Stichwörter: Neujahrsgeld
Vom Mittelalter bis in die Neuzeit (örtlich bis in die 1840er Jahre) alljährlich zu Neujahr fällige Abgabe in Geld oder Naturalien an den Ortspfarrer. Diese Sondergebühr mussten Juden zusätzlich zum Schutzgeld an die Pfarrei ihres Wohnortes entrichten, da ihre Anwesenheit die zu erwartenden Stolgebühren (lat. taxa stola) minderte, das sind anfallende Gebühren für die Feier sogenannter Kasualien wie Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen usw. In Bayern wurde die Zahlung des Neujahrsgeldes erst 1875 abgeschafft.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)