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Freistaat Bayern


 

AMTLICHE WAPPENBESCHREIBUNG (BLASONIERUNG)
Das Große Bayerische Staatswappen besteht aus einem gevierten Schild mit einem Herzschild. Das erste Feld zeigt in Schwarz einen aufgerichteten goldenen, rotbewehrten Löwen; das zweite Feld geteilt von Rot und Silber mit drei aus dem Silber aufsteigenden Spitzen; das dritte Feld zeigt einen blauen, goldbewehrten Panter auf silbernem Grund; im vierten Feld auf Gold drei schwarze übereinander angeordnete herschauende, rotbewehrte Löwen. Der Herzschild in Silber und Blau schräg rechts gerautet. Der Schild wird von zwei goldenen, rot bewehrten Löwen gehalten. Auf dem Schild ruht eine Volkskrone, bestehend aus einem mit Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist. Zwei Löwen als Schildträger.


WAPPENGESCHICHTE
In Artikel 1 der Verfassung des Freistaates Bayern ist festgelegt: „… Die Landesfarben sind Weiß und Blau. Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt“. Das so genannte Große Staatswappen des Freistaates Bayern setzt sich aus sechs Elementen zusammen, die sich aus der Geschichte Bayerns erklären. Der goldene Löwe im schwarzen Feld bezieht sich auf die Pfalzgrafen bei Rhein, nachdem der bayerische Herzog Ludwig 1214 mit der Pfalzgrafschaft belehnt wurde. Heute steht der Löwe für den Regierungsbezirk Oberpfalz. Der Fränkische Rechen, um 1350 im Hochstift Würzburg und um 1410 auch in den Siegeln der Fürstbischöfe nachweisbar, bezieht sich auf die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken, während der blaue Panter auf die Pfalzgrafen von Ortenburg des 12. Jahrhunderts zurückgeht und heute die altbayerischen Regierungsbezirke Nieder- und Oberbayern vertritt. Die drei schwarzen Löwen sind auf das erstmals 1216 nachgewiesene Wappen der Hohenstaufen zurückzuführen und verweisen auf die einstigen Herzöge von Schwaben und somit heute auf den Regierungsbezirk Schwaben. Der weiß-blau gerautete Herzschild – übernommen aus dem Wappen der niederbayerischen Grafen von Bogen und seit 1247 Stammwappen der Wittelsbacher – gilt heute das Symbol Bayerns schlechthin. Zusammen mit der Volkskrone, die 1923 nach dem Ende der Monarchie die Volkssouveränität bezeichnet, wird der gerautete Herzschild auch als so genanntes Kleines Staatswappen verwendet.


WAPPENDATEN
Wappenführung seit 1950

Rechtsgrundlage  Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern vom 5. Juni 1950


LITERATUR
Wilhelm Volkert: Die Bilder in den Wappen der Wittelsbacher, in: Hubert Glaser (Hg.): Die Zeit der frühen Herzöge. Von Otto I. zu Ludwig dem Bayern. Beiträge zur Bayerischen Geschichte und Kunst 1180–1350 (Wittelsbach und Bayern I/1), Köln 1980, S. 13–28

 

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DATEN KOMPAKT
GKZiffer  9000000



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