Im hier gezeigten Ausschnitt berichtet Franz Heubl von den Gründen, die für Herrenchiemsee als Tagungsort für den Verfassungskonvent 1948 sprachen. Außerdem erinnert er sich an die Persönlichkeiten, die an den Vorarbeiten für das Grundgesetz beteiligt waren und skizziert die Unterschiede zur Weimarer Reichsverfassung.
Im hier gezeigten Ausschnitt berichtet Franz Heubl über die Föderalismus-Debatte im Rahmen der Grundgesetzberatungen 1948/49.
Prof. Dr. Theodor Maunz Jurist; Politiker (CSU); Staatsminister
Im hier gezeigten Ausschnitt spricht Theodor Maunz, Teilnehmer am Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee (1948), über das Problem der Rechtsnachfolge bzw. Rechtsidentität im Grundgesetz. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Aspekte entschied man sich, für die Bundesrepublik Deutschland von einer Rechtsidentität mit dem Deutschen Reich auszugehen.
Claudia Roth Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen); 2013-2021 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags
Im hier gezeigten Ausschnitt berichtet Claudia Roth über die Verantwortungsethik der Partei Bündnis 90/Die Grünen, die Bedeutung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie über die Bedeutung der Ökologie im politischen Diskurs.
Bernhard Ücker Journalist, Landtagsreporter
Im hier gezeigten Ausschnitt spricht Bernhard Ücker über die Vorzüge der Bayerischen Verfassung im Vergleich zum Grundgesetz.
Bernhard Ücker Journalist, Landtagsreporter
Im hier gezeigten Ausschnitt berichtet Bernhard Ücker über die Abstimmung im Bayerischen Landtag über die Annahme des Grundgesetzes 1949.
Bernhard Ücker Journalist, Landtagsreporter
Im hier gezeigten Ausschnitt spricht Bernhard Ücker über die Unterschiede zwischen der auf Dauer angelegten Bayerischen Verfassung und dem Provisorium des Grundgesetzes.
Helmut Wolf 1986-1989 Zugführer der Bereitschaftspolizei bei den WAA-Demonstrationen in Wackersdorf
Im hier gezeigten Ausschnitt berichtet Helmut Wolf über den Hintergrund des Artikels 20 Absatz 4 des Grundgesetzes zum Widerstandsrecht der Staatsbürger bei Gefährdung der demokratischen Grundordnung und die Fehlinterpretation der Bestimmung durch die Demonstranten gegen die WAA in Wackersdorf.