Stichwörter: Hochgerichtsbarkeit
Recht, Verbrechen wie Mord, Notzucht und Diebstahl abzuurteilen, die nach früherem Verständnis die Todesstrafe nach sich zogen; die Hohe Gerichtsbarkeit (Blutbann) stand in der Regel dem Landesherrn zu, konnte aber von diesem als Lehen vergeben werden.
Aus: Flurnamen