Ludwig der Deutsche überträgt der Kirche in Passau eine Kirche mit Besitz in Kirchbach (Gemeinde St. Andrä-Wördern/Bezirk Tulln) im Awarenland unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung für den Chorbischof Anno und dessen gleichnamigen Neffen.
Osterhofen, 16. Februar 836, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München (Hochstift Passau, Urkunden 3)
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Ludwig durch Gottes wohlwollende Gunst König.
Wenn wir durch unsere Schenkung von den uns von Gott übergebenen Orten der Heiligen einige zum Lehen überlassen, glauben wir zweifelsohne, dass daraus gewiss ewiger Lohn zu erhalten sein wird.
Alle unsere Getreuen, jetzt in der Gegenwart und in Zukunft, mögen nachfolgend ausdrücklich erfahren, dass wir zur Mehrung unseres Lohns der Kirche von Passau, die zu Ehren des heiligen Märtyrers Stephanus erbaut wurde, wo auch die Gebeine des heiligen Valentins, einem Bekenner Christi, ruhen, welcher zur Zeit der ehrwürdige Bischof Reginarius vorsteht, einige Teile unseres Besitzes überlassen, die sich im Awarenland an einem Ort namens Kirchbach befinden. Das heißt, eine erbaute Kirche mit einem Gebiet von hundert Hufen oder mehr, deren Grenzen von diesem Ort selbst über einen schmalen Fußweg bis zu einem Ort namens Tumulus [Grabhügel] reichen und von dort durch das Umland bis zum oben genannten Kirchbach und darauf bis zur Mark des Theotheriens und zur Anhöhe Cumenberg. Daher überlassen wir dieses Gebiet mit der oben genannten Kirche, mit den Weinbergen, dem bebauten und unbebauten Land, Wiesen, Wäldern, Weiden, Gewässern oder Wasserläufen, der Umgebung, den Ausgängen und Zufluchten ganz und zur vollkommenen Handlungsfreiheit, wie es Ratbodus, der Begleiter des Anno bestätigt, so zum gegenwärtigen Zeitpunkt der oben genannten Kirche und übertragen es von unserem Recht in deren Recht und Herrschaft mithilfe unserer Schenkung, sodass, was auch immer die Leiter und Diener der oben genannten Kirche mit diesem Gebiet, bestätigt durch das kirchliche Recht, machen wollen, Handlungsfreiheit genießen, jedoch nur solange wie der Chorbischof Anno und dessen Neffe Anno leben. Sie sollen dieses Gebiet besitzen und nutzen und keiner soll ihnen vorschreiben, wegzuziehen und nach ihrem Tod sollen die Gebiete unversehrt in den Besitz dieser Kirche zurückkehren. Und damit die Rechtmäßigkeit unseres Geschenks durch den Lauf der Jahre seine unverletzbare und unzerstörbare Dauer beibehält, haben wir unterhalb unterzeichnet und dies durch den Aufdruck unseres Siegels bestätigt.
Zeichen des ruhmreichen Königs Ludwig.
Ich, Diakon Adalleodus, habe anstatt Grimaldus die Richtigkeit geprüft und unterzeichnet.
Gegeben am 16. Februar im dritten Jahr des Herrn König Ludwig im ostfränkischen Reich, in der 14. Indiktion; geschehen zu Osterhofen in der königlichen Residenz; im Namen des Herrn Amen.
Übersetzung: Paul Kink, Maisach
Urkunden dienten und dienen der Rechtssicherheit; feste Formeln sichern ihre Rechtswirksamkeit. Sie sind die wichtigsten Quellen für die Erforschung des Mittelalters. Geschrieben wurde sie in der königlichen Kanzlei. Die mittelalterlichen Urkunden haben einen dreiteiligen Aufbau: das eröffnende Protokoll, die Beschreibung des eigentlichen Rechtsakts im Kontext und das abschließende Eschatokoll.
Das Protokoll umfasst Chrismon und Invocatio.
Das Chrismon ist ein verschlungenes c-förmiges zeichen. Mit der Invocatio "In nomine sanctae et individuae trinitatis" wird gemäß dem mittelalterlichen herrschaftsverständnis Gott angerufen und zum Ausdruck gebracht, dass der König "im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit" handelt.
In der anschließenden Intulatio nennt sich der König oder Kaiser, hier Heinrich II. als "Heinricus divina favente clementia rex", "Heinrich, König durch Gottes wohlwollende Güte". Das ist die jahrhundertelang geltende Titulatur.
Im Kontext, dem eigentliche Kern der Urkunde, wird mit der Publicatio darauf hingewiesen, dass der Rechtsakt "allen unseren Getreuen jetzt und in Zukiunft bekanntgegben wird: "Notum sit omnibus fidelibus nostris praesentibus scilicet et futuris".
In der Arenga oder Narratio wird die Rechtsgrundlage dargelegt. Der eigentliche Inhalt der Urkunde, zum Beispiel ein Grundstücksgeschäft, ist in der Dispositio niedergelegt. nimmt ausgeführt, gefolgt von der Pertinenzformel, in der die einzelnen in Frage stehenden Rechte formelhaft aufgezählt werden.
Mit der Corroboratio endet der urkundentext. Diese lautet formelhaft so: "Et ut haec nostrae auctoritatis pagina stabilis permaneat, eam manu propria roborantes sigilli nostri impressione iussimus insigniri" – "Um der Autorität … feste und unerschütterliche Dauer zu verleihen, haben Wir befohlen, diese durch Unsere eigenen Hand durch das Eindrücken Unseres Siegels zu unterzeichnen".
Im Eschatoll steht nun die Signumzeile. In dem aus den Buchstaben seines Namens zusammengezogenen Namenszeichen setzte der Herrscher von eigener Hand den sogenannten Vollziehungsstrich ein – eine kunstvolle Unterschrift, die beeindruckt.
Damit aber noch nicht genug. Die Rekognitionszeile stellt den Kanzleivermerk dar. Sie gibt Auskunft, welcher Kanzler und Erzkapellan als Notar an der Urkunde beteiligt war.
Nun wurde das Siegel angebracht – ein Abdruck der königlichen Petschaft auf Wachs oder Metall, das an einer Schnur angehängt oder durch einen Schlitz im Pergament gedrückt wurde. Im Siegelbild bleibt der Herrscher seinen Getreuen sozusagen als Person präsent. Ab dem 11. Jahrhundert zeigt es den Herrscher meist auf dem Thron sitzend.
Abgeschlossen wird das Eschatokoll mit Datum und Actum, also Ausstellungsdatum und Ausstellungsort, wobei die Datierung höchst kompliziert war. Angegeben werden die christliche Zeitrechnung, die antik-kaiserliche Steuereinteilung, genannt "Indiktion" sowie die eigenen Herrscherjahre. Das hier gezeigte Beisiel ist datiert auf: "Data kal. iul. anno dominicae incarnationis MII, indictione XV, anno vero domni Heinrici regis I; actum Suntheime", also "Gegeben an den Kalenden des Juli im Jahr 1002 der Fleischwerdung des Herrn (=1.7.1002), in der 15. Indiktion, im ersten Jahr des Herrn Königs Heinrich, geschehen zu Sontheim".
(Haus der Bayerischen Geschichte, www.hdbg.de.)
