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Takkanot 1530 (des Joselin von Rosheim) Detailansicht

Stichwörter: Takkanot 1530, Takkanot 1530 (des Joselin von Rosheim), Takkanot des Joselin von Rosheim


 In Günzburg an der Donau wählten Rabbiner und Vorstände der Reichsjudenschaft im Jahr 1529 erstmals einen gemeinsamen Sprecher: Rabbiner Josel bzw. Joselmann von Rosheim (eig. Joseph ben Gerschon Loans). Auf dem Reichstag in Augsburg 1530 konnte Joselin die alten Privilegien, die König Sigismund 1415 den Juden im Elsass gewährte, aufs neue bestätigen lassen und erreichte, dass sie von Kaiser Karl V. auf das ganze Heilige Römische Reich ausgedehnt wurden. Um den alten Vorwürfen des Zinswuchers zu begegnen, erstellte er während des Reichstags einheitliche, sehr restriktive Regeln für Geldgeschäfte von Juden mit Christen in Form von Zehn Artikeln (Takkanot). Sie diente als Grundlage der Reichstagsbeschlüsse von 1530 und 1532, die anschließend von den lokalen Herrschaften als Reichsrecht umgesetzt wurden. Kernelement des Takkanot war, dass die jüdischen Gerichte intern einen Verstoß gegen die Regeln ahnden würden, um damit auch den ewigen antijüdischen Vorwürfen des Wuchers ein Ende zu machen. De facto machten sie aber für Juden das Geldgeschäft als Haupterwerb unrentabel, vermehrt widmeten sie sich daher dem Vieh- und Stoffhandel.

Quelle: Chava Fraenkel-Goldschmidt: The Historical Writings of Joseph of Rosheim. Leiden / Bosten 2006 (= Studies in European Judaism 12).
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)

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