Stichwörter: Reichsdeputationshauptschluss, Reichsdeputationshauptschluss 1803
Beschluss der Reichsdeputation vom 25. Februar 1803: Aufhebung der geistlichen Fürstentümer und Säkularisation des Kirchenguts zur Entschädigung der von der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich (Friede von Lunéville) betroffenen weltlichen Fürste
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)
Beschluss über die Festlegung der Gebietsentschädigung der deutschen Fürsten durch ? Säkularisation und Mediatisierung (= Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit von Reichsständen) in der letzten außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803; sie
Aus: Flurnamen
Das revolutionäre Frankreich ist aus zwei Kriegen siegreich ehrvorgegangen, nicht zuletzt durch die militärischen und diplomatischen Erfolge von Napoleon Bonaparte. Mit dem "Frieden von Luneville" 1801 wurde der Rhein zur neuen Grenze zwischen Frankreich und den deutschen Staaten des Heiligen Römischen Reiches. Das besetzte linke Rheinufer blieb französisch. In Regensburg verhandelte eine "Reichsdeputation" (Ausschuss) über die territoriale Neuordnung und verabschiedete am 25. Februar 1803 den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803: Fürstenhäuser wie die Wittelsbacher, die ihre linksrheinischen Gebiete an die französische Republik verloren hatten, wurden mit den Gebieten der kleinen deutschen Reichsstände entschädigt. Reichsstädte, die Reichsritterschaft, viele Grafen und Freiherren verlieren ihre Reichsunmittelbarkeit, die nur den Kaiser als ihren Souverän anerkannt hatte. Sie werden mediatisiert und gehen in den wachsenden Territorialstaaten auf. Das gleiche Schicksal trifft die landständischen Klöster, die geistlichen Landesherren und Reichsabteien: Die geistlichen Besitzungen werden in der Säkularisation an die geschädigten Landesherren neu verteilt. Das Ende der noch aus dem Mittelalter herrührenden Ordnung war auch in Deutschland gekommen. Nach weiteren Niederlagen der kaiserlich-österreichischen Armee setzte sich dieser Prozess fort. Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 besiegelte die Mediatisierung der letzten verbliebenen kleineren Territorien, der Reichsburg Friedberg sowie der Reichsstädte Nürnberg und Frankfurt. Das Heilige Römischen Reich hatte endgültig seine Existenzgrundlage verloren: Mit ihren gewachsenen und verdichteten Gebieten emanzipierten sich die Fürsten vom föderalen Gedanken des Reiches, den vor allem die Reichsstädte und der Klerus (durchaus aus Eigennutz) bis zuletzt vertreten hatten. Am 6. August 1806 wurde in der Wiener Hofburg feierlich die Auflösung des Alten Reiches verkündet, die Neuordnung Europas fand aber erst auf dem Wiener Kongress 1815 seinen vorläufigen Abschluss. Das Kurfürstentum, ab 1806 Königreich Bayern gewann die Territorien der Bistümer Augsburg, Freising, Passau, Bamberg und Würzburg, Teile von Eichstätt, dazu 13 Reichsabteien und 15 Reichsstädte, darunter Augsburg, Nürnberg und Regensburg.
Quelle: Bettina Braun: Reichsunmittelbarkeit, publiziert am 25.06.2012; in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) [12.01.2023]. // Wolfgang Schuster: Bayern 1799-1819. In: Haus der Bayerischen Geschichte / Wolfgang Jahn u.a. (Hg.): AK Adel in Bayern. Ritter, Grafem, Industriebarone. Augsburg 2008 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 55), S. 226f. // Josef Kirmaier: Einzug von Kirchengut und Säkularisation. Die Begriffe und ihre Geschichte bis zur Französischen Revolution. In: Haus der Bayerischen Geschichte (Hg.) / Josef Kirmaier u.a.: Glanz und Ende der alten Klöster. Säkularisation im bayerischen Oberland 1803. Katalog zur Ausstellung im Kloster Benediktbeuern 1991. München 1991 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 21), S. 23-27.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern
(hdbg.eu/juedisches_leben)