Im hier gezeigten Ausschnitt erläutert Frank Niepel die juristische Fragwürdigkeit der wegen Nötigung eingeleiteten Strafprozesse gegen Teilnehmende an Sitzdemonstrationen.
Dieser Clip ist Teil des folgenden Interviews:
Thematisches Interview der Journalistin und Historikerin Dr. Heike Bretschneider mit Rechtsanwalt Frank Niepel, geführt am 05.04.1990, über die Probleme bei der juristischen Beurteilung von Sitzblockaden von Atomwaffenlagern (nur Ton).
Inhalte
tobre 150:
Der Münchner Rechtsanwalt Frank Niepel hat eine Reihe von Männern und Frauen vor den verschiedensten Gerichten verteidigt, die wegen Sitzdemonstrationen in Mutlangen und Fischbach (siehe auch tobre 145-149) angeklagt worden waren. In einer Entscheidung vom 11.11.1986 hatte sich der Bundesgerichtshof nicht entscheiden können, ob die Teilnahme an solchen Sitzdemonstrationen Gewaltanwendung sei und ob sie als verwerflich zu beurteilen sei. Dies war das so genannte 4:4 Urteil (siehe tobre 151). Es führte zu einer völlig unterschiedlichen Rechtspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Am 05.05.1988 stellte dann der erste Strafsenat mit dem § 240 fest, dass Sitzdemonstrationen Gewaltanwendungen und deshalb strafbar seien.
Frank Niepels Ziel war es, eine Korrektur dieses BGH Beschlusses zu erreichen, den er für verfassungswidrig hielt. Nach seinem Rechtsverständnis kann eine friedliche Sitzdemonstration keine Straftat im Sinne einer verwerflichen Nötigung sein. Frank Niepel nennt diese Nötigungsprozesse politische Strafjustiz.
Er wies darauf hin, dass die Strafverfolgung der Sitzdemonstranten durchaus nicht immer erfolgen würde. Besonders, wenn Prominente teilgenommen hätten, wäre es oft zu keinerlei Anklage gekommen. Frank Niepel betont, dass die einzelnen bundesdeutschen Gerichte den Begriff „Nötigung „bei Sitzdemonstrationen sehr unterschiedlich interpretieren würden. So würden die einen verurteilen, die anderen freisprechen.
tobre 151:
Vehement fordert Frank Niepel eine Änderung des § 240 des Beschlusses des 1. Strafsenats des BGH, eine Änderung des Nötigungsparagrafen, denn er würde u.a. vollkommen willkürlich gehandhabt und nachhaltig der Rechtsfrieden beschädigt werden.
Frank Niepel gehörte zu den Erstunterzeichnern der öffentlichen Aufforderung zur Teilnahme an den Sitzdemonstrationen in Fischbach gegen das in der Nähe deponierte Giftgas.
Gegen ihn wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Am Tag nach diesem Interview fuhr er nach Zweibrücken, um dort eine Mandantin zu verteidigen, die an dieser Sitzdemonstration in Fischbach teilgenommen hatte. „Absurdes Theater“ nennt Frank Niepel diese Rechtslage und er hofft, dass eine Initiative des Bayerischen Oberlandesgerichts mit einem Vorlagebeschluss zum Bundesgerichtshof mehr Rechtssicherheit bringen würde.
Frank Niepel hebt hervor, dass es möglich sei, die Teilnahme an Sitzdemonstrationen als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Es gehe nicht um die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit von Sitzdemonstrationen, sondern es ginge bei der Auseinandersetzung um den Nötigungsparagrafen in der Strafjustiz ausschließlich darum, ob es notwendig sei, die Teilnahme an solchen Demonstrationen als kriminelles Unrecht zu bewerten, zu verfolgen und zu bestrafen.
Daten
Interview: Dr. Heike Bretschneider
Technik: Dr. Heike Bretschneider