Jüdisches Leben
in Bayern

um 1270: Juden im Schwabenspiegel

"Der Könige Buch" (sog. Schwabenspiegel), wohl um 1270. Spätere Handschrift und Buchmalereien aus der Werkstatt von Diebold Lauber. Hagenau um 1425, fol. 202v-205v. Bibliothèque Royale Albert Ier Brüssel, MS 14689-91.


Vorbemerkung

Der Schwabenspiegel ist ein mittelalterliches Land- und Lehenrechtsbuch. Der heute allgemein übliche Name wurde jedoch erst im Jahr 1609 zum ersten Mal verwendet. Er ist sowieso missverständlich, da es sich um keine Sammlung spezifisch schwäbischer Rechtssätze handelt, sondern um das Land- und Lehenrecht, das im Machtbereich des römisch-deutschen Kaisers gelten sollte. Deshalb lauten die Selbstbezeichnungen der mittelalterlichen Handschriften "Landrechts-" bzw. "Lehenrechtsbuch", "Kaiserrecht" usw.

Die lange Zeit gültige Lehrmeinung, er sei 1274/75 im Umfeld der Franziskaner in entstanden, ist durch neueste Forschungen in Zweifel geraten: Die älteste überlieferte Version könnte bereits 1268 bis 1272 in Mendikantenklöstern entstanden sein. Zumindest legen dies inhaltliche Bezüge zu den Predigten des Franziskanermönchs Berthold von Regensburg (um 1210-1272) nahe. Mehr als 400 vollständige Handschriften und Fragmente des Schwabenspiegels überliefern eine Vielzahl von Textvarianten, wobei die Unterschiede weniger im Inhalt, als in der Auswahl und Anordnung der Artikel liegen. Das hauptsächliche Verbreitungsgebiet von Schwabenspiegel-Handschriften ist Süddeutschland, d. h. der schwäbische und der bayerisch-österreichische Raum. Sie beeinflussten aber auch die Rechtsentwicklung bis nach Nordwestdeutschland, Burgund und Osteuropa.

Im Schwabenspiegel befindet sich in einem längeren Kapitel auch das für Juden geltende Sonderrecht, die Schirmherrschaft des Königs über die Juden (Judenregal), das Verbot der Gewaltanwendung gegen Juden und das sogenannte Marktschutzrecht bzw. Hehlerprivileg. Aus dem Kanonischen (kirchlichen) Recht stammen das Verbot von Mischehen, die Begünstigung einer Bekehrung der Juden zum Christentum, sowie der Zwang zum Tragen eines "spitzen Hutes" in der Öffentlichkeit – der "Judenhut", der zum diskriminierenden Kennzeichen im Alltag und der christlichen Kunst wurde. Der Schwabenspiegel gibt außerdem den Wortlaut für einen sogenannten "Judeneid" vor, mit dem sie vor einem christlichen Gericht schwören sollten. Die Formulierung wurde oft gekürzt, blieb aber über Jahrhunderte fast unverändert, wie Beispiele aus Weißenburg (1312), Landshut (1361) und Mönchsondheim (1643) belegen.

Quellentext

Artikel CCLXVIII.

[Rechtlicher Stand Zeugenschaft – Königlicher Judenschutz]

Und gibt ein Jude einem Christen etwas zu kaufen oder vereinbart etwas anderes mit ihm, so soll er des Christen Bürge nach christlichem Recht sein. Und leugnet der Christ, so soll der Jude drei Christen als Zeugen dagegen aufbieten. Der Eid eines Juden geht mit Recht über keinen Christen. Will man einen Juden überzeugen, so muss man mindestens einen Juden haben, der dabei war. Dieses Recht haben ihnen die römischen Kaiser gegeben.

Was sie an Gnaden und Rechten haben, das erwarb ihnen Josephus von König Titus. Das geschah, als Jerusalem eingenommen wurde. [Gemeint ist Titus Augustus, der 70 n.Chr. Jerusalem eroberte und 79-81 n.Chr. als Kaiser herrschte] Josephus rettete damals diejenigen von ihnen, die noch lebten. In Jerusalem wurden dreimal achtzigtausend Juden belagert. Ein Teil von diesen starb vor Hunger, ein Teil wurde erschlagen, den dritten rettete Joseph. Doch verkaufte man sie und gab jeweils dreißig für einen bösen Pfennig. König Titus gab sie der königlichen Kammer zu eigen, und von daher sollen des Reiches Knechte sein; und er soll sie schirmen.

Und schlägt ein Jude einen Christen oder tut ihm ein anderes Unrecht an, so richte man über ihn wie über einen Christen. Und leugnet der Jude, und Juden und Christen haben es gesehen, so soll man wenigstens einen Juden als Zeugen haben. Und ist es so, dass da keine Juden gewesen sind, nimmt man bloß Christen als Zeugen. Dies ist aber nur dann Recht, wenn der Jude frevelt. Schlägt ein Christ einen Juden, richtet man über ihn, als ob er einen Christen geschlagen hätte; denn der König hat sie in seinen Frieden genommen. Leugnet der Christ, muss man ihn mit Christen überzeugen [überführen]. Keines Juden Eid geht gegen Christen. Will ein Christ es so, muss der Jude mit ihm kämpfen [Gottesurteil].

[Marktschutzrecht – Hehlerei]

Der König Vespasian [Kaiser Vespasianus, reg. 69-79 n.Chr.] gab den Juden besseres Recht; das erwarb ihnen Josephus, als er seinen Sohn Titus von großer Krankheit heilte. Kauft ein Jude gestohlenes oder geraubtes Gut, muss er sich dafür verantworten wie ein Christ; und leugnet er es, soll man ihn wie einen Christen überzeugen. Und verleiht ein Jude Geld gegen gestohlenes oder geraubtes Gut, und dann kommt jener, dem es zu Recht gehört, so soll er es ihm wieder geben wie ein Christ; das ist Recht. Nun haben sie ein besseres Recht erkauft, das ihnen die Könige gegeben haben, nämlich dass sie auf gestohlenes oder geraubtes Gut Geld verleihen dürfen. Das sollen sie aber bei Tageslicht und vor der Tür auf offener Straße tun. Kommt der, dem das Gut gehört, muss man dem Juden sein Kapital wieder geben, aber nicht mit Zins. hat er heimlich darauf Geld verliehen, muss er es umsonst wiedergeben. Sagt der Jude aus, er habe öffentlich vor seiner Tür darauf Geld verliehen, soll er das zusammen mit zwei Männern bezeugen, die auch Juden sind. hat er die nicht, nehme er einen Juden und einen Christen.

Nimmt ein Jude einen Kelch oder ein Buch oder etwas, was zur Messe gehört [kirchliche Ritualien], das gestohlenes oder geraubtes Gut ist, und man kommt ihm dahinter, muss er es umsonst herausgeben. Hört er, dass danach gesucht wird, und verschweigt es, und man findet es danach in seiner Gewalt, soll man ihn wie einen Dieb henken. Denn was zur Messe gehört, ist größerenteils von einem Bischof geweiht. Kann er die Schuld daran aber auf einen anderen schieben, soll er dies tun.

[Getaufte Juden – soziale Segregation – Judenhut]

Die Juden soll niemand zum Christentum und zum christlichen Glauben zwingen. Man kann sie mit guten Worten zum Christentum bringen; das soll man tun. Wird ein Jude Christ und will wieder vom Glauben abfallen, so sollen ihn das geistliche und weltliche Gericht zwingen, dass er dabei bleibe. Und verleugnet er den christlichen Glauben und lässt sich davon nicht abbringen, so soll man ihn wie einen Ketzer verbrennen. Und wäre es auch geschehen, dass man sie dazu zwang, dass sie sich taufen ließen, so sollen sie doch an ihrem Christenglauben festhalten; denn wenn ein Mensch zur Taufe kommt, kann sie ihm nicht mehr genommen werden. Den Christen ist verboten, dass sie mit den Juden etwas von der Speise essen, die sie zubereiten. Niemand soll sie zu einer Hochzeit oder zu einem Gastmahl einladen. Es soll kein Christ mit einem Juden an Gründonnerstag nach dem Mittag baden, noch am Freitagnachmittag.

Am Gründonnerstag sollen ihre Türen und Fenster nachmittags zu sein, und sie sollen nicht auf die Straße gehen. Die Christen sollen auch nicht zu ihnen gehen; sie sollen sie nicht ansehen. Das soll so lange währen, bis der Ostersonntag beginnt.

Die Juden sollen spitze Hüte tragen; damit sind sie bezeichnet vor den Christen, damit man sie als Jude erkennen soll. Die Juden sollen keine Christen bei sich haben, die ihnen dienen und ihr Brot und ihre Speise essen; dieselben [es doch tun] sind in Bann. Lässt sich ein Jude taufen, kann er sein Erbe und Eigen rechtmäßig behalten; das erlaubt ihnen die Schrift, die Dekretalen heißt, und andere Gesetze über die Juden. Geistliche und weltliche Richter sollen über sie richten, und wenn es der eine nicht tut, kann es der andere tun. Der geistliche Richter kann den weltlichen Richter bannen, wenn er darüber nicht richtet. Welcher Jude diese Gesetze übertritt, den soll der weltliche Richter mit so viel Schlägen büßen, wie dieses Buch sagt; oder beide Gerichte sollen ihm eine Pfennigbuße auferlegen in dem Maß, dass sie davon nicht arm werden [Pfennig = seit Karl dem Großen eine gängige Münze, die bis ins 13. Jahrhundert aus ca. 1,7g Silber bestand].

Artikel CCLXIX.

[Judeneid]

Dies ist der Eid der Juden, wie sie ihn in jeder Angelegenheit schwören sollen, die zu ihrem Eid gehört. Er [der Jude] soll auf einer Schweinehaut stehen und es sollen die fünf Bücher des Herrn Moses [der Pentateuch im Alten Testament] vor ihm liegen, und seine rechte Hand soll bis an das Handgelenk in dem Buch liegen, und er soll einem, der ihm den Eid vorgibt, also nachsprechen: Um solches Gut, um das dich dieser Mann beschuldigt, weißt du nicht, und du hast es nicht, und du hast es nie in deine Gewalt verbracht, und keiner deiner Diener vergrub es unter der Erde oder verschloss es mit Schlössern. So helfe dir der Gott, der Himmel und Erde schuf, Tal und Berg, Wald, Laub und Gras; und so helfe dir das Gesetz, das Gott selbst auf dem Berge Sinai schrieb; und so helfen dir die fünf Bücher Mosis. Und wenn du um diese Dinge weißt oder sie hast oder in deine Gewalt genommen hast, musst du dich bescheißen, wie der König von Babylon das tat; und so müssen Schwefel und Pech auf deinen Hals rinnen und regnen, wie es auch über Sodom und Gomorrha regnete; und so muss dasselbe Pech über dich rinnen, das zu Babylon über zweihundert oder mehr rann; und so falle die Erde über dir zusammen und verschlinge dich, wie sie Datan und Abiram verschlang; und so möge deine Erde nicht mehr zu anderer Erde kommen und dein Staub nicht mehr zu anderem Staub und in den Schoß unseres Herrn Abraham. So sagst du die Wahrheit und hast Recht, und so helfe dir Adonai, dass wahr ist, was du schwörest; sonst müsstest du aussätzig werden wie Naaman und Gehazi; es ist wahr, sonst müsste dich der Schlag treffen, der das Volk Israel traf, als sie durch Ägypten fuhren. Es ist wahr, was du geschworen hast, und dass das Blut und der Fluch immer an dir wachsen müssen und nicht abnehmen, wie es dein Geschlecht selbst wünschte, als sie Jesus Christus verurteilten und marterten und also sprachen: Sein Blut komme über uns und über unsere Kinder. Es ist wahr; dessen helfe dir der Gott, der Moses in einem brennendem Busch erschien, der doch unverbrannt blieb. Der Eid, den du geschworen hast, ist wahr, bei der Seele, die du am jüngsten Tag vor das Gericht bringen musst, durch den Gott Abraham, den Gott Isaak, den Gott Jakob. Es ist wahr, dessen helfe dir Gott und der Eid, den du geschworen hast. Amen.

(Vorbemerkung und Edition nach Harald Rainer Derschka: Der Schwabenspiegel. Übertragen in heutiges Deutsch mit Illustrationen aus alten Handschriften. München 2002, sowie Ders. im Historischen Lexikon Bayerns)