Jüdisches Leben
in Bayern

Glossar

(lat. Fidei commissum, "Zu treuen Händen"): Seit dem 17. Jahrhundert ein zumeist kleinadeliges Familienvermögen in Form von Grundbesitz und Immobilien, das ungeteilt in einer Hand blieb. Nutzniesenden stand jedoch nur der Ertrag aus dem Vermögen zur freien Verfügung, außerdem blieb die Substanz vor Vollstreckungen im Falle von Schulden des Inhabers geschützt. Damit sicherte ein Fideikommiss dem Familienverband eine wirtschaftliche Grundlage und die damit verbundene soziale Stellung. Das System wurde in der Weimarer Republik reduziert und in der NS-Herrschaft abgeschafft, was eine Kontrollratsgesetzgebung von 1947 rechtlich bestätigte.

Quelle: Fideikommiß, in: Der Neue Brockhaus, Bd. 2. 5. v. neu bearb. Auflage. Wiesbaden 1974, S. 174. // Vgl. Haus der Bayerischen Geschichte / Wolfgang Jahn u.a. (Hg.): Adel in Bayern. Ritter, Grafem, Industriebarone. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2008. Augsburg 2008 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 55).

Im jüdischen Religionsgesetz vorgeschriebener, durch ein Gitter oder eine Wand abgetrennter Bereich bzw. ein separater Raum, von dem aus die Frauen dem Gottesdienst im Betsaal der Synagoge folgen können. Oft ist die Abteilung im Obergeschoß auf einer separat zugänglichen Empore eingerichtet, die in den Betsaal hineinragt. Während die Gestaltung der Frauenabteilung im 19. Jahrhundert zu heftigen Disputen zwischen liberalen und konservativen Gemeindemitgliedern führte, wird sie in modernen Synagogen meist nur noch symbolisch angedeutet.

Quelle: Wolfgang Kraus, Hans-Christoph Dittscheid, Gury Schneider-Ludorff (Hg.): Mehr als Steine… Synagogen-Gedenkband Bayern, Bd. III/2: Unterfranken. Lindenberg im Allgäu 2021, S. 1661. // Historisches Museum der Pfalz / Cornelia Ewigleben (Hg.): AK Europas Juden im Mittelalter. Speyer 2005, S. 262.

"Frauenschul(e)" oder auch "Weiberschul(e)": Umgangssprachliche Alltagsbezeichnung im Mittelalter und der Frühen Neuzeit für die Frauenabteilung in einer Synagoge.

Quelle: Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns (Hg.) / Cornelia Berger-Dittscheid (Bearb.): Mehr als Steine. Synagogen in Unterfranken. München 2021 (= Staatliche Archive Bayerns – Kleine Ausstellungen 68), S. 44. // Historisches Museum der Pfalz / Cornelia Ewigleben (Hg.): AK Europas Juden im Mittelalter. Speyer 2005, S. 262.

 Vom 13. Jahrhundert bis 1806 eine Titulatur für Bischöfe im Heiligen Römischen Reich, die gleichzeitig eine weltliche Herrschaft ausübten. Als souveräne Fürsten waren sie reichsunmittelbar. Fürstbischöfliche Wappen enthielten einen Hirtenstab als Zeichen der pastoralen Autorität sowie ein Schwert, um auf ihre Macht als Lehens- und Landesherr hinzuweisen. Das weltliche Territorium (Hochstift syn. Fürstbistum) war oft deutlich kleiner und zersplitterter als der kirchliche Zuständigkeitsbereich (Diözese). Im Staatsgebiet des heutigen Bayern gab es die Fürstbischöfe von Augsburg, Bamberg, Eichstätt, Freising, Passau, Regensburg und Würzburg.

Quelle: Rainer Leng: Würzburg, Hochstift: Territorium und Struktur, publiziert am 10.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns [12.12.2022]. // Fürstbischof, in: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 8. 19. v. n. bearb. Aufl. Mannheim 1989, S. 54. // Manfred Treml: Die Säkularisation und ihre Folgen. In: Haus der Bayerischen Geschichte / Josef Kirmeier u.a. (Hg.): Glanz und Ende der alten Klöster. Säkularisation im bayerischen Oberland 1803. Katalog zur Ausstellung im Kloster Benediktbeuern 1991. München 1991 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 21), S. 122-132.

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