Die Informationen zur Synagoge in Dittenheim beschränken sich auf Zeitungsnotizen aus dem 19. Jahrhundert. Eine Synagoge darf aufgrund des Standorts als Distriktsrabbinats vorausgesetzt werden. Wahrscheinlich reicht die Synagogengeschichte bis in das 18. Jahrhundert zurück.
Ende der 1830er-Jahre erfolgte eine Renovierung der Synagoge. Bereits 1838 war eine "Synagogen-Ordnung für die israelitischen Cult-Gemeinden in Mittelfranken" in Kraft getreten. Sie forderte beispielsweise im Paragraf 5 en Austausch der bisherigen "Synagogenstände" durch Sitzbänke (Subsellien), damit "nicht mehr geschaukelt werden könne". Unter Distriktsrabbiner Veitel wurde diese Anweisung umgesetzt.
Seit dem Tod von Distriktsrabbiner Veitel 1851 gab es in Dittenheim keinen eigenen Rabbiner mehr. Die Stellenausschreibungen der jüdischen Gemeinde suchten deshalb einen Religionslehrer, der zugleich auch Vorbeter sein sollte. Dafür wurde 1872 bei freier Wohnung ein Jahresgehalt von 350 Gulden geboten mit zusätzlichen Nebenverdiensten von 150 Gulden. Die Tätigkeit des Schächters bot weitere 100 Gulden Zuverdienst. Da es 1887 keine jüdische Gemeinde mehr in Dittenheim gab, es lebte zu dieser Zeit keine Jude mehr im Ort, ist fraglich, ob und wie lange die Stelle überhaupt besetzt wurde.
Über die weitere Geschichte der Dittenheimer Synagoge ist nichts bekannt. Vermutlich wurde sie nach Wegzug der jüdischen Gemeindeglieder geschlossen und das Gebäude verkauft.
Literatur
- Schwierz, Israel: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern, 2. Aufl. München 1992, S. 157
