Die Glossare des HdBG

Reichsritterschaft Detailansicht

Stichwörter: Reichsritter, Reichsritterschaft, Ritterkreis, Ritterkreis Franken


Genossenschaft der reichsunmittelbaren Ritter; seit 1577 Zusammenschluss in einem Gesamtbund der drei Ritterkreise Schwaben, Franken und Rhein.

Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns

Von 1422 bis 1806 ein loser Verband des niederen (Land-)Adels, der im Augsburger Religionsfrieden 1555 das Privileg der Reichsunmittelbarkeit (Immediatstand) erlangte. 1559 wurde ihre Territorialstaatlichkeit formal bestätigt. 1577 vereinigten sich die bündischen Ritterschaften zu einer Körperschaft, die in die Ritterkreise Schwaben, Franken und Am Rhein mit 14 Kantonen (Orten) gegliedert war. Als Körperschaft besaß die Reichsritterschaft ein eigenes Besteuerungs- und Satzungsrecht und übte beschränkte landesherrliche Gewalt aus. Viele Reichsritter gewährten Schutzjuden auf ihrem Gebiet eine Niederlassung. Gegen 1800 umfasste die Reichsritterschaft ein Gebiet von circa 5000 km² mit rund 200.000 Einwohnern. Nach dem Ende des HRR im Jahr 1806 wurden die Kreise mediatisiert.

Quelle: Michael Henker: Bayern im Zeitalter von Reformation und Gegenreformation. In: Haus der Bayerischen Geschichte / Manfred Treml (Hg.): Politische Geschichte Bayerns. München 1989 (= Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89), S. 26-32. // Thomas Schindler: Schlösserreichtum in den Haßbergen. Der Ritterkanton Baunach. In: Haus der Bayerischen Geschichte (Hg.): Edition Bayern. Menschen, Geschichte, Kulturraum 2: Haßberge. Augsburg 2009, S. 24-27. // Kurt Andermann: Reichsritterschaft, publiziert am 09.05.2011; in: Historisches Lexikon Bayerns (https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Reichsritterschaft) [12.12.2022]. // Reichsritterschaft, in: Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 18. 19. v. n. bearb. Aufl. Mannheim 1992, S. 225f.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)

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