzeichen in den von NS-Deutschland besetzten Ländern, beispielsweise Armbinden und farbige Winkel. Die Ausführung und Trageweise des Gelben Sterns konnte dabei variieren, der Aufdruck der jeweiligen Landessprache angepasst sein oder ganz fehlen.
In den Konzentrationslagern trugen jüdische Gefangene auf ihren Häftlingskleidern einen gelben Davidstern, wobei das obenauf liegende Dreieck für ihre jeweiligen "Verbrechen" unterschiedlich gefärbt war. Mit der Befreiung der Konzentrationslager und dem Sturz der Nationalsozialisten wurden alle Zwangskennzeichen durch das "Kontrollrats-gesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht" vom 20. September 1945 abgeschafft.
(Patrick Charell)
Quellen
1215 Antijudaismus im IV. Laterankonzil
um 1270: Juden im Schwabenspiegel
um 1450: Juden in der christlichen Kunst
1451: Judendekret des Nikolaus von Kues
um 1485: Der Gelbe Ring in Weihenstephan
1491: Beschluss der Bamberger Synode
1530: Kleiderordnung für Juden im Reich
1808: Denkschrift von Elkan Henle aus Fürth
1933-41: Tagebuch von Elisabeth Block
1935: Nürnberger Rassengesetze
1941: Zwangskennzeichnung der Juden
Zeitzeugen
Lola Sinz (geb. Kronheimer) berichtet davon, wie sie nach dem Inkrafttreten der Verordnung zum Tragen des Judensterns möglichst gar nicht mehr aus dem Haus ging
Glossar
Personen
Philipp Auerbach, Staatskommissar und "Generalanwalt für Wiedergutmachung"
Elisabeth "Lisi" Block, Schülerin, führte Tagebuch von 1933 bis zur Deportation 1941
Michael Siegel, Jurist