Die alphabetische Einordnung der Stichwörter berücksichtigt die heute gängige sefardische Lautung des Hebräischen.
Allmende (Gemeindeland): Gemeinschaftlich genutzte Liegenschaft (Weiden, Ödland, Rebland o. Wald) im Eigentum von Gemeinden oder gemeindeähnlichen Körperschaften.
Almemor: Ursprünglich aus dem Arabischen stammende Bezeichnung für Bima.
AJDC (American Jewish Joint Distribution Committee): 1914 gegründete nichtstaatliche jüdische Wohlfahrtseinrichtung mit Sitz in den USA. Während der NS-Zeit half das Joint deutschen Juden bei der Emigration, nach 1945 stellte es umfangreiche Mittel zur Unterstützung der Displaced Persons zur Verfügung.
Armleder-Verfolgungen 1336/38 (Pogrom): Eine von Franken ausgehende Aufstandsbewegung bäuerlicher und städtischer Unterschichten, die von 1336 bis 1338 für eine Reihe von Massakern an jüdischen Gemeinden im südwestdeutschen Raum und im Elsass verantwortlich war. Als Anführer und vielleicht auch Initiator gilt der verarmte Ritter Arnold III. von Uissigheim ("Rex Armleder", wohl wegen seiner billigen, rudimentären Rüstung). Bei Ochsenfurt gelang es, unter Mithilfe der Würzburger Stadtbevölkerung ihren Vernichtungszug aufzuhalten. Ritter Arnold wurde festgenommen und am 14. November 1336 in Kitzingen mit dem eigenen Schwert hingerichtet. Ein Jahr später flammte der Aufstand erneut auf und wurde erst in Lothringen vor den Toren Colmars durch ein kaiserliches Aufgebot zerschlagen. Die vorher eher passiven Fürsten des Reiches hatten erkannt, dass der anarchische Mob aus verelendeten Bauern und überschuldetem Kleinadel auch für ihre Macht eine Bedrohung darstellte.
"Arisierung": Überführung jüdischen Besitzes, insbesondere von Immobilien, in die Hände nichtjüdischer Privatleute, Firmen, Kommunen oder des Staates, häufig durch erpressten Kauf.
Aron ha-Kodesch / Oraun ha-Kodesch: Behältnis, in dem in der Synagoge die Torarollen aufbewahrt werden. Im Mittelalter meist eine Nische in der Ostwand, später ein hölzerner Schrank, umgeben von einer Rahmenarchitektur. Im Deutschen auch Toraschrein.
Aschkenas (Pl. Aschkenasim, Adj. aschkenasisch): In der Völkertafel nach Gen 10 der Name eines Sohnes von Gomer, Noahs Enkel. In der rabbinischen Literatur des Mittelalters wurde der Begriff als geographische Bezeichnung für die deutschsprachigen Gebiete des Heiligen Römischen Reichs gebraucht. Nach der Emigration von Juden aus dem HRR ab dem 13./14. Jahrhundert wurde die Bezeichnung auf die aus Nordfrankreich, England und Norditalien stammenden Juden übertragen. Die askenasischen Juden unterschieden sich von denen ab 1492 aus der iberischen Halbinsel vertriebenen Sefarden unter anderem in der Liturgie des Gottesdienstes und in der Aussprache des Hebräischen und Aramäischen.
Assimilation: Umfassende Anpassung an die Kultur der Mehrheitsgesellschaft bei gleichzeitiger Aufgabe der eigenen traditionellen Werte. Im Gegensatz zu einer gelungenen Integration wird heute die meist genötigte Assimilation als Verlust der kulturellen Vielfalt tendenziell negativ bewertet.
Bachur (hebr. Wehrtauglich Erkorener, Jüngling, Junger Mann, pl. Bachurim / Bochrim): Neben der wörtlichen Bedeutung auch ein Begriff für Talmudhochschüler in einer Jeschiwa oder Gelehrte vor dem Rabbinerdiplom und Assistenten beim Gottesdienst.
Bar Mizwa (hebr. Sohn der Pflicht): Bezeichnung für einen 13-jährigen Jungen, der vor der versammelten Gemeinde zur Thora aufgerufen und dadurch im religiösen Sinn mündig wird. Nach seiner Bar Mizwa wird er als volljähriger Mann zum Teil eines Minjan.
Barnos(s) synonym Parnas: Auf Deutsch (Orts-)Vorgänger oder Vorgeher. Ursprünglich Verwalter einer Gemeinde, seit dem 16. Jahrhundert als Einzelner oder im Kollegium vorwiegend die die Organisation der Gemeinden / der Landjudenschaften sowie für die Vermittlung zwischen den jüdischen Gemeinden und den Landesherren zuständig. Zum Teil wurden sie vom jeweiligen Ortsherrn eingesetzt.
Baukunstausschuss: Ab 1829 wurde das gesamte öffentliche Bauwesen in Bayern dem Staatsministerium des Innern unterstellt. Als Kontrollorgan fungierte der von König Ludwig I. (reg. 1825-1848) eigens gegründete kgl. Baukunstausschuss, dem renommierte Architekten wie Leo von Klenze und Friedrich von Gärtner angehörten. Der Ausschuss prüfte nach einer Vorentscheidung der zuständigen Kreisbauämter die ästhetische Qualität aller Baupläne, die 500 Gulden überschritten. Erst mit der Unterschrift des Königs durfte ein Bauplan umgesetzt werden. Ludwig I. folgte der Meinung des Architekturprofessors Heinrich Hübsch und legte für Synagogen einen orientalisierenden Rundbogenstil fest, der auf die Geschichte der Juden und ihre Herkunft aus dem Nahen Osten verweisen sollte. Der "maurische" Stil wurde teilweise bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verwendet.
B(e)racha (hebr. Segnungen, Pl. B(e)rachot): Segnungssprüche zu Beginn des täglichen Morgengebets.
Bet Chaluz (hebr. Pionierhaus): Ausbildungsstätte der zionistischen Organisation Hechaluz. In Ergänzung zu den landwirtschaftlich ausgerichteten Kibbuzim wurden jüdische Männer und Frauen im eher städtischen Bet Chaluz in handwerklich-technischen Berufen ausgebildet und auf die Emigration in Palästina vorbereitet.
Bet Olam (hebr. Haus der Ewigkeit): Jüdischer Friedhof.
Betstube/-zimmer: Ein inoffizieller Andachtsraum, der nicht den kultischen Anforderungen entspricht.
Betteljuden: Jüdische Unterschicht, die im Gegensatz zu den Schutzjuden keinen Schutzstatus hatten, meist als Vaganten durchs Land zogen und sich mit Betteln, Gelegenheitsarbeiten und Kleinkriminalität durchschlugen
Bima synonym Almemor: Erhöhter Platz in der Synagoge, auf dem aus der Tora vorgelesen wird; bei orthodoxen Gemeinden in der Mitte der Synagoge platziert, bei reformorientierten Gemeinden oft vor dem Aron ha-Kodesch.
B(e)samim (-büchse oder -turm): Ein meist kunstvoll gestaltetes, turmförmiges Behältnis für duftende Gewürze. Am Ende des Schabbat wird daran gerochen, um etwas von der Besonderheit des Tages mit in den Alltag zu nehmen.
Chanukka oder Lichterfest: Ein acht Tage dauerndes, jährlich gefeiertes zum Gedenken an die Wiedereinweihung des zweiten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v. Chr. bzw. 3597 jüdischer Zeitrechnung.
Chanukka-Leuchter (auch Channukia): Der acht- oder neunarmige Leuchter, dessen Kerzen zum jüdischen Chanukkafest entzündet werden.
Chasan: Leitet den Gottesdienst in der Synagoge, im Deutschen Vorsänger oder Vorbeter genannt. Bereits im Mittelalter war der Rabbiner häufig auch Chasan. In kleineren Landgemeinden übernahm ein Chasan oft noch in Personalunion weitere Ämter und Aufgaben.
Cheder (hebr. Zimmer, Pl. Chadarim, auch Jeschiwa Ketana: hebr. Kleine Jeschiwa): Traditionelle, religiös geprägte Elementarschule für Knaben. Für den Unterhalt und die Wohnung des Lehrers kam die Gemeindekasse oder eine wohlhabendere Gruppe der Eltern auf. Bis zum 19. Jahrhundert befand sich die Schule im Synagogengebäude oder in einem Zimmer im Haus des Melamed, wovon sich auch der hebräische Name herleitet. Ab 1817 wurden vermehrt eigene Schulgebäude errichtet, sowohl aus Prestigegründen, aber auch um die neuen staatlichen Vorgaben erfüllen zu können (siehe Unterrichtswesen).
Chewra Kadischa (hebr. Heilige Bruderschaft / Schwesternschaft): Beerdigungsgesellschaft in jüdischen Gemeinden.
Chuppa: Hochzeitsbaldachin.
Chuppastein (Hochzeitsstein): Stein an der Außenwand der Synagoge, meist mit einem Stern und und oft abgekürzter hebräischer Aufschrift (Gut Glück - Stimme der Freude und Stimme des Jubels, Stimme des Bräutigams und Stimme der Braut); er bezeichnet die Stelle, an der das Brautpaar unter dem Hochzeitsbaldachin (Chuppa) getraut wurde. An den Stein warf der Bräutigam einen zerbrechlichen Gegenstand. Seit dem 19. Jahrhundert finden Trauungen meistens in der Synagoge statt.
Dajan (hebr. Richter, Pl. Dajanim): Den Landesrabbinern, die oberste Richter (Av bet-Din) in innerjüdischen Streitfragen waren, standen in größeren Bezirken oft zwei oder mehrere Dajanim zur Seite, zu Beginn des 19. Jahrhunderts in christlichen Texten oft „Vizerabbiner“ genannt.
Davidstern: Siehe Magen David.
Displaced Persons (DPs): Bezeichnung für Zivilpersonen, die während des Zweiten Weltkriegs aus ihrer Heimat vertrieben und verschleppt wurden, unter anderem ehemalige Zwangsarbeiter, Häftlinge der Konzentrationslager und Kriegsgefangene. Sie kamen in DP-Lagern unter, entweder verteilt über ein Stadtgebiet, oder in ehemaligen Kasernen, auf Großbauerhöfen etc. Die Zahl der jüdischen DPs in den westlichen Besatzungszonen wird zwischen 50.000 und 75.000 Personen geschätzt. Aufgrund ihres besonderen Verfolgungsschicksals richtete die amerikanische Militärregierung für jüdische DPs eigene Lager ein, in denen auf einige Zeit oft ein neues Gemeindeleben entstand (DP-Gemeinde).
DP-Lager: Siehe Displaced Persons.
"Duck(e)": Siehe Mikwe.
Elementarschule: Siehe Volksschule.
Ellenwaren: Waren, vor allem Stoffe, die nach der Elle abgemessen und geschnitten verkauft wurden.
Erech (hebr. Steuer): Jüdische Gemeindesteuer, vom Vorstand festgesetzt und dem Kassier (Gabbai) eingezogen.
Eretz Jisrael: Bezeichnung für das Gelobte Land.
Eruv: Umschlossenes, d.h. zusammengefasstes Gebiet zu einer Einheit, innerhalb derer am Schabbat das Tragen von Gegenständen erlaubt ist. Innerhalb eines Ortes werden oft verschiedene Gebäude durch Schabbatschnüre, -drähte oder –schranken zu einem Bezirk vereinigt. Die Eruvdrähte oder –schnüre wurden oft hoch an Stangen befestigt. In ummauerten Dörfern, wie in Unterfranken recht häufig, Märkten und kleineren Städten markierte die Mauer den Eruv. Um zwei Ortschaften zu verbinden, wird zuweilen in einem Behälter ein geschütztes Stück Brot (Eruv-Mazza) auf einem Baum oder der Synagoge deponiert.
Etrog (-Behälter): Zitronat-Frucht, die für ihren rituellen Gebrauch während des Sukkot vollkommen makellos sein muss. Sie wird in einem repräsentativen Behältnis aufbewahrt.
Ewiges Licht: Siehe Ner Tamid.
Fideikommiss (lat. Fidei commissum, „Zu treuen Händen“): Seit dem 17. Jahrhundert ein zumeist kleinadeliges Familienvermögen in Form von Grundbesitz und Immobilien, das ungeteilt in der Hand eines Familienmitglieds blieb. Diesem stand jedoch nur der Ertrag des Vermögens zur freien Verfügung, außerdem blieb es vor Vollstreckungen im Falle von Schulden des Inhabers geschützt. Dadurch blieb dem Familienverband eine wirtschaftliche Grundlage und die damit verbundene soziale Stellung gewährt. Das System wurde in der Weimarer Republik reduziert und in der NS-Herrschaft abgeschafft, was eine Kontrollratsgesetzgebung von 1947 rechtlich bestätigte.
"Frauenschule": Alltagsbezeichnung im Mittelalter und der Frühen Neuzeit für die Frauensynagoge / Frauenabteilung.
Frauensynagoge synonym Frauenabteilung: Durch ein Gitter oder eine Wand mit Fenstern abgetrennter Bereich bzw. ein separater Raum, von dem aus die Frauen dem Gottesdienst im Betsaal folgen konnten. Oft ist die Abteilung im Obergeschoß auf einer separat zugänglichen Empore eingerichtet, die in den Betsaal hineinragt.
Fürstbischof: Im Heiligen Römischen Reich vom 13. Jahrhundert bis 1806 eine Titulatur für Bischöfe, die in Personalunion gleichzeitig eine geistliche und eine weltliche Herrschaft über ein Territorium ausübten, denen sie als Landesherren vorstanden. Der weltliche Herrschaftsbereich deckte sich nicht zwingend mit dem ihres geistlichen Bistums, das zuweilen deutlich größer war. Fürstbischöfe zählten zu den souveränen Reichsfürsten und waren in ihrer weltlichen Funktion formal nur dem Kaiser unterstellt. Zu den Fürstbischöfen im Gebiet des heutigen Bayern zählten die Bischöfe von Augsburg, Bamberg, Eichstätt, Freising, Passau, Regensburg und Würzburg.
Gabbai (hebr. Erheber, Pl. Gabbaim): Hist. Kassier einer jüdischen Kultusgemeinde; Laienvorsteher einer Synagoge und Assistent des Rabbiners (entspricht in etwa dem christlichen Diakon).
Ganerbenschaft (ahdt. ganervo, jmd., an den mit anderen zusammen eine Erbschaft fällt): Eine zumeist ritterliche, jedenfalls adelige Gemeinschaft, deren Zweck es war, ein Familiengut ungeteilt zum gemeinsamen Nutzen aller beteiligten Parteien zu erhalten, wobei jeder Ganerbe über seinen Anteil individuell verfügen konnte. Die Auflösung einer Ganerbenschaft war rechtskonform ausgeschlossen. Siehe auch Fideikommiss.
G(e)main (bay. Gemeines [Land]): Siehe Allmende.
Genisa: Aufbewahrungsort von beschädigten, abgenutzten oder unbrauchbar gewordenen religiösen Büchern, Ritualien und anderen Gegenständen, oft in einem Hohlraum im Dachstuhl von Synagogen.
G(h)etto: Durch Mauern und Tore abgeschlossenes Viertel bzw. ein räumlich verschließbares Wohnareal, in dem ausschließlich die jüdische Bevölkerung lebte oder auf Anweisung der Obrigkeit leben musste. Die Herkunft des Wortes ist unklar, vielleicht aus dem Hebräischen oder aus dem Italienischen (getto = Gießerei, wegen der Nachbarschaft des ältesten in Venedig belegten Judenviertels zu einer Kanonengießerei, nach der dieser Stadtteil schon vorher geheißen haben könnte). Ghettos waren in der Regel überfüllt, die Wohnverhältnisse entsprechend schlecht. Siehe auch Judengasse und Judenhof.
Goi, fem. Goiah (hebr. Volk, Pl. Gójim): Angehörige/r eines nichtjüdischen Volkes. Toratreue Jüdinnen und Juden können eine/n Goi in Dienst nehmen, um am Schabbat kleine Hilfsdienste auszuführen, zum Beispiel früher das Feuermachen und heute das Anschalten von elektrischen Licht (jiddisch „Schabbesgoi“).
Grundherrschaft: Sie bezeichnet teils räumlich geschlossene, teils offene Herrschaftsgebiete, die zumeist ein oder mehrere Dörfer umfassten. Grundherrschaft entstammte der mittelalterlichen Feudalordnung und beruhte auf den mit Besitz verbundenen Herrschafts- und Gerichtsrechten über die Untertanen. In Altbayern wird diese Art der landsässigen Grundherrschaft auch "Hofmark" genannt. Zur Herrschaft gehörte maßgeblich die Niedergerichtsbarkeit, die alle Vergehen außer Prozesse um Eigentum (Gantprozesse) und Schwerverbrechen ("Malefizverbrechen") umfasste. Die wirtschaftliche Basis der Grundherrschaft ruhte auf drei Säulen. 1. Eigenwirtschaft: Die eigene landwirtschaftliche Ökonomie, die zum Teil durch ein lukratives Braurecht ergänzt wurde und zu der die Untertanen mit gering oder gar nicht bezahlter Arbeit beitrugen (Scharwerk). 2. Rentenwirtschaft: Einkünfte aus den zur (Erb-)Pacht überlassenen Höfen und Unternehmen, den verpachteten Forst-, Fischerei- und Jagdrechten sowie der Zehnt der Untertanen. 3. Laufende Einkünfte aus der Kanzlei (Siegelrecht) und dem Gericht sowie im fränkischen Raum häufig auch die Schutzgelder der jüdischen Gemeinden. Weil die Aufnahme von landlosen Schutzjuden kaum in althergebrachte Strukturen eingriff und den Grundherren relativ viel Handlungsfreiheit ließ, stellten Schutzjuden eine lukrative zusätzliche Einnahmequelle dar. Grundherrschaften hatten nicht nur wirtschaftliche Bedeutung, sondern gehörten auch zum Lebensstil des Adels und der hohen Geistlichkeit. Mit der Säkularisation 1803 fielen die Hofmarken des Klerus an den bayerischen Staat. 1818 wandelten sich die adeligen Gerichte in reduzierte und staatlich delegierte Patrimonialgerichte. Nach weiteren Teilablösungen endeten im Jahr 1848 alle alten Privilegien und schuf eine einheitliche staatliche Verwaltungs- und Gerichtsebene.
Gulden (Bayern): Historischer Münzfuß und Währung im Königreich Bayern. Um 1845 galt 1 Gulden (f) = 60 Kreuzer (x) = 240 Pfennige (pf) = 480 Heller (h). Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 wurde der bayerische Gulden durch die gesamtdeutsche, ursprünglich preußische Mark ersetzt.
Guter Ort: Euphemismus für Friedhof, (nach Kohelet 12,5: „… denn der Mensch geht hin zu seinem ewigen Haus“); auch „Haus der Lebendigen“ (nach Hiob 30, 23; „Denn ich weiß, Du wirst mich zum Tod gehen lassen, zum Haus, da alle Lebendige zusammenkommen“).
Gült: Jährliche Pachtabgabe für Grundstücke, die in Form von Geld oder Naturalien an die Grundherren bezahlt, und in besonderen Gült- bzw. Zinsbüchern verzeichnet wurde.
Hachschara (hebr. Tauglichmachen, aus der gleichen Sprachwurzel wie Koscher): Vorbereitung auf die Emigration nach Palästina. In Deutschland wurde die Hachschara meist durch die Bewegung Hechaluz organisiert. Sie umfasste unter anderem Hebräischkurse sowie die Ausbildung n landwirtschaftlichen oder handwerklichen Berufen.
Haftara (Pl. Haftarot, hebr. Abschluss): Lesung aus den Prophetenbüchern der Tora an Feiertagen und dem Schabbat.
Haggada (Pl. Haggadot, hebr. Bericht, Erzählung): Liturgischer Text, der während des Seder an Pessach gelesen wird.
Hakdama (hebr. Einführung): Quasi das Eintrittsgeld, welches neu zugezogene Mitglieder einer Kultusgemeinde zu entrichten hatten, um ihren Anteil an dem bereits von anderen Mitgliedern finanzierten gemeinsamen Besitz (Synagoge, Schule, Mikwe, Spital usw.) zu erwerben.
Halacha (hebr. Wandel): Die Ge- und Verbote aus dem Tanach und der Traditionsliteratur, nach denen das jüdische Leben – der Lebenswandel von Jüdinnen und Juden – gestaltet werden soll.
Ha-Noten T(e)schua (hebr. „Der den Königen Heil verleiht“): Ein Segensspruch (Beracha) zu Beginn des Morgengebets für die politische Obrigkeit. Zum Erweis der Loyalität hing dieses Gebet oft in hebräischer und deutscher Sprache in Synagogen aus, zuweilen mit dem Wappen der Ortsherrschaft verziert.
Hawdala: Ende des Schabbats das mit Weinsegen aus dem Kiddusch-Becher, der Besamimbüchse und einer geflochtenen, mehrdochtigen Hawdala-Kerze gefeiert wird.
Hechaluz (hebr. Pionier): 1917 in Russland und Polen entstandene zionistische Organisation, die sich eine Förderung der Einwanderung nach Palästina (Hachschara) und den Aufbau einer gerechten Gesellschaft im Land Israel zum Ziel nahm. Der deutsche Landesverband des Hechaluz wurde im Dezember 1922 in Berlin gegründet.
Heilige Lade: Siehe Aron ha-Kodesch.
Hekdesch: Vermögen einer frommen oder mildtätigen Stiftung. Auch: Ein von einer Stiftung unterhaltenes jüdisches Armenhaus, Spital oder Herberge für Reisende und Betteljuden.
Hep-Hep-Krawalle 1819 (Pogrom): Gewalttätige Reaktion auf die beginnende Judenemanzipation in den Staaten des Deutschen Bundes (Bayern: Judenedikt 1813). Als maßgebliche Anstifter der Ausschreitungen gelten vor allem Kaufleute oder Handwerker, die vor Ort den vermehrten Zuzug oder den sozialen Aufstieg jüdischer Bürger missbilligten. Der Name "Hep-Hep" leitet sich wohl vom Ruf der Fuhrleute ab, mit dem sie ihre Ochsen antrieben. Die Unruhen begannen am 2. August 1819 in Würzburg und weiteten sich schnell auf alle deutschen Staaten aus, obwohl sie nach heutigem Forschungsstand unorganisiert verliefen. In der Regel wurden Scheiben eingeworfen und jüdische Passanten attackiert, nur in Einzelfällen kam es zur Plünderung von jüdischen Geschäften oder zur Verwüstung von Synagogen. Trotzdem gelten die Hep-Hep-Unruhen als erste weiträumige Judenverfolgung seit dem Mittelalter. Die Obrigkeit begegneten den Krawallen regional unterschiedlich und in der Anfangsphase oft zögerlich, ab September griffen sie energisch gegen aufkommende Unruhen durch.
Hochstift: Im Heiligen Römischen Reich bis zur Säkularisation im Jahr 1803 die Zentralverwaltung eines Bistums, bestehend aus dem Bischof, Diözesankurie und Domkapitel. Im weiteren Sinne bezeichnete der Begriff auch das bischöfliche Territorium als Ganzes.
Hoffaktor: Ein an einem höfischen Herrschaftszentrum bzw. Hof beschäftigter Kaufmann, der (Luxus)waren, Heereslieferungen oder Kapital für den Herrscher beschaffte. Viele Hoffaktoren waren Juden, für die der zeitgenössische Quellenbegriff Hofjude verwendet wurde.
Holocaust: Siehe Shoah.
IKG = Israelitische Kultusgemeinde.
IRO (International Refugees Organisation): Dt. Internationale Flüchtlingsorganisation), bis 1951 tätige Hilfsorganisation der UN (Vereinten Nationen) für die durch den Krieg aus ihrer Heimat verschleppten oder vertriebenen Personen.
Israel: 1. Jüdischer Vorname. 2. Bezeichnung des Landes; 3. die unterste der drei religiösen Kasten, in die das jüdische Volk eingeteilt ist: Kohanim (Kohen / Cohen = Priester), Leviim (Leviten = Diener der Priester, die ihnen vor dem Segnen die Hände waschen) und Israelim (Israel = gewöhnlicher Jude).
Jad (hebr. Hand): Ein schmaler Zeigestab aus Holz oder Edelmetall, oft mit einer Spitze in Form einer Hand. Der Vorleser benutzt den Stab, um dem Text besser folgen zu können, ohne die Tora mit seiner Hand zu berühren.
Jahrzeit: Todestag naher Verwandter, der oft mit Gebeten und dem Anzünden eines "Seelenlichts" in der Synagoge sowie mit einem Besuch des Grabes begangen wird.
Jeschiwa (Pl. Jeschiwot): Jüdische Hochschule, an der sich zumeist männliche Schüler dem Tora-Studium und insbesondere dem Talmud-Studium widmen.
JCC (Jewish Claims Conference): Die JCC ist ein Dachverband mehrerer Organisationen. Seit 1951 recherchiert sie, wo sich einstiges jüdische Vermögen befindet und wer sein ursprünglicher und gegenwärtiger Besitzer ist. Mit dem gegenwärtigen Eigentümer wird über die Rückgabe oder einen neuen, evtl. nochmaligen Kauf verhandelt.
JCR (Jewish Cultural Reconstruction Inc.): 1947 in New York gegründete Treuhandgesellschaft zur Erfassung, Sammlung und Verteilung geraubten und erbenlosen jüdischen Kulturgutes in Europa.
JRSO (Jewish Restitution Successor Organisation): 1947 in New York gegründete Organisation, die sich in der amerikanischen Besatzungszone (dazu gehörte Bayern) um Rückerstattung unrechtmäßig erworbenen jüdischen Eigentums kümmerte. Die parallelen Organisationen in der britischen und französischen Zone Deutschlands und in den entsprechenden Sektoren Berlins waren die Jewish Trust Corporation Ltd. (JTC) bzw. die Jewish Trust Corporation Branche Française (JTC BF). Später wurden die Aufgaben der JRSO (und der JTC und JTC BF) von der Jewish Claims Conference übernommen.
Joint: Siehe American Jewish Joint Distribution Committee.
Bayerisches Judenedikt 1813: Das Edikt "die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern betreffend", gewährte am 10. Juni 1813 den bayerischen Juden erste bürgerliche Rechte - etwa das Recht, Immobilien und den Bürgertitel zu erwerben, außerdem das Recht auf freie Religionsausübung und den Rechtsschutz als gleichgestellte Untertanen. Das Edikt ermöglichte den Zugang zur Landwirtschaft und den Handwerksberufen. Im Sinne eines staatlichen Zentralismus französischer Ordnung hob das Edikt die juristische Selbstverwaltung der jüdischen Gemeinden auf und regulierte das Religions- und Schulwesen. Das Edikt brachte jedoch auch massive Einschränkungen mit sich: Mit dem Matrikelparagraphen wurde die Zahl der jüdischen Haushalte pro Ort auf Jahrzehnte hinweg zwingend festgelegt. Federführend war Maximilian Graf von Montgelas (1759-1838), der große Staatsreformer und Minister des ersten bayerischen Königs Maximilian I. Joseph. Das Edikt wurde in weiten Teilen Frankens erst ab 1817 umgesetzt, nach den Wirren der Napoleonischen Kriege und der Neuordnung Europas. Das Edikt wurde erst 1861 abgeschafft.
"Judengasse": Ein Straßenzug, meistens im städtischen Raum, in dem mehrheitlich oder ausschließlich Juden wohnten und arbeiteten. Man darf diese Straßen keineswegs mit einem Ghetto zu verwechseln, denn die Jüdinnen und Juden konnten sie jederzeit verlassen und sich frei bewegen. Judengassen entstanden durch behördliche Beschränkungen, hatten aber auch einen religiösen Hintergrund: Ein gläubiger Jude sollte grundsätzlich maximal 1000 Schritte von seiner Synagoge entfernt leben, außerdem konzentrierten sich dort die Einrichtungen der Gemeinde. Heute sind Judengassen als Straßenname oft die letzte Erinnerung an mittelalterliche Gemeinden.
"Judenhof": Das im Volksmund gebräuchliche Wort "Judenhof" bezieht sich auf zwei sehr ähnliche, historische jüdische Siedlungsformen: 1. Ein aus mehreren Gebäuden bestehender ländlicher Gutshof, auf dem Adelsfamilien ihren Schutzjuden Wohnraum vermieteten, meist eigens errichtete Gebäude auf engstem Raum. Oft kam es vor, dass nach der Mediatisierung die einstigen Schutzherren ihren jüdischen Mietern die Wohnstätten zum Kauf anboten. Mitunter blieben sie sogar bis zur Enteignung durch die Nationalsozialisten in jüdischem Besitz. 2. Ein sogenannter Freihof innerhalb einer Siedlung, also ein in sich geschlossenes Bauensemble auf einem Anwesen, das losgelöst von der lokalen Ortsherrschaft einer fremden adeligen Gerichtsbarkeit unterstand. Diese konnte dort auch gegen den Willen der lokalen Obrigkeit ihre Schutzjuden ansiedeln.
Judenregal: Einst ein königliches Hoheitsrecht. Es stellte im Heiligen Römischen Reich die Juden als "Kammerknechte" gegen Bezahlung von Gebühren unter den Schutz des römisch-deutschen Königs bzw. Kaisers. Sie waren dadurch vor Ausweisung und Verfolgung geschützt. Der Kaiser übertrug diese Schutzfunktion gegen eine Gebühr und einen Anteil der Einnahmen an Reichsstädte und Territorialfürsten, 1548 wurde auch den Reichsrittern (siehe Reichsritterschaft) in einer neuen "Reichspoliceyordnung" das Judenregal verliehen.
"Judenschul(e)": Mittelalterliche bis frühneuzeitliche Alltagsbezeichnung für eine Synagoge, aber auch für die darin stattfindenden Gebete sowie den Unterricht des jüdischen Religionslehrers.
Kaddisch: Totengebet, das Gott preist. Es wird gewöhnlich von Trauernden - vor allem als Pflicht eines Sohnes für verstorbene Elternteile - nach der Bestattung und im Gedenken an Verstorbene am Jahrestag des Ablebens (Jahrzeit) rezitiert. In der deutschen Übersetzung: "Erhoben und geheiligt werde sein großer Name in der Welt, die Er nach seinem Willen erschaffen, und sein Reiche erstehe in euerem leben und in euern tagen und dem Leben des ganzen Hauses Israel schnell und in naher Zeit; sprechet Amen! / Sein großer Name sei gepriesen in Ewigkeit und Ewigkeit der Ewigkeiten! Gepriesen sei und gerühmt und verherrlicht und erhoben und erhöht und gefeiert und hocherhoben und gepriesen der Name des Heiligen, gelobt sei Er, hoch über jedem Lob und Gesang, Verherrlichung und Trostverheißung, die je in der Welt gesprochen wurde, sprechet Amen! / Fülle des Friedens und leben möge vom Himmel herab uns und ganz Israel zuteil werden; sprechet Amen! / Der Frieden stiftet in seinen Himmelshöhen, stiftet Frieden unter uns und ganz Israel; sprechet Amen! / Der Name des Ewigen sei gepriesen von jetzt an bis in Ewigkeit!
Kalender (jüdisch): Der jüdische Kalender ist ein Mondkalender und hat im Schnitt 354 Tage, wobei regelmäßig Schalttage und Schaltjahre zur Anpassungen an den Gregorianischen Kalender (1582 eingeführt durch Papst Gregor XIII.) notwendig sind. Das jüdische Jahr beginnt heutzutage immer im September/Oktober mit dem Monat Tischri, in dem das Neujahrsfest Rosch ha-Schana gefeiert. Der größte Unterschied zum vorherrschenden Gregorianischen Kalender ist der Beginn der Zeitrechnung: Während jener mit der Geburt Jesu einsetzt und im Sinne der christlichen Heilsgeschichte die "Jahre des Herrn" zählt (lat. anno Domini), beginnt der jüdische Kalender mit der biblischen Schöpfung der Welt, die auf das Jahr 3761 v. Chr. berechnet wurde. Während innerjüdische Schriftsachen und Mazewotin nur diesen Kalender benutzen, stehen auf neueren Grabsteinen und in offiziellen, von der Obrigkeit sanktionierten Werken oft beide Zeitrechnungen nebeneinander.
Kaschrut, adj. koscher (hebr. tauglich): Jüdische Speise- und Reinheitsgesetze, der Ritualvorschrift entsprechend. Der Begriff wird insbesondere auf Speisen angewandt (nicht koscher, unrein = trefe). Zu den Speisevorschriften gehört vor allem die strikte Trennung von Fleisch und Milch sowie der Verzicht auf den Verzehr von Blut und unreiner Tiere. Reine Tiere (außer Fisch) müssen von einem Schochet geschächtet werden. Auch bei der Herstellung von Stoffen und Garnen müssen bestimmte Forderungen erfüllt sein. In der Pessachwoche gelten besonders strenge Vorschriften, nichts im Haus darf durch Hefe oder Sauerteig unrein sein (z.B. Bier oder Semmelbrösel). Gerätschaften, die mit trefenen Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, können durch Auskochen und in der Mikwe unter streng geregelten Umständen wieder kultisch tauglich gemacht (gekaschert) werden. Bei professionellen Stofffabriken sowie Lebensmittelherstellern wie Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien überwacht ein Rabbiner die regelkonforme Kaschrut und beglaubigt diese mit seinem Siegel. Im Volksmund hat sich daraus der Spruch "Alles koscher!" eingebürgert, im Sinne von "Alles in Ordnung".
Kele Kodesch (hebr. Heilige Gefäße): Die Gesamtheit der 5 Schmuckstücke der Tora, bestehend aus Torakrone, Toraschild, Toramantel, Torawimpel und Rimmonim.
Kibbuz (hebr. Kommune, Pl. Kibbuzim): Landwirtschaftliche Siedlungsform in Israel auf genossenschaftlicher Basis, die sich früher durch den Verzicht auf Privateigentum, gemeinsame Mahlzeiten und kollektive Kindererziehung auszeichnete. In Deutschland wurde in den 1930er-Jahren und erneut nach Ende der NS-Zeit eine Reihe von Kibbuzim gegründet, in denen sich junge Jüdinnen und Juden auf die Emigration nach Palästina vorbereiteten.
Kiddusch (hebr. Segensspruch): Segensgebet über einen Becher Wein. Mit dieser Handlung werden der Sabbat und die jüdischen Feiertage eingeleitet. Der dabei verwendete Kiddusch-Becher ist oft eine hochwertig gearbeitete Ritualie.
Kohen / Cohen: Priester, Angehöriger der Priesterkaste, die den Dienst im Heiligtum versehen musste.
Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern K.d.ö.R.: Der Verband ist Mitglied im Zentralrat der Juden in Deutschland und umfasst die jüdischen Gemeinden von Amberg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Nürnberg, Weiden, Schwaben-Augsburg, Erlangen, Fürth, Regensburg, Straubing und Würzburg/Unterfranken. Dem Landesverband gehören jüdische Gemeinden aus sechs der sieben Regierungsbezirke Bayerns an. Die Gemeinden in Oberbayern gehören dagegen der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern an, die einen eigenen Landesverband im Zentralrat der Juden bildet. Der Zusammenschluss der jüdischen Gemeinden in Bayern. Das Verhältnis zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband jüdischer Gemeinden wurde in einem 1997 geschlossenen und 2008 erneuerten Staatsvertrag geregelt. Demnach ist der Landesverband Ansprechpartner der bayerischen Staatsregierung für jüdische Belange.
Landjudentum: Nach der Vertreibung der Juden aus den Städten zum Ende des 15. und im frühen 16. Jahrhundert ließen sich viele jüdische Familien auf dem Land nieder. Sie blieben jedoch nach Möglichkeit im relativen Einzugsbereich der Städte und bevorzugten verkehrstechnisch günstige Orte, in denen sie weiterhin ihren Lebensunterhalt mit Handelstätigkeiten verdienen konnten. Häufig begaben sich Landjuden unter die rechtliche Schutzherrschaft adeliger Grundherren und erwarben für hohe Abgaben einen Schutzbrief (siehe Schutzjude und Judenregal). Nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) nahmen verschiedene Landesherrschaften zusätzliche Schutzjuden auf, die manchmal aus weit entfernten Gebieten wie Polen-Litauen stammten. Ab dem Ende des 17. Jahrhunderts entwickelten sich in vielen Dörfern blühende jüdische Gemeinden, deren Zahl mancherorts die der christlichen Konfessionen sogar überstieg. Mit der Emigration von insgesamt etwa 11.000 Juden im 19. Jahrhundert, und weil nach Gestattung der freien Wohnortswahl ab 1861 eine Landflucht einsetzte, verarmten viele jüdische Landgemeinden. Einige wurden mit ihren Nachbarn zusammengelegt oder häufig ganz aufgegeben.
Landjudenschaft: Organ jüdischer Selbstverwaltung in größeren Territorien oder in übergreifenden reichsritterschaftlichen Gebieten im Heiligen Römischen Reich von der Frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert.
Levi: Angehöriger des Stammes Levi und gleichzeitig der zweiten „Schicht" des jüdischen Volkes. Die Leviim (dt. Leviten) unterstützen die Kohanim bei ihrer Arbeit und waschen ihnen vor dem Segnen des Volkes die Hände.
Laubhütte: Siehe Sukka.
Laubhüttenfest: Jedes Jahr im Herbst feiern die Juden ihr Laubhüttenfest (hebr. Sukkot). Sie danken für die Ernte und erinnern an die Flucht des israelischen Volkes aus der ägyptischen Knechtschaft.
Lewajia: Bestattung.
Magen David (hebr. Schild Davids, im dt. meist Davidstern): Sechszackiges Hexagramm, ein uraltes Schutz-Zeichen zur Abwehr böser Mächte, das in allen drei monotheistischen Weltreligionen bekannt ist. Die Ursprünge verlaufen sich im Zweistromland. Als "Brauerstern" war das Hexagramm im süddeutschen Raum bis ins 19. Jahrhundert weit verbreitet. Möglichweise besteht ein Zusammenhang mit dem ursprünglich zunftfreien Status des Brauerberufs, den auch Juden bis ins 15. Jahrhundert ausüben konnten. Für die Kohärenz der Dichte jüdischer Gemeinden mit dem Vorkommen des Brauersterns in Franken hat die Forschung bislang keine endgültig befriedigende Erklärung gefunden. Jedenfalls entwickelte sich der Davidstern, wohl ausgehend von der einflussreichen Kultusgemeinde in Prag, ab dem 17. Jahrhundert zum Hauptsymbol des Judentums. In der Aufklärung suchten jüdische Gelehrte nach einem eigenen identitätsstiftenden Religionssymbol und wählten den Magen David. Sein Aufbau wurde mit Bezügen zur Geschichte des Volkes Israel interpretiert. 1897 wählten ihn die Zionisten zu ihrem politischen Emblem. Die NS-Gewaltherrscher führten 1941, in Anlehnung an mittelalterliche Kleiderordnungen, einen gelben Davidstern als Zwangsabzeichen für Juden ein, den diese gut sichtbar an der Kleidung tragen mussten (= sog. „Judenstern“, ein herabsetzendes Wort). Heute ist der Magen David u.a. Bestandteil der israelischen Staatsflagge.
"Männerschule": Alltagsbezeichnung im Mittelalter und der Frühen Neuzeit für den Betsaal einer Synagoge, die den männlichen Gemeindemitgliedern vorbehalten ist (synonym Männerabteilung).
Matrikelparagraph: In der Folge des Judenedikts von 1813 wurden die jüdischen Familien in den Orten und Städten in Verzeichnissen (Matrikeln / „Judenmatrikeln“) erfasst. Die Anzahl der am Ort wohnberechtigten Familien wurde dadurch festgeschrieben. Diese rigide Politik, die kaum einen Wohnortwechsel zuließ, hatte in erster Linie das Ziel, die Anzahl der Familien konstant zu halten oder gar zu verringern. Dies führte im Lauf des 19. Jahrhunderts bis zur Aufhebung des Edikts 1861 zu vermehrter Auswanderung und konservierte vor Ort die interne soziale Hierarchie, weil die wohlhabenderen Schichten über Generationen hinweg maßgeblichen Einfluss auf ihre Gemeinden nehmen konnten. Die Matrikellisten sind heute eine wertvolle historische Quelle.
Maz(z)ewa (Pl. Maz(z)ewot): Grabstein, Grabmal, wird ein Jahr nach der Bestattung gesetzt.
Mediatisierung: Übernahme und rechtliche Integration eines zuvor reichsunmittelbaren Territoriums in ein größeres, benachbartes oder umgebendes Territorium zum Zweck der Gebietsabrundung und -erweiterung. Die entmachteten Eliten wurden nach Möglichkeit in die neue Verwaltungsstruktur einbezogen, was den Übergang der Herrschaft erleichterte. Ohne die Mediatisierung wäre das Entstehen moderner Staaten unmöglich gewesen.
Melamed (hebr. Lehrer, Pl. Melamdim): Jüdischer (Religions-)lehrer im Cheder.
Memorbuch: Abgeleitet vom Almemor als seinem ursprünglichen Aufbewahrungsort. Das Memorbuch ist das Gedenkbuch der jüdischen Gemeinden mit Eintragungen der Märtyrer während der Zeiten der Judenverfolgungen. Es besteht aus drei Teilen: 1. Gebetssammlung 2. Nekrologium von Personen allgemeiner jüdischer oder lokaler Bedeutung 3. Martyrologium. 2. und 3. wurden innerhalb des Gottesdienstes zum Gedenken verlesen. Vor allem das Martyrologium des Nürnberger Memorbuchs ist eine wichtige historische Quelle zur Kreuzzugsverfolgung (1096), zum Rintfleischpogrom (1298), und zu den Pestpogromen (1348/49).
Menora (hebr. Lampe, Leuchter): Bezeichnet ursprünglich den siebenarmigen Leuchter im Jerusalemer Tempel. In der Spätantike wurde die Menora ein beliebtes Motiv der jüdischen Kunst, seit 1948 ist sie das offizielle Emblem des Staates Israel.
Mesusa (hebr. Türpfosten, Pl. Mesusot): Kapsel mit einer Pergamentrolle, am oberen Drittel des rechten Türpfostens eines Hauseingangs angebracht. Auf dem Pergament stehen die ersten zwei Abschnitte des jüdischen Glaubensbekenntnisses, der Kernsatz des Judentums: "Höre Israel!" (Schma Israel). In traditionellen Häusern ist an jeder Tür eine Mesusa angebracht und gewährt das koschere Essen und Trinken, auch an Türen zu Schlafräumen muss eine solche Kapsel hängen. In der Regel ist die Mesusa schief angebracht, da nur "Gott die Dinge gerade rücken kann". Manche gläubige Juden küssen die Mesusa beim Betreten eines Raumes, indem sie die Fingerspitzen der rechten Hand an die Mesusa und dann zum Mund führen. Nur wenn ein jüdisches Haus von Gójim übernommen wird, ist es statthaft die Mesusot zu entfernen.
Mikwe (hebr. Sammelplatz des Wassers, Pl. Mikwaot - dt. Mikwen): Rituelles Tauchbad mit "lebendigem Wasser" (Bach-, Fluss-, Grund- oder Regenwasser). Es gibt Kellermikwen im Untergeschoss von Synagogen, jüdischen Schulen und Privathäusern, oder freistehende, eigens gebaute Ritualbäder. Letztere entstanden vor allem mit den neuen staatlichen Hygieneregeln ab Ende der 1820er Jahre. Beim Bau einer Mikwe gelten strenge Vorschriften. Die Mikwe dient u.a. der "Reinhaltung des Ehelebens". Hier müssen verheiratete Frauen nach der monatlichen Menstruation vollständig eintauchen (im fränkischen Sprachraum auch als "ducken" bezeichnet), um für ihren Ehemann wieder rituell rein zu werden.
Minhag: Brauch, (religiöse) Tradition.
Minjan: Versammlung von zehn religiös volljährigen Männern, die für einen Gottesdienst erforderlich sind. In Reformgemeinden zählen auch Frauen zum Minjan.
Mischkan (hebr. [Gottes] Wohnstätte): Ursprünglich ein transportables Heiligtum der Israeliten aus der Zeit des Exodus, dann die Bezeichnung für das Allerheiligste im Tempel zu Jerusalem. Im übertragenden Sinne ein heiliger Raum (d.h. die Synagoge), in dem Gott durch die Gebete der jüdischen Glaubensgemeinschaft präsent ist.
Mischna: Sammlung von Gesetzestexten.
Misrach, Misrachfenster, Misrachwand (hebr. Osten): Gebetsrichtung nach Jerusalem.
Mizwa (hebr. Pflicht): Gesamtheit der religiösen und liturgischen Pflichten sowie ethnische Verhaltensregeln.
Mohel: Beschneider, der die Beschneidung der Neugeborenen vornimmt.
Ner Tamid (hebr. Ewiges Licht): Eine stets brennende Lampe in der Synagoge (meist rotes oder auch weißes Licht) in der Nähe des Thoraschreins. Dieser Ritus wurde im byzantinisch-orthodoxen Christentum als Ewiglichtampel vor dem Tabernakel übernommen und verbreitete sich ab dem 13. Jahrhundert auch im katholischen Christentum.
Neujahrsgeld: Alljährlich zu Neujahr fällige Abgabe in Geld oder Naturalien an den Ortspfarrer. Diese Sondergebühr mussten Juden zusätzlich zum Schutzgeld an die Pfarrei ihres Wohnortes entrichten, da ihre Anwesenheit die zu erwartenden Stolgebühren (lat. taxa stola) minderte, das sind anfallende Gebühren für die Feier sogenannter Kasualien wie Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen usw. In Bayern wurde die Zahlung des Neujahrsgeldes erst 1875 abgeschafft.
Nürnberger (Rassen-) Gesetze: Am 15. September 1935 vom Reichstag, nach Nürnberg berufen, beschlossene Gesetze, die Juden zu Bürgern zweiter Klasse degradierten: 1. „Gesetz zum Schutze des deutschen Bluts und der deutschen Ehre“ (Blutschutzgesetz): Es verbot Geschlechtsverkehr und Eheschließungen zwischen Juden und „Ariern“. Hierzu wurde eine pseudowissenschaftliche, antisemitische Erblehre herangezogen. 2. Reichsbürgergesetz: Nur „Staatsangehörige deutschen oder artsverwandten Bluts“ wurden als „Reichsbürger“ anerkannt. 3. Reichsflaggengesetz: Die Hakenkreuzflagge wird zur Reichsflagge bestimmt.
NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei): Als Nachfolgepartei der DAP (Deutsche Arbeiterpartei) am 24. Februar 1920 im Münchner Hofbräuhaus gegründet, verfolgte die NSDAP nach dem Vorbild des italienischen Faschismus eine nationalistische, antikommunistische und antidemokratische Politik, strebte nach der Aufhebung des Versailler Vertrages und der Wiederaufrichtung vergangener Größe („Deutschland erwache!“). Vom 29. Juli 1921 an konnte sich Adolf Hitler (1889-1945) in der Parteispitze als unangefochtener „Führer“ durchsetzen. Wie viele andere rechtsextreme Organisationen gab die NSDAP den Juden die Schuld an der Kriegsniederlage und bediente altbekannte Klischees von einer großen jüdischen Weltverschwörung. Diese wurden mit völkischen, esoterischen und neoheidnischen Ideologien vermengt, denen vor allem Heinrich Himmler ab 1934 in seiner SS breiten Raum gab. Nach dem gescheiterten Hitlerputsch 1923 verboten, gründete sich die NSDAP 1925 neu und konnte im Januar 1933 durch ein systemisches Politikversagen die Macht in Deutschland übernehmen. Die NS-Machthaber verfolgten von Beginn an systematisch politische und gesellschaftliche Gegner (Sozialdemokraten, Kommunisten, Künstler, Zeugen Jehovas und Kirchenleute) sowie alle ihrem Weltbild "unerwünschte" Minderheiten (Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen oder einer abweichenden sexuellen Ausrichtung), vor allem die Juden. In einem unvorstellbaren Ausmaß ist die NSDAP für Völkermord und Kriegsverbrechen, Tod, Terror und Folter verantwortlich (siehe Shoah). Mit dem Sieg der Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion) und Hitlers Selbstmord endete im Mai 1945 die Schreckensherrschaft der NSDAP. Am 10. Oktober 1945 wurde die Partei mit allen Gliederungen und angeschlossenen Verbänden durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates verboten und in den Nürnberger Prozessen 1946 zur „verbrecherischen Organisation“ erklärt. Die NSDAP oder eine Neugründung ist in Deutschland und Österreich verboten (Wiederbetätigungsverbot).
ORT (Obschtschestwo remeslennogo i zemledeltscheskogo truda): Eine 1880 im St. Petersburg gegründete Gesellschaft zur Aus- und Weiterbildung, zunächst nur für verarmte russische Landjuden. Das Akronym ORT bedeutet übersetzt "Gesellschaft für Handel und Landwirtschaftliche Arbeit". 1921 wurde die internationale ORT Union, später World ORT Union geschaffen, die nach der Shoah viele Kibuzzim mit den entsprechenden Gerätschaften ausstatte und Lehrpersonal stellte.
Ortsherrschaft: Siehe Grundherrschaft.
Pallisch synonym Pollosch (jiddisch, vlt. von Palas, lat. Saalbau): Vorbau bzw. Vorraum einer Synagoge, der in größeren Gotteshäusern den Betsaal von der profanen Außenwelt abschirmt. Über den Vorraum, in dem sich oft ein Waschbecken für die Männer sowie Stiftungs- und Gedenktafeln befinden, führt meist auch der Weg zur Frauenempore. In alten oder konservativen Synagogen liegt das Bodenniveau des Hauptraums etwas tiefer als der Fußboden des Vorraums, entsprechend dem Psalm 130: „Aus der Tiefe rufe ich, Herr, zu Dir: Herr, höre meine Stimme!“.
Parochet: Reich verzierter Vorhang vor dem Toraschrein / Aron ha-Kodesch. Ursprünglich der Vorhang vor dem Allerheiligsten des Tempels in Jerusalem.
Pessach: Passah-Fest; Fest zum Gedenken an den Auszug der Israeliten aus Ägypten. Abgesehen von seiner religiösen Bedeutung ein wichtiges Fest für familiäre Zusammenkünfte.
Pestpogrome 1348/49 (Pogrom): Während einer schweren Pestepidemie in Mittel- und Westeuropa kursierten Gerüchte, dass Juden durch das Vergiften der Brunnen für die Seuche verantwortlich seien. Ein Verdachtsmoment war, dass jüdische Gemeinden wegen ihrer hohen rituellen Anforderungen an die Wasserqualität nach Möglichkeit eigene Brunnen besaßen. In Frankreich, dem Heiligen Römischen Reich und den Niederlanden kam es zu schweren Ausschreitungen gegen die jüdische (Stadt-)Bevölkerung. Der damals regierende römisch-deutsche König Karl IV. (reg. 1316-1378), eigentlich der oberste Schutzherr der Juden, trug keinerlei Bedenken die Juden dem Hass und der Habgier ihrer christlichen Konkurrenten zu überlassen. Ganze Gemeinden wurden ausgelöscht, beispielsweise in Würzburg und Nürnberg.
PN / PT: Abkürzung auf (fast) allen jüdischen Grabsteinen, über der Inschrift mit Name und Daten. P.N. = PO NIKBAR = „hier ist begraben"; PO TAMUN = „hier liegt begraben" (oder „hier wurde hingelegt").
Pogrom (russ. Verwüstung, Zerstörung): Bezeichnung für gewaltsame Judenverfolgungen, auch allgemein für Verfolgung von Minderheiten.
"Privilegierte Mischehe": Ehe eines im Sinne der nationalsozialistischen Gesetzgebung „deutschen Reichsbürgers“ mit einer Person „nichtarischer“ Abstammung. Häufig waren die Ehepartner von „Ariern“ nicht von der ganzen Härte der Verfolgung betroffen.
Purim (hebr. Lose): Feier zur Erinnerung an die Rettung der persischen Juden vor ihrer Vernichtung durch den Anschlag Hamans. Charakteristisch sind z.B. die Verlesung der Ester-Rolle im Gottesdienst und der Brauch, Freunden und Armen Geschenke zu machen.
Rabbiner (hebr. Lehrer, Meister): Gesetzeskundiger, der Fragen der Anwendung der Tora und des Talmud entscheidet; ursprünglich in einer Jeschiwa zum Studium des Talmuds ausgebildet. In Bayern war seit dem Judenedikt von 1813 ein abgeschlossenes Universitätsstudium nachzuweisen. Rabbiner stellen sicher, dass die Einrichtungen einer Gemeinde den rituellen Vorgaben entsprechen und überwachen u.a. die Kaschrut.
Reformjudentum: Eine im frühen 19. Jahrhundert entstandene Richtung innerhalb des Judentums, die mit Bildungs- und Sozialreformen der jüdischen Aufklärung (Haskala) religiöse Reformen anstrebte. Die wichtigsten Aspekte waren eine ruhigere und "moderne" Liturgie, eine bessere Ausbildung von Rabbinern und Lehrkräften (siehe Unterrichtswesen), der Gebrauch der Landessprache im Gottesdienst und beim Religionsunterricht, eine höhere Gleichberechtigung der Frauen, die Tendenz zu einem aufgeklärten Rationalismus, sowie der Verzicht auf die traditionelle Bindung an das Gelobte Land zugunsten einer Integration als moderne Staatsbürger. Zentren des deutschen Reformjudentums lagen in Hamburg, Berlin, Frankfurt a.M. und Nürnberg. Unter dem Eindruck der Shoah zerbrach der grundlegende Glaube an einen moralischen Fortschritt der Menschheit. Durch den Erfolg des Zionismus (Gründung des Staates Israel 1948) und das Übergewicht des eher konservativen osteuropäischen Judentums nach dem Zweiten Weltkrieg vollzog sich weltweit eine Rückkehr zur Orthodoxie. Dieser Trend nahm seit dem Sechstagekrieg (1967) zu und dominiert u.a. die heutige Politik des Staates Israel.
Reichsdeputationshauptschluss 1803: Mit dem Frieden von Luneville erhielt das revolutionäre Frankreich 1802 weite Gebiete westlich des Rheins, die vorher Reichsfürsten gehört hatten. 1802/03 beriet in Regensburg eine Reichsdeputation auf der Grundlage eines französisch-russischen Entschädigungsplans über die territoriale Neuordnung des Reichsverbandes: Das Ergebnis war der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803. Er gestatte den Fürsten zum Ausgleich für ihre verlorenen Territorien die Säkularisation des Kirchenguts und die Mediatisierung von 41 Reichsstädten sowie aller Reichsdörfer. Nach weiteren Niederlagen der kaiserlich-österreichischen Armee setzte sich dieser Prozess fort. Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 besiegelte die Mediatisierung der letzten verbliebenen kleineren Territorien, der Reichsburg Friedberg sowie der Reichsstädte Nürnberg und Frankfurt.
Das Heilige Römischen Reich hatte endgültig seine Existenzgrundlage verloren: Mit ihren gewachsenen und verdichteten Gebieten emanzipierten sich die Fürsten vom föderalen Gedanken des Reiches, den vor allem die Reichsstädte und der Klerus (durchaus aus Eigennutz) bis zuletzt vertreten hatten. Am 6. August 1806 wurde in der Wiener Hofburg feierlich die Auflösung des Alten Reiches verkündet, der Prozess der Mediatisierung fand aber erst mit der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815 seinen Abschluss.
Reichsdorf: Ländliche Gemeinde vor allem in Südwestdeutschland und dem Elsaß, die auf einem ehemaligen Reichs- bzw. Königsgut entstanden und mit dem Privileg der Reichsunmittelbarkeit ausgestattet war. Reichsdörfer besaßen ausgedehnte Selbstverwaltungsrechte, gehörten aber nicht zu den Reichsständen. Im 14. Jahrhundert gab es mehr als 100 Reichsdörfer, die letzten wurden 1803 mediatisiert.
Reichskloster synonym Reichsabtei: Ursprünglich Benediktinerklöster aus merowingischer und fränkischer Zeit, die auf Reichsgut gegründet und mit Immunität sowie Königsschutz ausgestattet waren. Einige der wohlhabendsten Reichsklöster entstanden erst im Hochmittelalter, als nach der Auflösung des Herzogtums Schwaben sehr vielen Städten und Klöstern die Reichsunmittelbarkeit gewährt wurde. Nur die karolingischen Reichsabteien (Königsklöster) zählten später zu den souveränen Reichsfürsten und erhielten einen Sitz im Reichstag.
Reichskreis: Von Kaiser Maximilian I. (reg. 1486-1510) im Jahr 1500 geschaffene, neue Verwaltungsbezirke im Heiligen Römischen Reich, zunächst sechs, ab 1512 zehn. Der "Bayerische Reichskreis" bestand um 1800 aus dem Herzogtum Bayern (Altbayern, ab 1628 inkl. Oberpfalz) und dem Erzstift Salzburg als führenden Mächten. Zum Kreis gehörten zudem die Hochstifte Freising, Passau, Regensburg, die Fürstpropstei Berchtesgaden, die Reichsabtei Sankt Emmeram sowie die Reichsabteien Ober- und Niedermünster (b. Regensburg), auf weltlicher Seite die Herzogtümer Pfalz-Neuburg und Herzogtum Pfalz-Sulzbach, die gefürstete Landgrafschaft Leuchtenberg, die Gefürstete Grafschaft Störnstein, die Reichsgrafschaft Breitenegg, die Grafschaften Haag, Ortenburg und Hohenwaldeck, die Herrschaften von Ehrenfels, Sulzbürg-Pyrbaum, sowie die freie Reichsstadt Regensburg. Der "Fränkische Reichskreis" war im Vergleich deutlich weniger einheitlich. Er erstreckte sich von der Fränkischen Saale bis zur Altmühl und umfasste die größten Teile um den oberen und mittleren Main, die in etwa den bayerischen Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken entsprachen, allerdings ohne die kurmainzischen Besitzungen des Oberen Stiftes um Aschaffenburg. Er umfasste um 1800 die Hochstifte Bamberg, Eichstätt und Würzburg, sowie die Ballei Franken des Deutschen Ordens, Teile des Herzogtums Sachsen-Meiningen, die Markgrafentümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach (ab 1604 Brandenburg-Bayreuth), die gefürsteten Grafschaften Henneberg, Hohenlode-Waldenburg, Löwenstein-Wertheim und Schwarzenberg, die Grafschaften Castell, Erbach, Hohenlohe und Rieneck, die Herrschaften Hausen, Limpurg, Reichelsberg, Seinsheim und Wiesentheid, sowie die freien Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim.
Reichsritterschaft: Seit 1422 ein Verband des reichsunmittelbaren, niederen Adels. Im Augsburger Religionsfrieden 1555 wurde den Reichsrittern das Privileg der Reichsunmittelbarkeit gewährt, und sie bekamen 1559 ihre Territorialstaatlichkeit formal bestätigt. 1577 vereinigten sich die bündischen Ritterschaften zu einer Körperschaft, die in die Ritterkreise Schwaben, Franken und Am Rhein mit 14 Kantonen (Orten) gegliedert war. Als Körperschaft besaß die Reichsritterschaft ein eigenes Besteuerungs- und Satzungsrecht und übten beschränkte landesherrliche Gewalt aus. Viele Reichsritter gewährten Schutzjuden auf ihrem Gebiet eine Niederlassung. Gegen 1800 umfasste die Reichsritterschaft ein Gebiet von circa 5000 km² mit rund 200.000 Einwohnern. Nach dem Ende des HRR im Jahr 1806 wurden die Kreise mediatisiert.
Reichsstadt: Stadtrepubliken im Heiligen Römischen Reich mit dem Status der Reichsunmittelbarkeit. Dagegen hatten sog. Freie Städte zwar noch einen Bischof als nominellen Landesherrn, besaßen aber Selbstverwaltungsrechte und Privilegien, die sie den Reichsstädten de facto gleichstellten. Die ältesten Reichsstädte entstanden auf Reichs- bzw. Königsgut (Pfalzstädte), andere erhielten den Status durch ein Privileg, das Aussterben der Landesherrschaft oder eine gewaltsame Erhebung. Die Mehrheit der Reichsstädte befand sich im territorial zersplitterten Südwesten des Reiches, im Rheinland und Franken. Der Status einer Reichstadt wurde vom Kaiser garantiert, daher tragen viele ehemalige Reichsstädte bis heute den Adler im Wappen.
Reichsunmittelbarkeit: Als reichsunmittelbar, auch reichsfrei, wurden im Heiligen Römischen Reich des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit diejenigen Personen und Körperschaften bezeichnet, die direkt und unmittelbar nur dem Kaiser untergeben waren. Sie wurden als reichsunmittelbare Stände oder Immediatstände bezeichnet. Man unterscheidet drei Gruppen: 1. Kurfürsten, die sonstigen Reichsfürsten und die reichsunmittelbaren Fürstbischöfe, die persönlich an den Reichstagen teilnahmen. 2. reichsunmittelbare Grafen und andere Adelige, die Reichsstädte sowie die reichsunmittelbaren Äbte und Äbtissinnen, die von einer gewählten Korporation vertreten wurden. Diese beiden Gruppen bildeten die Reichsstände. Die letzte Gruppe setzte sich aus Reichsrittern, eine Reihe von Klöstern und einigen Freiorten oder Reichsdörfern zusammen. Sie waren direkte, reichsunmittelbare Vasallen des Kaisers und waren aus dem Krongut bzw. Reichsgut, also der feudalen Hausmacht der römisch-deutschen Könige entstanden. Sie zählten nicht zu den Reichsständen, besaßen aber eine umfassende Souveränität. Zu ihren Rechten und Privilegien zählte auch das Judenregal. Ab dem 15. Jahrhundert bildeten die prosperierenden Reichsstädte zusammen dem reichsunmittelbaren Klerus die wichtigsten Säulen der kaiserlichen Macht. Bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 blieben sie die eifrigsten Vertreter einer föderalen Reichsidee.
Reichsvereinigung der Juden in Deutschland: Am 17. Dezember 1933 wurde die „Reichsvertretung deutscher Juden“ in Berlin gegründet, um in der NS-Herrschaft eine legitimierte Vertretung zu besitzen, die als Sprecherin des gesamten deutschen Judentums auftreten konnte. Im Zug der Nürnberger Rassegesetzte 1935 wurde sie in "Reichsvertretung der Juden in Deutschland“ umbenannt und wandelte sich in eine direkt der Gestapo unterstellte Zwangsvereinigung, der alle vom NS-Regime als „Rassejuden“ bezeichneten Personen automatisch angehörten. Sie fungierte unter anderem als Rechtsnachfolgerin der israelitischen Kultusgemeinden nach deren meist erzwungener Auflösung und war damit für den Verkauf der Synagogen und anderer Immobilien zuständig. Am 10. Juni 1943 schloss die Gestapo die Geschäftsstelle der Reichsvereinigung in Berlin-Charlottenburg, deportierte die Mitarbeiter und beschlagnahmte das Vermögen.
Religionslehrer: Siehe Melamed.
Rimmon (Pl: Rimmonim, hebr. Granatapfel): Schmückende Abschlüsse aus Edelmetall für die Stäbe der Torarolle, meist in Form von Früchten oder Kronen.
Rintfleisch-Verfolgung 1298 (Pogrom): Wegen eines angeblichen Hostienfrevels wurden am 20. April 1298 alle Juden der Stadt Röttingen (Lkr. Würzburg) verbrannt. Von Röttingen aus erfasste eine Welle der Gewalt Franken, die Oberpfalz und andere Teile Altbayerns. Ein marodierender Mob aus „Judenschlägern“ unter der Anführung eines „gewissen Adeligen, der König Rintfleisch genannt wurde“ konnte wegen einem territorialen Machtvakuum, das sich durch den Thronstreit zwischen Albrecht I. von Österreich und Adolf von Nassau gebildet hatte, mehr oder weniger ungehindert durch das Land ziehen. Außerhalb der stark befestigten Reichsstädte wurden mindestens 3441 Juden in 44 „Blutstädten“, die im Nürnberger Memorbuch aufgelistet werden, grausam ermordet (andere Quellen sprechen von bis zu 5000 Toten). Der römisch-deutsche König Albrecht I. ließ „Rintfleisch“ und weitere Anführer der Massaker schließlich verbannen, nach einer anderen (späteren und eventuell tendenziösen) Quelle hingegen festnehmen, enteignen und aufhängen. Die Städte, in denen Juden getötet wurden, mussten demnach an den König eine Geldstrafe zahlen (siehe Judenregal).
Ritterkreis Franken: Siehe Reichsritterschaft.
Ritualbad: Siehe Mikwe.
Ritualien: Gegenstände, um den Ritus (d.h. religiöse Handlungen) zu vollziehen. Zu den Ritualien eines einfachen frommen Juden können gehören: Tallit, Tefillin, Siddur, und Kippa. Zu den Ritualien gehören auch Chanukka-Leuchter, Jad, Etrog-Behälter, Ner Tamid etc.
Rosch ha-Bajit (hebr. Haupt / Vorsteher des Hauses): Familienoberhaupt, also Familienväter und Witwen. Das Wort bezeichnete in Franken auch das Verfahren, die Finanzierung der Gemeindekosten zu einem Teil oder (selten) auch ganz auf die Familien umzulegen.
Rosch ha-Schana (hebr. Haupt/Anfang des Jahres): Jüdisches Neujahrsfest, nach dem Gregorianischen Kalender im September oder der ersten Hälfte des Oktobers.
SA (Sturmabteilung): Paramilitärische Kampftruppe der NSDAP. Vor 1933 war sie wegen der von ihr provozierten Saal- und Straßenschlachten berüchtigt. Nach dem Röhmputsch 1934 verlor sie an politischer Bedeutung. In der Pogromnacht 1938 wurde die SA in den meisten Orten zur Zerstörung der Synagogen und Verhaftung der jüdischen Bevölkerung eingesetzt.
Säkularisation: Staatliche Einverleibung von Kirchengut, in Verbindung mit der Auflösung vormals unantastbarer kirchlicher (Macht-)Institutionen.
S(ch)abbat synonym Schabbos (jiddisch Schabbes): Siebter, heiliger Tag der Woche, welcher der Ruhe sowie der Erinnerung an die göttliche Weltschöpfung und die Befreiung Israels aus der ägyptischen Sklaverei dient. Die Feier beginnt am Freitagabend mit Lichtanzünden und Begrüßung des Schabbat und endet am Samstagabend nach Eintritt der Dunkelheit. In dieser Zeit gelten strenge Grenzen für Arbeit und Bewegung.
S(ch)abbatschnüre: Schnüre, die zur Herstellung eines Eruv zwischen Häusern gespannt werden.
Schächten: Siehe Schochet.
Schiwa / "Schiwe-Sitzen": Siebentägige Trauer.
Schloschim: Die 30-tägige Trauerzeit; nach dem siebentägigen Schiwe-Sitzen gelten gelockerte Trauervorschriften. Für Säuglinge, die innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt sterben, ist keine Trauerzeit einzuhalten; für die Eltern dauert die Trauerzeit ein Jahr lang. Sie schließt mit der „Jahrzeit“, dem Jahrtag des Todes, an dem gewöhnlich der Grabstein gesetzt wird.
Schmuser, Verb schmusen (hebr. Schmu‘a, Nachricht): Heirats- und Handelsvermittler, meist im engeren Sinn als Vermittler von Viehandelsgeschäften verwendet. Die überwiegend in ärmlichen Verhältnissen lebenden jüdischen Schmuser hatten in den Geschäftsbezirken der umliegenden Dörfer oft genaue Kenntnis über den Viehstand sowie die Vermögensverhältnisse des Bauernstandes und waren so Zuträger für den Viehhändler. Das Schmusen ist in der deutschen Alltagssprache sowohl positiv (schmusen = liebkosen) als auch negativ (Schmu = Betrügerei) eingegangen.
Schochet: Jüdischer Schlächter, der die Tiere rituell "schächtet": Die Tiere werden mit einem speziellen Messer mit einem großen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden. Mit dem Schächten soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres, sowie ein schneller Tod gewährleistet werden. Der Verzehr von Blut ist sowohl im Judentum als auch im Islam verboten.
Schofar: Blasinstrument, meist gefertigt aus dem Horn eines Widders. Es ist das häufigste im Alten Testament erwähnte Musikinstrument und dient bis heute rituellen Zwecken. Am jüdischen Neujahrsfest Rosch Haschana und in den vier Wochen zuvor wird in den Synagogen auf der ganzen Welt das Schofar geblasen. Auch am Ende des Versöhnungstages Jom Kippur ertönt sein Klang.
Schule: Siehe Unterrichtswesen.
Schulklopfer: Ein Gemeindediener, der dafür zu sorgen hatte, dass die Juden rechtzeitig und möglichst vollzählig zu Gebet und Thoralesung in der Synagoge (= "Judenschul") erschienen.
Schutzjude: Rechtsbegriff vom Mittelalter bis Anfang 19. Jahrhundert. Ein Schutzjude unterstellte sich gegen Zahlung besonderer Abgaben dem Schutz eines Fürsten, Grundherren oder einer städtischen Obrigkeit und erhielt dafür deren rechtlichen Schutz, ein verbrieftes temporäres Niederlassungsrecht sowie bestimmte Privilegien. Das Schutzgeld betrugen in der Regel ein Vielfaches der Abgaben christlicher Untertanen und stellten damit für die Orts- und Landesherren eine willkommene Einnahmequelle dar. Siehe Judenregal.
Seder: Zeremonielles Mahl am Beginn des Pessach-Festes. Am Sederabend wird der Tisch mit Speisen von symbolischer Bedeutung gedeckt: Ungesäuertes Brot (Matze/Mazzen) als Symbol der Eile, in der die Juden aus Ägypten geflohen sind, und Salzwasser als Symbol des Weinens über die Zerstörung des Jerusalemer Tempels, wo das Pessachlamm geopfert wurde (die Sephardim verwenden stattdessen Essig, die jemenitischen Juden lassen es ganz aus). Ein besonderer Sederteller (Ka'ara) enthält: 1. Ein Bitterkraut (Maror) als Erinnerung an die ägyptische Knechtschaft. 2. Eine Lammkeule mit wenig Fleisch (Seroa), der an die Opfertiere im Tempel erinnert und zum Gedenken an die Zerstörung des Tempels auf dem Tellerliegen bleibt. 3. Ein gestampfter Brei aus Apfel- bzw. Feigenstückchen, Nüssen, Datteln, mit etwas Rotwein zusammengeknetet und mit Zimt oder Ingwer gewürzt (Charosset), der an den Lehm erinnern soll, mit dem die Israeliten für den Pharao Ziegel herstellen mussten. 4. Ein zweites Bitterkraut (Chaseret), kann mit dem Maror identisch sein und wird mit dem Charosset gegessen. 5. Sellerie, Radieschen, Petersilie oder Kartoffeln (Karpas), erinnert an die zermürbende Feldarbeit in Ägypten und wird in das Salzwasser getaucht. 6. Ein weich gekochtes Ei (Beitzah), als Symbol für die Fragilität menschlichen Geschicks, aber auch der Fruchtbarkeit. Auf dem Tisch steht auch ein Becher Wein, der dem Propheten Elijah vorbehalten ist.
Sefer: Siehe Torarolle.
Shoah synonym Schoa (hebr. Verwüstung, Vernichtung, Katastrophe): Die Ermordung von etwa sechs Millionen jüdischer Männer, Frau und Kinder im nationalsozialistischen Machtbereich zwischen 1933 und 1945; oft und vor allem im englischen Sprachraum auch Holocaust genannt.
Siddur: Hebräisches Gebetsbuch.
SS (Schutzstaffel): Paramilitärischer Kampfverband der NSDAP, 1925 zum persönlichen Schutz Adolf Hitlers im Sinne einer "Prätorianergarde" gegründet. Nach 1934 löste sich die SS von der SA und entwickelte sich unter Reichsleiter-SS Heinrich Himmler (1900-1945) zu einer eigenständigen Organisation. Bis heute für die Außenwirkung der SS prägend war eine in Teilen neo-heidnische, magisch-okkultistische Ausrichtung im Corpsgeist, die maßgeblich auf Heinrich Himmler zurückgeht. Kennzeichnend für die SS war ihre Verzahnung staatlicher Funktionen und Institutionen mit Parteistrukturen der NSDAP. Die SS übernahm die Kontrolle der Polizei und baute mit der Waffen-SS eine eigenständige militärische Funktion neben der Wehrmacht auf. Durch die personelle und organisatorische Verflechtung mit der Gestapo (Geheime Staats-Polizei = Geheimdienst), die Verwaltung der Konzentrationslager, die systematische Ermordung von Juden und anderen Minderheiten sowie zahlloser Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg war die SS das wichtigste Terror- und Unterdrückungsorgan im NS-Staat.
Stedlan: Der Sprecher und Vermittler einer jüdischen Gemeinde vor der christlichen Obrigkeit.
Stolgebühren: Siehe Neujahrsgeld.
Subsellien (lat. niedrige Bank, Sitz): Im 19. Jahrhundert ein Begriff für Schulbänke und feststehende Sitzbänke in Synagogen. Subsellien wurden als Teil einer neuen Synagogenordnung im Geist des Reformjudentums in den 1830ern verpflichtend. Viele Gemeinden konnten sie aus Kostengründen erst Jahrzehnte später einbauen.
Sukka (hebr. Laubhütte, Pl. Sukkot, Suckaus, jidd. Suckes): Laubhütte für das Sukkot.
Sukkot: Siehe Laubhüttenfest.
Synagoge (altgr. Versammlung): Jüdisches Versammlungs- und Gotteshaus. Das Haus der Versammlung, in dem die Gemeinde auch ihre profanen Angelegenheiten bespricht, wird durch die Einbringung wenigstens einer Torarolle in den Aron ha-Kodesch und die Anwesenheit eines Minjan zum sakrosankten Ort. Die Synagoge ist ein würdevoller und respektierter Ort des Gebets, die Nachempfindung des Mischkan, in dem zuweilen auch der Religionsunterricht stattfindet und die Schüler einer Jeschiwa diskutieren. Die Größe und Architektur kann je nach Region oder den finanziellen Möglichkeiten einer Kultusgemeinde stark variieren, zumal es im Talmud nur wenige Vorschriften über die bauliche Beschaffenheit einer Synagoge gibt. Prinzipiell sollte sie das höchste Gebäude einer Siedlung sein, was manchmal durch eine Wetterfahne oder einen Dachreiter und bei wenigen großen Synagogen mit beeindruckenden Türmen oder Kuppeln umgesetzt wurde. Allerdings gab es auch die Weisung, dass im Falle einer deutlichen Minderheit der jüdischen Gemeinde zu den Gójim die Synagoge äußerlich bescheiden sein sollte. Sehr viele Synagogen in Bayern stehen bzw. standen daher in zweiter Reihe, hinter einem Vorderhaus oder im Gartengrundstück eines Anwesens. Leidvolle Erfahrungen mit Antisemitismus haben sicherlich auch zu dieser Auslegung in der Halacha beigetragen. Das fränkische Landjudentum vereinte oft aus Kostengründen alle essentiellen Einrichtungen des Gemeindelebens unter einem Dach: Synagoge, Schule, Mikwe, sowie die Wohnung des Vorsängers bzw. Religionslehrers. Im Unterschied zur einfachen Betstube erfüllt die Synagoge gewisse rituelle Anforderungen: Sie enthält an der Ostwand (Richtung Jerusalem: Misrach) eine Toranische oder -Erker mit der Heiligen Lade. Über ihr hängt ein Ner Tamid. Eine Bima ermöglicht die feierliche Lesung der Tora. Vom eigentlichen Betsaal, der den Männern vorbehalten bleibt (Männerschule /-abteilung), ist die Frauenabteilung abgetrennt. Eine Synagogenbibliothek muss (zumindest rudimentär) das Studium der Tora und des Talmud ermöglichen.
Tahara (hebr. Reinigung): Waschung des Leichnams.
Taharahaus: „Leichenhalle" in einem Gebäude auf dem Friedhofsgelände, in dem die rituelle Reinigung und die anschließende Einsargung durchgeführt werden.
Tallit(h): Gebetsmantel oder viereckiges Kleidungsstück (Tallit Katan) mit Troddeln an jeder Ecke (Zizith). Es gibt den kleinen Tallit, der unter den Oberkleidern während des ganzen Tages getragen wird ("Gebetsschal"). Ein regelrechtes Kleidungsstück ist der große Tallit, der während des Morgengottesdienstes über der Kleidung getragen wird.
Talmud: Grundwerk des Judentums, das in mehrhundertjähriger Diskussion und Überlieferung entstanden ist.
Tanach: Sammlung Heiliger Schriften des Judentums, entspricht dem Alten Testament.
Tass (hebr. Platte, Blech): Siehe Toraschild.
"Tauch(e)": Siehe Mikwe.
Tefillin: Traditionelle Gebetsriemen mit einer Kapsel, in der auf Pergament geschriebene Abschnitte aus der Tora eingefügt sind. Es gibt zwei Gebetsriemen: Derjenige, der um den Kopf gelegt wird (tefilla schel rosch) und derjenige, der um den linken Arm gelegt wird (tefilla schel jad). Das Anlegen und Tragen während des Morgengottesdienstes ist für alle religionsmündigen Männer ab ihrem 13 Lebensjahr verpflichtend und geschieht nach besonderen Vorschriften.
Tehillim (Plural von Tehilah, hebr. Lobgesang): = Psalmen, 150 in fünf Bücher unterteilte poetische Gebetstexte.
Tehillimverein = Gebetsverein.
Tekanot synonym Takkanot (Pl. von hebr. Takkana, Verbesserung): Verbessernde Anpassungen des Halacha, Ausdruck eines lebendigen Auslegungsprozesses der Ge- und Verbote im Lebenswandel.
Todesmärsche: Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurden angesichts der herannahenden alliierten Truppen viele Konzentrationslager oder Außenlager evakuiert. Die Häftlinge wurden auf Märsche geschickt, vor allem mit der Absicht, sie durch die zusätzlichen Strapazen umzubringen. Mindestens 5000 Menschen starben allein auf der Strecke von Flossenbürg nach Dachau infolge von Kälte, Hunger, Krankheit und Entkräftung.
Tora (hebr. Lehre): Bezeichnung für die fünf Bücher Mose (Pentateuch). Im Weiteren Sinn wird auch die gesamte schriftliche und mündliche religionsgesetzliche Überlieferung als Tora bezeichnet.
Tora-Aufsätze: Siehe Rimmon.
Toraerker: Siehe Toranische.
Torakrone: Schmuck für die Tora in Form einer Krone, die über beide oberen Enden der Stäbe im Rollenhalter aufgesetzt wird.
Toramantel: Die Torarolle wird mit einem Mantel verhüllt und geschützt. Er besteht häufig aus einem Kopfstück mit zwei Öffnungen für die Stäbe der Torarolle sowie aus einem Vorder- und Rückenteil. Die Schauseite wird mit Symbolmotiven, z.B. eine Krone als Symbol für die Tora, geschmückt.
Toranische: Bauliche Nische zur Aufbewahrung der Torarollen, später zur Aufstellung des meist hölzernen Toraschreins.
Torarolle synonym Sefer: Der Text der Tora wird für die Verwendung im Gottesdienst auf Pergament geschrieben und auf zwei Stäben aufgerollt.
Toraschild: Silberner Schild (hebr. Tas[s]), über den Toramantel gehängt, trägt den Namen des Festes, an dem die Torarolle verwendet wird.
Toraschrein: Siehe Aron ha-Kodesch.
Torawimpel, seltener Toraband: Band, mit dem die beiden Teile der Torarolle zusammengehalten werden, wenn sie nicht in Gebrauch ist.
Torazeiger: Siehe Jad.
TNBZH: Abkürzung, die auf fast jedem jüdischen Grabstein zu finden ist: „Tihije Nischmato Zrura Bizror Hachajim" = Möge seine/ihre Seele eingebunden sein im Bunde des (ewigen) Lebens" (mehrere andere inhaltliche ähnliche Übersetzungen sind gebräuchlich und möglich).
Trainingskibbuz: Siehe Kibbuz.
UNRRA (United Nations Relief and Rehabilitation Administration): Hilfs- und Wiederaufbauverwaltung der UNO, gegründet im November 1943, Vorläufer der IRO (Internationale Flüchtlingsorganisation).
Unterrichtswesen: Vor 1800 vermittelte ein Melamed in einem Cheder neben dem Religionsunterricht auch das hebräische Schreiben und Lesen. Der Unterricht war in kleinere Gruppen aufgeteilt, weil er im Kern auf dem lauten Auswendiglernen und Rezitieren der heiligen Schriften beruhte. Die Schule und die Lehrkraft wurden von der Gemeindekasse oder den Eltern finanziert, reiche Familien konnten sich Privatlehrer leisten. Im Gegensatz zu den christlichen Schulen kümmerte sich die Obrigkeit nur in den seltensten Fällen um die Qualität oder den Lehrstoff dieser Schulen. Knaben besuchten die Cheder zwischen dem dritten und dem dreizehnten Lebensjahr, mit der Bar Mizwa endete auch ihre Schulbildung. Ein weiterführendes Religionsstudium bot die Jeschiwa. Mädchen bekamen in der Regel nur einen rudimentären Heimunterricht von ihren Müttern. 1804 wurde in Altbayern die Schulpflicht eingeführt. Im Geist der Aufklärung und eines zentralistischen Staatsgedankens sollten offizielle Lehrpläne die alten "Winkelschulen" im Land ersetzen. Das sog. Judenedikt 1813 bekräftigte die Schulpflicht für jüdische Buben und Mädchen, die den "gleichen Unterricht" wie die Kinder christlicher Konfessionen und außerdem die Möglichkeit zum Besuch höherer Bildungseinrichtungen erhalten sollten (§ 32). Von Anfang an, und mit zunehmender Tendenz, besuchten jüdische Kinder die öffentlichen (christlichen) Schulen vor Ort. Nur den Religionsunterricht bekamen sie weiterhin separat vom Gemeindelehrer erteilt. Manchmal sorgten überschneidende Stundenpläne für heftige Konflikte, wobei die Behörden fast immer zugunsten der staatlichen Schulen eingriffen. Jüdische Kultusgemeinden konnten aber auch eigene Elementar- bzw. Volksschulen gründen. Ihre Pädagogen mussten von nun an "königliche Unterthanen" sein und ein staatliches Examen ablegen, bevor ihnen die Regierung eine Lehrerlaubnis erteilte. Ihr jährliches Mindestgehalt von 300 Gulden hatten die Gemeinden aufzubringen (§ 33), beim Bau der Schulen konnten die Kultusgemeinden staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Die jüdischen Schulen folgten dem staatlichen Lehrplan und stellten ein gleichwertiges Abschlusszeugnis aus. Dadurch stand bayerischen Juden generell der höhere Bildungsweg offen, was ihnen den sozialen Aufstieg in akademische Berufe und den Staatsdienst ermöglichte. An den Universitäten entstanden ab den 1880er Jahren sogar ausschließlich jüdische Studentenverbindungen, die teils bis in die Zeit des Nationalsozialismus bestandhatten. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts lehnte das einflussreiche deutsche Reformjudentum die separaten israelitischen Schulen als Ausdruck einer rückständigen Ghettoisierung zunehmend ab. Orthodoxe Kreise hingegen sahen sie als Garant der jüdischen Identität, kritisierten aber dass gerade im armen Landjudentum die Lehrer gleichzeitig noch andere Aufgaben erfüllten und dem Unterricht zu wenig Sorgfalt widmeten. Ab den 1840/50ern nahm die Zahl der Schulen ohnehin rapide ab, weil viele der schrumpfenden Gemeinden die Kosten nicht mehr tragen konnten. Ende des Jahrhunderts rückte der bayerische Staat von seiner bisherigen Politik ab und verhinderte die Gründung neuer jüdischer Schulen. Die NS-Machthaber verboten jüdischen Kindern ab 1938 die Teilnahme am staatlichen Unterricht, mancherorts wurde diese diskriminierende Maßnahme bereits früher erlassen. Nach 1945 kamen Überlebende der Shoah vorerst in jüdischen DP-Lagern auf deutschem Boden unter. Zur Vorbereitung auf die Auswanderung nach Israel oder in die USA entstanden eigene DP-Bildungsstätten, die zum Teil von der ORT ausgestattet wurden. Wegen der hohen Emigrationszahlen wurden diese Einrichtungen Anfang der 1950er Jahre aufgelöst. 1966 und in den frühen 2000er Jahren öffneten einzelne jüdische Kindergärten, Grundschulen und Gymnasien in Bayern, die als Privatschulen eine ausdrückliche jüdische Identität pflegen. Auch an den Hochschulen gibt es wieder aktive jüdische Studierendenverbände mit eigenem Kultur- und Freizeitangebot.
VBIG (Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden): Im Jahr 1920 gegründet, vertrat die jüdische Gemeinschaft nach außen. Nach innen widmete er sich der Pflege der religiösen, kulturellen und sozialen Anliegen. Er unterstützte kleine und arme Gemeinden. Er bestand bis 1938. Die Nachfolge des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden übernahm 1947 der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern.
"Vizerabbiner": Siehe Dajan.
Volksschule synonym Elementarschule: Historischer Begriff für den Vorläufer der modernen Grundschule.
Vorbau synonym Vorraum: Siehe Pallisch.
Vorbeter / Vorsänger: Siehe Chasan.
Vorgänger / Vorgeher: Siehe Barnos(s).
"Weiberschul(e)": Siehe "Frauenschul(e)".
"Winkelschule": Abschätzige Bezeichnung für eine private, staatlich nicht anerkannte und kostenpflichtige Schule, in der Grundwissen von meist nur unzureichend gebildetem Lehrpersonal vermittelt wurde (siehe Unterrichtswesen).
Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens: Gegründet 1893 in Berlin als Reaktion auf den aufkeimenden, salonfähigen Antisemitismus breiter bürgerlicher und akademischer Schichten. Der Vereinszweck bestand in der Durchsetzung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung und in der Abwehr des Antisemitismus, die Mitglieder sahen sich jedoch auch als deutsche Patrioten und bekämpften den Zionismus als politische Bewegung.
Zionismus: Moderne jüdische Nationalbewegung seit Ende des 19. Jahrhunderts. Nach dem Erscheinen von Theodor Herzls Werk „Der Judenstaat“ (1896) formierte sich die zionistische Bewegung in der „Zionistischen Vereinigung für Deutschland“ auch als politische Organisation. Als Ziel der internationalen Bewegung wurde beim Ersten Zionistischen Weltkongress 1897 „für das jüdische Volk die Schaffung einer gesicherten Heimstätte in Palästina“ gefordert, welches damals noch zum Osmanischen Reich gehörte. In Bayern war der Zionismus zunächst wenig erfolgreich und wurde vor allem vom patriotischen Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens bekämpft.
Aus:
Wolfgang Kraus, Hans-Christoph Dittscheid, Gury Schneider-Ludorff (Hg.): Mehr als Steine… Synagogen-Gedenkband Bayern, Bd. III/2: Unterfranken. Erarbeitet von Cornelia Berger-Dittscheid, Gerhard Gronauer, Hans-Christof Haas, Hans Schlumberger und Axel Töllner unter Mitarbeit von Hans-Jürgen Beck, Hans-Christoph Dittscheid, Johannes Sander und Elmar Schwinger, mit Beiträgen von Andreas Angerstorfer und Rotraud Ries. Lindenberg im Allgäu 2021, S. 1658-1668.
Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns (Hg.) / Cornelia Berger-Dittscheid (Bearb.): Mehr als Steine. Synagogen in Unterfranken. Eine Ausstellung des Staatsarchivs Würzburg in Kooperation mit dem Team des Synagogen-Gedenkbans Bayern und dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe. München 2021 (= Staatliche Archive Bayerns – Kleine Ausstellungen 68), S. 18-20, 32-35, 39-49, 58-64.
Bernward Deneke / Cornelia Foerster / Falk Wiesemann: Vorinformationen zum Judentum. In: Germanisches Nationalmuseum Nürnberg / Bernward Deneke u.a. (Hg.): Siehe der Stein schreit aus der Mauer. Geschichte und Kultur der Juden in Bayern. Eine Ausstellung veranstaltet vom Germanischen Nationalmuseum Nürnberg und vom Haus der Bayerischen Geschichte im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg, 25.10.1988 - 22.1.1989. Nürnberg 1988, S. 27-42, sowie Glossar, S. 511-513.
-
Lothar Altmann: Vom neuen zum modernen Bayern. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung der Bayerischen Staatsregierung. Regensburg 2006, S. 7-17.
Kurt Andermann: Reichsritterschaft, publiziert am 09.05.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns [12.12.2022].
Gerhild Elisabeth Birmann-Dähne: Jüdische Friedhöfe in der Rhön. "Haus des ewigen Lebens". Petersberg 2019, S. 120-124.
Bettina Braun: Reichsunmittelbarkeit, publiziert am 25.06.2012; in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) [12.01.2023].
Aryeh Citron: Jüdische Synagogenarchitektur (Engl.), online unter: Chabad.org [12.122022].
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Wolfgang Schuster: Bayern 1799-1819. In: Der fränkische und der schwäbische Adel werden bayerisch. In: Haus der Bayerischen Geschichte / Wolfgang Jahn u.a. (Hg.): Adel in Bayern. Ritter, Grafem, Industriebarone. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2008. Augsburg 2008 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 55), S. 226f.
Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation. 2. Aufl. München 1992 (= Bayerische Landeszentrale für politische Bildung A85), S. 366-368.
Wilhelm Störmer: Franken bis zum Ende der Stauferzeit. In: Haus der Bayerischen Geschichte / Wolfgang Jahn u.a. (Hg.): Edel und Frei. Franken im Mittelalter. Katalog der Bayerischen Landesausstellung 2004. Augsburg 2004 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 44), S. 17-86.
Manfred Treml: Die Säkularisation und ihre Folgen. In: Haus der Bayerischen Geschichte / Josef Kirmeier u.a. (Hg.): Glanz und Ende der alten Klöster. Säkularisation im bayerischen Oberland 1803. Katalog zur Ausstellung im Kloster Benediktbeuern 1991. München 1991 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 21), S. 122-132.
Matthias Trum: „Das Khals Siegel siehet einem Bierzeichen nicht ungleich“. Der Davidstern und die Zunftzeichen und Symbole des Brauer- und Mälzerhandwerks. In: Jüdisches Museum München / Lilian Harlander u. Bernhard Purin (Hg.): AK Bier ist der Wein dieses Landes. Jüdische Braugeschichten. München 2016, S. 33-52.
Sabine Ullmann: Judenschutz, publiziert am 21.08.2017; in: Historisches Lexikon Bayerns [12.12.2022].
Dieter J. Weiß: Bayern (Raum), publiziert am 16.12.2021; in: Historisches Lexikon Bayerns [12.12.2022].
Dieter J. Weiß: Bamberg, Hochstift: Verwaltung, publiziert am 08.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns [12.12.2022].
Falk Wiesemann: Rabbiner und jüdische Lehrer in Bayern während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Staat-Reform-Orthodoxie. In: Haus der Bayerischen Geschichte / Manfred Treml / Josef Kirmaier / Evamaria Brockhoff (Hg.): Geschichte und Kultur der Juden in Bayern – Aufsätze. München 1988 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 17), S. 277-286.
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Fürstbischof, in: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 8. 19. v. n. bearb. Aufl. Mannheim 1989, S. 54.
Hochstift, in: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 10. 19. v. n. bearb. Aufl. Mannheim 1989, S. 139.
Reformjudentum, in: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 18. 19. v. n. bearb. Aufl. Mannheim 1992, S. 182.
Reichsdörfer, in: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 18. 19. v. n. bearb. Aufl. Mannheim 1992, S. 219.
Reichsklöster, in: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 18. 19. v. n. bearb. Aufl. Mannheim 1992, S. 222.
Reichsritterschaft, in: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 18. 19. v. n. bearb. Aufl. Mannheim 1992, S. 225f.
Reichsstädte, in: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 18. 19. v. n. bearb. Aufl. Mannheim 1992, S. 226f.