(hebr. Ewiges Licht): Eine stets brennende Lampe in der Synagoge (meist rotes oder auch weißes Licht) in der Nähe des Thoraschreins. Dieser Ritus wurde im byzantinisch-orthodoxen Christentum als Ewiglichtampel vor dem Tabernakel übernommen und verbreitete sich ab dem 13. Jahrhundert auch im Christentum.
Quelle: Wolfgang Kraus, Hans-Christoph Dittscheid, Gury Schneider-Ludorff (Hg.): Mehr als Steine… Synagogen-Gedenkband Bayern, Bd. III/2: Unterfranken. Lindenberg im Allgäu 2021, S. 1664. // Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation. 2. Aufl. München 1992 (= Bayerische Landeszentrale für politische Bildung A85), S. 367.
Vom Mittelalter bis in die Neuzeit (örtlich bis in die 1840er Jahre) alljährlich zu Neujahr fällige Abgabe in Geld oder Naturalien an den Ortspfarrer. Diese Sondergebühr mussten Juden zusätzlich zum Schutzgeld an die Pfarrei ihres Wohnortes entrichten, da ihre Anwesenheit die zu erwartenden Stolgebühren (lat. taxa stola) minderte, das sind anfallende Gebühren für die Feier sogenannter Kasualien wie Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen usw. In Bayern wurde die Zahlung des Neujahrsgeldes erst 1875 abgeschafft.
(veraltet u. sprachlich bedenklich auch Kristallnacht, Reichspogromnacht): Vom gleichgeschalteten NS-Staat organisierte, durch SA-Leute und Teile der aufgehetzten Bevölkerung ausgeübte Verfolgungswelle gegen die jüdischen Mitbürger in der Nacht auf den 10. November und den folgenden Tagen. Der 9. November spielte in der Ideologie der NSDAP als "Gedenktag [für die Gefallenen] der Bewegung" (der gescheiterte Luddendorf-Hitler-Putsch 1923 in München) eine große symbolische Rolle. Das vorgeschobene Motiv war ein Attentat auf den Botschaftssekretär Ernst Eduard vom Rath durch den polnischen Juden Herschel Grynszpan am 7. November 1938. "Rache für den Mord an Rath" wurde zum Motto. Der Ablauf verlief in ganz Deutschland mehr oder weniger gleich: Jüdisches Eigentum wurde geplündert, die jüdische Bevölkerung misshandelt und in "Schutzhaft" genommen. Synagogen und Schulgebäude als Kern der jüdischen Identität wurden geschändet und/oder gingen in Flammen auf. Die Machthaber verschleppten arbeitsfähige Männer für Wochen, teils Monate in Konzentrationslager (in Bayern zumeist das Konzentrationslager Dachau), während Frauen und Senioren schon an den Tagen nach dem Pogrom freikamen. Im Lauf des Jahres wurden Juden zum Verkauf ihrer Immobilien genötigt, was die zusätzlich besteuerte (!) Fluchtbewegung ins Ausland oder in die vermeintlich sichere Anonymität der Großstädte beschleunigte. Die Synagogenzerstörung war der Auftakt einer systematischen Verdrängung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben ("Arisierung") und die vollständige Vertreibung der Juden aus Deutschland. Auf das Ziel dieser Kampagne geben die Formulierung einen Hinweis: Welche Rolle die Novemberpogrome im Prozess der Radikalisierung der nationalsozialistischen Judenpolitik bis hin zur Shoah spielten, wird in der Forschung unterschiedlich beantwortet. Jedenfalls waren sie ein erster Höhepunkt in der Entmenschlichung der jüdischen Bevölkerung und bereiteten weiteren Gräueltaten den Weg, an deren Ziel die totale physische und kulturelle Auslöschung des Judentums stand.
Am 15. September 1935 wurden drei neue Gesetze auf dem "gleichgeschalteten" Reichstag in Nürnberg beschlossen. Sie richteten sich gegen jene Menschen, die von den Nationalsozialisten als Juden verfolgt wurden, aber auch gegen Sinti und Roma sowie andere Minderheiten. Das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" sprach deutschen Jüdinnen und Juden die Staatsbürgerschaft ab. Auf der Basis einer zutiefst menschenfeindlichen, pseudo-wissenschaftlichen Erblehre wurden Eheschließungen und sogar der Geschlechtsverkehr zwischen "Ariern" und Juden bei Strafe verboten. Als Menschen zweiter Klasse war es ihnen nicht einmal mehr erlaubt, die deutsche Nationalflagge zeigen, zu der die Parteifahne der NSDAP mit dem gleichzeitig erlassenen "Reichsflaggengesetz" erhoben wurde. Die Nürnberger Gesetze waren nach den wirtschaftlichen Boykottmaßnahmen ein weiterer Schritt der NS-Diktatur hin zur Ausgrenzung und Entmenschlichung der deutschen Juden. Kurz nach der Verabschiedung der Rassengesetze wurde am 14. November 1935 festgeschrieben, dass "jüdische Mischlinge mit zwei jüdischen Großeltern" nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung "Deutschblütige" oder "jüdische Mischlinge mit einem jüdischen Großelternteil" ehelichen durften. Entsprechende Anträge blieben jedoch meist erfolglos; nach 1942 wurden sie "für die Dauer des Krieges" nicht mehr angenommen. Ehen zwischen zwei "Vierteljuden" waren nicht erlaubt, heiraten konnten hingegen "Vierteljuden" und "Deutschblütige". Die unwissenschaftlichen, teils bewusst schwammigen Formulierungen förderten weiteren Missbrauch und Willkür. Das zeigte sich auch darin, dass jüdischstämmige Menschen, die sich für das Regime als nützlich erwiesen, zu "Ehrenariern" ernannt werden konnten.
Quelle: Lothar Gruchmann: Das "Blutschutzgesetz" vom 15. September 1935. Entstehung, Anwendung und rechtsgeschichtliche Bedeutung. In: Haus der Bayerischen Geschichte / Manfred Treml / Josef Kirmaier / Evamaria Brockhoff (Hg.): AK Geschichte und Kultur der Juden in Bayern – Aufsätze. München 1988 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 17), S. 469-478. // Deutsches Reichsgesetzblatt, Jg. 1935, Teil I Nr. 100 (16. September), S. 1145, 1146–1147 u. Nr. 125 (14. November), S. 1334-1336. The Internet Archive, Digitalisat 30. April 2008.