Im hier gezeigten Ausschnitt berichtet Franz Heubl von den Gründen, die für Herrenchiemsee als Tagungsort für den Verfassungskonvent 1948 sprachen. Außerdem erinnert er sich an die Persönlichkeiten, die an den Vorarbeiten für das Grundgesetz beteiligt waren und skizziert die Unterschiede zur Weimarer Reichsverfassung.
Im hier gezeigten Ausschnitt berichtet Franz Heubl über die Föderalismus-Debatte im Rahmen der Grundgesetzberatungen 1948/49.
Prof. Dr. Theodor Maunz Jurist; Politiker (CSU); Staatsminister
Theodor Maunz spricht über das beim Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee diskutierte Problem der Rechtsnachfolge bzw. Rechtsidentität im Grundgesetz.
Annemarie Renger Politikerin (SPD); 1972-1976 Präsidentin des Bundestags
Annemarie Renger schildert, wie Kurt Schumacher 1948/49 trotz einer Beinamputation und vom Krankenbett aus maßgeblichen Einfluss auf die Positionen der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Rat nahm. (Foto: Bundesarchiv_B_145_Bild-F039419-0012; Ludwig Wegmann, 1973; CC-BY-SA 3.0)
Claudia Roth Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen); 2013-2021 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags
Claudia Roth erklärt die Verantwortungsethik der Partei Bündnis 90/Die Grünen, die Bedeutung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie die Bedeutung der Ökologie im politischen Diskurs.
Bernhard Ücker Journalist, Landtagsreporter
Im hier gezeigten Ausschnitt spricht Bernhard Ücker über die Vorzüge der Bayerischen Verfassung im Vergleich zum Grundgesetz.
Bernhard Ücker Journalist, Landtagsreporter
Im hier gezeigten Ausschnitt berichtet Bernhard Ücker über die Abstimmung im Bayerischen Landtag über die Annahme des Grundgesetzes 1949.
Bernhard Ücker Journalist, Landtagsreporter
Im hier gezeigten Ausschnitt spricht Bernhard Ücker über die Unterschiede zwischen der auf Dauer angelegten Bayerischen Verfassung und dem Provisorium des Grundgesetzes.
Helmut Wolf Polizeibeamter; 1986-1989 Zugführer der Bereitschaftspolizei in Wackersdorf
Helmut Wolf erläutert den Hintergrund des Artikels 20 Absatz 4 GG zum Widerstandsrecht der Staatsbürger bei Gefährdung der demokratischen Grundordnung.