Kurzform für "Israelitische Kultusgemeinde". Es gibt heute zwölf IKGs im Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden in Bayern: Augsburg-Schwaben, Regensburg, Straubing, Weiden i.d.OPf., Amberg, Hof, Bayreuth, Bamberg, Würzburg, Nürnberg, Fürth und Erlangen, sowie die unabhängige IKG München-Oberbayern.
Rechtliche Stellung von Körperschaften und juristischen Personen im Heiligen Römischen Reich des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, die ohne weitere politische Zwischenebene direkt dem Kaiser als Oberhaupt des Reiches unterstellt waren. Sie wurden als reichsunmittelbare Stände oder "Immediatstände" bezeichnet. Man unterscheidet drei Gruppen: 1. Kurfürsten sowie die sonstigen Reichsfürsten, Fürstbischöfe und Fürstäbte. 2. Reichsunmittelbare Grafen und andere Adelige, die Reichsstädte sowie die reichsunmittelbaren Äbte und Äbtissinnen, die von einer gewählten Korporation vertreten wurden. Diese beiden Gruppen bildeten die Reichsstände. Die dritte und letzte Gruppe setzte sich aus Reichsrittern, eine Reihe von Reichsklöstern, einigen Freiorten oder Reichsdörfern zusammen. Sie zählten nicht zu den Reichsständen, besaßen aber umfassende Souveränität als direkte Vasallen des Kaisers. Sie waren aus dem Krongut bzw. Reichsgut, also der feudalen Hausmacht der römisch-deutschen Könige entstanden. Zu ihren Rechten und Privilegien zählte auch das Judenregal. Ab dem 15. Jahrhundert bildeten die prosperierenden Reichsstädte zusammen mit dem reichsunmittelbaren Klerus die wichtigsten Säulen der kaiserlichen Macht. Bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 blieben sie die eifrigsten Vertreter einer föderalen Reichsidee.
Quelle: Bettina Braun: Reichsunmittelbarkeit, publiziert am 25.06.2012. In: Historisches Lexikon der Schweiz /https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009832/2012-06-25/) [12.01.2023]. // Michael Puchta: Mediatisierung, publiziert am 19.8.2021; in: Historisches Lexikon Bayerns [12.12.2022]. // Otto Helwig: Bayern und seine Territorialstaaten (12.-16. Jahrhundert). In: Haus der Bayerischen Geschichte (Hg.) / Manfred Treml u.a.: Politische Geschichte Bayerns. München 1989 (= Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9), S. 17-25. // Walter Demel: Der fränkische und der schwäbische Adel werden bayerisch. In: Haus der Bayerischen Geschichte / Wolfgang Jahn u.a. (Hg.): Adel in Bayern. Ritter, Grafem, Industriebarone. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2008. Augsburg 2008 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 55), S. 224.
Dt. Internationale Flüchtlingsorganisation, bis 1951 tätige Hilfsorganisation der UN (Vereinten Nationen) für die durch den Krieg aus ihrer Heimat verschleppten oder vertriebenen Personen.
A) Jüdischer Vorname. B) Der jüdische Staat Israel, gegründet am 14. Mai 1948. C) die unterste der drei religiösen Kasten, die das jüdische Volk einteilen: Kohanim (Kohen / Cohen = Priester), Leviim (Leviten = Diener der Priester, die ihnen vor dem Segnen die Hände waschen) und Israelim (Israel = gewöhnlicher Jude).
Quelle: Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation. 2. Aufl. München 1992 (= Bayerische Landeszentrale für politische Bildung A85), S. 366.