Jüdisches Leben
in Bayern

Bullenheim Gemeinde

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts übten die Herren von Schwarzenberg und die Herren von Hutten die Ortsherrschaft über Bullenheim aus. Zwischen beiden Dorfherren kam es zum Konflikt um einzelne Schutzjuden, die Ludwig von Hutten in Bullenheim angesiedelt hatte. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts, entrichteten die vier jüdischen Haushaltsvorstände Michel, Benedict, Sernian und Isaac den Herren von Schwarzenberg insgesamt 38 Reichstaler Schutzgeld. 1720 hatte sich die Zahl der Schwarzenberg'schen Schutzjuden nicht verändert, da zu dieser Zeit ebenfalls vier jüdische Hausväter mit den Namen Halm, Salomon, Hirschlein und Meyer Schutzgeld in Höhe von neun Gulden und 48 Kreuzern bezahlten. Im Jahr 1730 gab es sechs Hutten'sche Schutzjuden. Eine vom Hochstift Würzburg durchgeführten "Judenerhebung" zählte 1736 insgesamt an die 20 Seelen in Bullenheim. Fünfzig Jahre später wohnten drei Hutten'sche Schutzjuden im Ort, deren Kinder in einer Schule unterrichtet wurden.  

Als 1813 das Königreich Bayern die Judenmatrikel aufstellte, erfasste das Landgericht Uffenheim in Bullenheim sieben jüdische Haushaltsvorstände. Laut einer undatierten Notiz wurden die sieben jüdischen Matrikelstellen bis 1848 sorgfältig fortgeschrieben und kontinuierlich besetzt. Die jüdische Gemeinde Bullenheim erreichte 1840 mit 41 Personen ihren Höchststand an Mitgliedern. In einer 1820 veröffentlichen, antijüdischen Zusammenstellung von Notizen über die berüchtigsten jüdischen Gauner und Spitzbuben, welche sich gegenwärtig in Deutschland und an dessen Gränzen umhertreiben, heißt es dass die Schwester eines dieser Gauner mit "Kuselchen Bulleme, einem Trödelsjuden aus Bullenheim (Baiern)" verheiratet gewesen sei. Dieser Trödler wird drei Jahre später in den Untersuchung gegen jüdische, durch ganz Deutschland und dessen Nachbarstaaten verbreitete Gaunerbanden ein zweites Mal erwähnt. Er sei mit seiner Frau auf bayerischen Messen und Märkten tätig und handele nur zum Schein mit Schnittwaren, sei aber tatsächlich ein vorzüglichen "Chalf", also ein Falschwechsler...

An Einrichtungen hatte die kleine jüdische Gemeinde eine Synagoge, eine jüdische Schule und vermutlich ein rituelles Bad. Die Toten der Gemeinde wurden auf dem jüdischen Friedhof in Hüttenheim beigesetzt. Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde war - zumindest zeitweise in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts - ein Lehrer angestellt, der auch als Vorbeter und Schochet tätig war. Um 1831 wird als Lehrer Daniel Löw genannt. Später wurden die jüdischen Familien am Ort durch den Lehrer aus Hüttenheim mit betreut. Die jüdische Gemeinde gehörte von 1838 bis 1880 zum Distriktsrabbinat Welbhausen (heute Gemeindeteil von Uffenheim).

Ein Gemeindemitglied, das in Konflikt mit den Gemeindevorstehern geraten war, konnte dennoch mit Verantwortung in der Gemeinde betraut werden. Ein Beispiel dafür liefert Jonas Lauber: 1822 war er mit den Bullenheimer Judendeputierten wegen des von ihm ersteigerten Privilegs, ein Jahr als Erster zur Lesung der Tora aufgerufen zu werden, in Konflikt geraten. Rund 30 Jahre später, 1851, amtierte er laut einem Landgerichtsprotokoll als Kultusvorstand der Bullenheimer Gemeinde. Ihm folgte im selben Jahr Kalman Lauber und 1854 der 1857 wiedergewählte Isak Schopflocher nach.

Das Schicksal der jüdischen Gemeinde Bullenheim in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts liegt weitgehend im Dunkeln, da weder Urkunden über eine Vereinigung mit der Nachbargemeinde Hüttenheim noch Dokumente über eventuelle vermögensrechtliche Folgen der Vereinigung vorliegen. Die juristisch unklare Situation wurde 1906 deutlich, als das Bezirksamt Kitzingen im Zusammenhang mit einer Anfrage des Oberlandesgerichts Bamberg an die Regierung von Unterfranken wegen der Eigentumsverhältnisse am Israelitischen Friedhof Hüttenheim folgende Auskunft erteilte: Die jüdische Gemeinde Bullenheim sei bereits 1863 formal mit der jüdischen Gemeinde Hüttenheim vereinigt worden. Da 1899 keine Juden mehr in Hüttenheim gelebt hätten, sei die Bullenheimer Gemeinde auch seit diesem Jahr de facto aufgelöst gewesen. Die Regierung von Unterfranken verwies für den Grundbucheintrag, der die Eigentumsverhältnisse am Israelitischen Friedhof neu regeln sollte, auf einen Eintrag im Geschäftstagebuch. Für eine Vereinigung der Kultusgemeinden Hüttenheim und Bullenheim lägen weder Akten noch eine entsprechende Regierungsentschließung vor. Das Vorgehen der bayerischen Behörden entsprach in diesem Fall nicht dem üblichen Verfahren, da aus Mitgliedermangel aufgelöste Gemeinden sonst mit einer benachbarten Kultusgemeinde vereinigt wurden.

Um 1900 wohnte nur noch ein jüdischer Metzger in Bullenheim. 1942 wurde laut Alemannia Judaica die 1880 in Bullenheim geborene und zu diesem Zeitpunkt in Marktbreit lebende Jüdin Jette Wolfrom über Nürnberg nach Izbica deportiert, wo sie umkam.

 

(Patrick Charell)

Bevölkerung 1875

Literatur

  • Hans Schlumberger / Hans-Christof Haas: Hüttenheim mit Bullenheim. In: Wolfgang Kraus, Hans-Christoph Dittscheid, Gury Schneider-Ludorff (Hg.): Mehr als Steine… Synagogen-Gedenkband Bayern, Bd. III/2: Unterfranken Teilband 2. Erarbeitet von Cornelia Berger-Dittscheid, Gerhard Gronauer, Hans-Christof Haas, Hans Schlumberger und Axel Töllner unter Mitarbeit von Hans-Jürgen Beck, Hans-Christoph Dittscheid, Johannes Sander und Elmar Schwinger, mit Beiträgen von Andreas Angerstorfer und Rotraud Ries. Lindenberg im Allgäu 2021, S. 1020-1038.
  • Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation. 2. Aufl. München 1992 (= Bayerische Landeszentrale für politische Bildung A85), S. 155.
  • K. statistisches Landesamt: Gemeindeverzeichnis für das Königreich Bayern. Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 und dem Gebietsstand von 1911. München 1911 (= Hefte zur Statistik des Königreichs Bayern 84), S. 228.
  • K. statistisches Bureau: Ergebnisse der Volkszählung im Königreiche Bayern am 1. Dezember 1875 [...]. München 1877 (= Hefte zur Statistik des Königreichs Bayern 36), S. 199.