Stichwörter: Judenmeister, magister judaeorum, magister Judaeorum, magistratus Judaeorum, magistratus judaeorum
(Lat. magister / magistratus Judaeorum): In Titel und Funktion nicht eindeutig festgelegter, das heißt variierender Begriff für christliche Verwaltungsbeamte, jüdische Gemeindefunktionäre und Führer einer Land- bzw. der Reichsjudenschaft. Zum Beispiel wurde er im 14. Jahrhundert teilweise gleichbedeutend mit dem örtlichen Rav (Rabbiner) einer Gemeinde verwendet. Der Judenmeister war zuständig für die jüdische Gemeinderepräsentanz, ihre Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten gegenüber christlichen Behörden. Stadt- und Landesherren behielten sich die Bestätigung des Judenmeisters vor. Versuche der römischen-deutschen Kaiser, einen offiziellen (!) obersten Judenmeister des gesamten Reiches zu ernennen, scheiterten stets – am zersplitterten Feudalsystem der Reichsstruktur, aber auch an der Diversität seiner jüdischen Bevölkerung.
Quelle: Werner Maleczek: Laterankonzil, IV. (125). In: Lexikon des Mittelalters, Bd. V.: Hiera-Mittel bis Lukanien. München / Zürich 1991, Sp. 792.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern
(hdbg.eu/juedisches_leben)