Taxation der Einnahmen des Fürstentums Pfalz-Neuburg
Quelle: M. Nadler, Ein Fürstentum in Gold aufgewogen – Das Territorium von Pfalz-Neuburg, in: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg, hg. von Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker, Augsburg 2005 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Ges
Signatur: PN-LA-2005-6
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Beschreibung:
Die geografische Frage des Fürstentums Pfalz-Neuburg wurde im Kölner Spruch zumindest eingegrenzt: Aus dem Fürstentum Herzog Georgs sollte Ottheinrich und Philipp vom Oberland der Teil nördlich der Donau zugeteilt werden, jedoch ohne die Stadt Ingolstadt. Des Weiteren wurden Gebiete Herzog Georgs im „Niederland“ (Niederbayern) bestimmt. Wenn dadurch die vorgesehene Summe nicht erreicht würde, mussten Herzog Albrecht und Wolfgang aus ihrem Fürstentum Abtretungen auf dem Nordgau sowie vor dem Bayerischen Wald vornehmen, wie sie überhaupt aus ihren Ländern die Abtretungssumme erfüllen konnten. So blieb letztlich offen, wie das neue Fürstentum aussehen würde. Lediglich die Konzentration an und nördlich der Donau war vorgegeben. Es war zu erwarten, dass die Münchner weniger wertvolle und verstreut liegende Ämter auswählen würden, möglicherweise solche, die im Krieg besonders gelitten hatten, und dass sie die Abtretung nach Möglichkeit verzögern würden. Wohl aus diesem Grund benannte der König im Kölner Schiedsspruch 12 „Stücke“ explizit, die bis Michaeli (29. September) 1505 an Pfalzgraf Friedrich zu übergeben waren: außer Neuburg die Schlösser und Städte Lauingen, Höchstädt, Gundelfingen, Heideck, Velburg, Hemau, die Schlösser und Märkte Reichertshofen, Burglengenfeld und Kallmünz sowie die Städte Sulzbach und Weiden. Gleichzeitig sollte eine Kommission deren Wert bzw. jährlichen Ertrag schätzen. Für diese „Taxation“ konnte sowohl die Münchner als auch die Pfälzer Partei Schätzmeister (Taxatoren) bestellen. Verständlicherweise war Herzog Albrecht daran gelegen, dass bei der Taxation hohe Beträge festgestellt wurden, weil damit seine Verpflichtung auf 24000 Gulden mit weniger Ämtern erreicht werden konnte. Pfalzgraf Friedrich beurteilte die Ertragskraft entsprechend kritischer und ließ niedrigere Beträge zugrundelegen. Aus den Salbüchern waren zwar die Erträge der einzelnen Ämter in den letzten Jahren zu ermitteln, aber es gab zahlreiche Gründe für unterschiedliche Maßstäbe: Zum einen war die Ertragskraft durch den Krieg zum Teil stark gemindert, zum anderen mussten Naturaleinkünfte und Dienste in Geld bemessen, also Marktpreise zugrundegelegt werden, und unregelmäßige Einnahmen mussten auf einen jährlichen Durchschnitt gerechnet werden. Lange Verhandlungen und Streit waren programmiert. Als Abschlusstermin für die Taxation wurde der Georgstag (23. April) 1506 festgelegt. Bis dahin durfte Pfalzgraf Friedrich als Unterpfand einige Ämter zwischen Inn und Gebirge in Empfang nehmen und nutzen: die Schlösser, Städte und Ämter Wasserburg am Inn, Traunstein, Trostberg, Mörmoosen, Marquartstein, Kling sowie Schloss Wald mit dem Oettinger Forst. Der Termin für die Abtretung des Unterpfands und der im Kölner Spruch genannten „Stücke“ wurde bereits Anfang September von Michaeli auf den Martinstag (11. November) verschoben. Noch am 20. Oktober bei der so genannten „Freisinger Handlung“ beklagte Friedrich, dass ihm außer Neuburg bisher keiner der vereinbarten Orte übergeben worden war. Andererseits hielt er selbst noch immer Landshut und Burghausen besetzt, die er nach dem Kölner Spruch den Münchner Vettern hätte übergeben müssen. Friedrich nutzte die Residenzstädte eigenmächtig als Unterpfand. Offenbar war keine Seite bereit, den ersten Schritt zu tun und die vereinbarten Ämter abzutreten. Weitere Verhandlungen und Vereinbarungen von Osterhofen und Passau (15. November 1505) sowie von Linz (königliche Resolution vom 6. Januar 1506) brachten keine Bewegung in die festgefahrene Situation. Zur ersten königlichen Deklaration des Kölner Spruchs in Enns am 18. Januar 1506 mussten die Münchner Herzöge weitere Ämter benennen, die außer Neuburg und den bisher genannten elf Ämtern in die Taxation einbezogen werden sollten. Herzog Albrecht und Wolfgang bestimmten Schloss, Herrschaft und Landgericht Graisbach, Stadt und Gericht Monheim, die Schlösser Staufen und Konstein und den Ort Dattenhausen, Schloss Parkstein sowie den bayerischen Anteil des Gemeinschaftsamtes Parkstein- Weiden, die Märkte Vohenstrauß, Kohlberg, Erbendorf und Kaltenbrunn, Schloss, Stadt und Landgericht Hilpoltstein, Schloss, Markt und Gericht Allersberg, Schloss, Markt und Landgericht Floß, Schloss und Markt Bärnstein, die Schlösser und Gerichte Egg, Heilsberg, Dießenstein, Ranfels und Hilgartsberg, die Schlösser, Märkte und Gerichte Laaber und Regenstauf, Schloss und Landgericht Sulzbach, das Landgericht Burglengenfeld, Stadt und Gericht Schwandorf, Markt Schmidmühlen und Markt Hengersberg mit dem Landgericht nördlich der Donau. Nach beendeter Taxation sollten die festgelegten Gebiete zum 22. März 1506 an Friedrich übergeben werden. Im Gegenzug sollte dieser herausgeben, was er noch vom Landshuter Fürstentum besaß und ihm nicht als Pfand eingeräumt worden war. Zu dem genannten Termin war Friedrich jedoch nicht zur Übergabe bereit. So wurde weder die königliche Deklaration des Kölner Spruchs von Enns (18. Januar 1506) noch die anschließende Resolution von Melk (26. Januar 1506) umgesetzt. Im Februar trafen sich die Parteien in Freising. Auf Vermittlung von königlichen Kommissaren einigte man sich auf einen Plan, der den Austausch der Gebiete Zug um Zug vorsah: Am 15. März sollten die Orte im Oberland an die Pfälzer und dafür die von Friedrich noch besetzten Orte im Rentmeisteramt Burghausen, mit Ausnahme des Unterpfands, an die Münchner abgegeben werden. Zum 29. März sollten dann die Ausgleichsgebiete im Niederland und vor dem Bayerischen Wald gegen Schloss und Stadt Landshut sowie besetzte Teile dieses Rentmeisteramts ausgetauscht werden. Die Stadt Rain im Oberland hielt Friedrich ebenso besetzt. Auch sie sollte er herausgeben, da ihm im Oberland nur Gebiete nördlich der Donau zugesprochen waren, mit Ausnahme von Reichertshofen und Neuburg, die beide südlich der Donau lagen. Schloss und Stadt Lauingen hatte sich zunächst König Maximilian vorbehalten, nun wurde es als Bestandteil der Taxation betrachtet und damit Friedrich zugesprochen; die Münchner Herzöge durften es als Teil ihrer Ausgleichsverpflichtung anrechnen. Die Übergaben erfolgten nun tatsächlich bis zum Sommer 1506. Eine Einigung über die Ertragswerte der geschätzten Ämter konnte jedoch nicht erzielt werden. Zu unterschiedlich waren die Ergebnisse der Taxatoren. Am 22. Juni 1506 erfolgte deshalb ein Schlichtungsversuch durch Bischof Heinrich von Augsburg, Markgraf Friedrich von Brandenburg, Herzog Ulrich von Württemberg und Vertreter des Schwäbischen Bundes: Die Taxation sollte nun bis 6. Dezember 1506 abgeschlossen und die Unterpfänder herausgegeben werden, sobald die 24000 Gulden Jahresertrag erreicht wären. Mit einem Schiedsspruch über die Taxation wurde Georg von Neideck, der Bischof von Trient, beauftragt. Dieser entschied am 31.August zugunsten der Münchner Schätzung. Da die Pfälzer die Entscheidung jedoch nicht akzeptierten, gaben sie das Unterpfand um Wasserburg und Traunstein weiter nicht heraus. Herzog Albrecht war gerade an diesen Gebieten des bayerischen Kernlandes gelegen und so drängte er zumindest auf einen Austausch des Unterpfands, was König Maximilian unterstützte: In der Deklaration von Salzburg erlaubte er am 9. Dezember 1506 Herzog Albrecht, statt dem Gebiet um Wasserburg aus den Städten, Schlössern, Märkten und Gerichten Deggendorf, Donaustauf, Falkenstein, Mitterfels, Viechtach, Regen, Kötzting, Furth, Neukirchen, Eschlkam und Dietfurt ein neues Unterpfand mit einem Jahresertrag von 4000 Gulden auszuwählen. Pfalzgraf Friedrich lehnte wiederum ab. Die Geduld Herzog Albrechts war nun am Ende. Unterstützt vom Schwäbischen Bund zeigte er sich entschlossen, wenn nötig mit Gewalt, Wasserburg in seinen Besitz zu bringen. Sollte es bis Pfingsten nicht zu einer friedlichen Einigung kommen, wollte er am 30. Mai wieder die Waffen sprechen lassen. Einen erneuten Krieg verhinderte jedoch König Maximilian, indem er jeden Friedensbruch nachdrücklich verbot. Er lud zu einem Treffen nach Konstanz, wo eine zweite Deklaration des Kölner Spruchs erfolgte. Am 2. Juli 1507 wurden drei neue Kommissionsmitglieder benannt, welche die Taxation endgültig abschließen sollten. Erklärt wurde zudem, dass der Austausch der Unterpfänder am 10.August vollzogen werden solle (das Unterpfand um Wasserburg gegen das um Deggendorf ). Über das neue Unterpfand sollte die Kommission treuhänderisch Aufsicht nehmen. Andere offene Fragen wie die Zugehörung bestimmter Märkte und Dörfer zu Ingolstadt sowie eine Entscheidung über das umstrittene Wemding sollten weitere Verhandlungen klären. Pfalzgraf Friedrich gab daraufhin im August 1507 das Unterpfand um Wasserburg auf und nahm das neue Unterpfand links der Donau in Empfang. Der Abschluss der Taxation gelang jedoch wieder nicht. Erneut zogen sich die Verhandlungen in die Länge, wurden im Herbst ohne Ergebnis unterbrochen und waren noch im Frühjahr 1508, als Herzog Albrecht am 18. März starb, nicht wieder aufgenommen worden. Erst im darauffolgenden Jahr 1509 wurde weiterverhandelt, diesmal mit Erfolg: Auf Vermittlung Kurfürst Ludwigs von der Pfalz, des Bruders von Pfalzgraf Friedrich, versammelten sich die Parteien – Friedrich auf der einen Seite und Herzog Wolfgang und die Vormünder des minderjährigen Herzogs Wilhelm IV. auf der anderen Seite – in Heidelberg. Sie trafen am 20. Juni 1509 eine Abrede, in der man sich auf einen Mittelwert von 19000 Gulden für die taxierten Ämter einigte und sich die Lösung weiterer Detailfragen in einer Verhandlung in Ingolstadt ab dem 29. Juli vornahm. Dort wurde am 13. August 1509 der Hauptvertrag geschlossen, der das Territorium Pfalz-Neuburgs im Wesentlichen festlegte: Schon in Heidelberg hatten die Münchner Herzöge über eine Ablösung der Ämter im Niederland gegen Geld verhandelt. Friedrich war dieser Lösung nicht abgeneigt, da diese Gebiete weit abseits von Neuburg lagen, außerdem brauchte er aufgrund der hohen Kriegsschulden dringend Geld.19 Friedrich erklärte sich bereit, für eine jährliche Summe von 4250 Gulden auf Bärnstein, Ranfels, Dießenstein, Hilgartsberg, Egg und Hengersberg zu verzichten. So kamen diese Ämter nicht an Pfalz-Neuburg, sondern blieben beim Herzogtum Bayern. Als Differenz auf die im Kölner Spruch festgelegten 24000 Gulden waren noch 5000 Gulden abzuleisten. Diese konnten wie die 4250 Gulden für das Niederland entweder jährlich in bar oder durch die Verpfändung von Ämtern – im Gespräch war eine Verpfändung von Wemding – bezahlt oder in einer Summe von 100000 Gulden (für jährlich 5000) und 85000 Gulden (für jährlich 4250), zusammen also für 185000 Gulden auf einmal abgegolten werden. Eine entsprechende Schuldverschreibung wurde am 5. November 1509 in Landshut ausgestellt. Einige Detailfragen wurden zwischen Friedrich und Wilhelm 1512 durch einen Vergleich erledigt. Ein von den Pfälzern angestrebter Austausch von Rain gegen Reichertshofen kam trotz einer angebotenen Zuzahlung nicht zustande, sodass zwar Reichertshofen, nicht aber Rain Teil Pfalz-Neuburgs wurde. Auf alle weiteren Ansprüche aus dem Erbe Herzog Georgs leistete Pfalzgraf Friedrich im Namen seiner Neffen Ottheinrich und Philipp Verzicht. Kaiser Maximilian bestätigte den Ingolstädter Hauptvertrag am 24.Dezember 1509 und belehnte Friedrich als Vormund seiner Neffen am 23. Mai 1510 zu Augsburg mit dem neuen Fürstentum. Die Belehnung bedeutete die reichsrechtliche Anerkennung dieses Fürstentums. Das gleichzeitig erteilte Evokationsprivileg sicherte die Unabhängigkeit seiner Rechtsprechung, die durch das Appellationsprivileg von 1521 bekräftigt wurde. Am 9. April 1521 stellte Kaiser Karl V. für Ottheinrich und Philipp die Belehnungsurkunde aus. Am 2. Juni 1522 wurden sie mit zwanzig bzw. neunzehn Jahren für mündig erklärt und Pfalzgraf Friedrich übergab ihnen auf dem Landtag zu Burglengenfeld die Regierung. Das Territorium der Jungen Pfalz war durch die Verträge bis 1512 in seinen Grundzügen festgelegt. Der neue Staat erstreckte sich über 60 Quadratmeilen im heutigen Oberbayern, in Schwaben, Franken und in der Oberpfalz. Sein Territorium bestand aus sechs verstreut liegenden Teilen, die selbst wiederum keine geschlossenen Flächen bildeten. Die Verwaltung des jungen Fürstentums unterschied seine Landesteile im Oberland und auf dem Nordgau und bis zur Ablösung 1509 auch im Niederland. Im Oberland lagen zwei größere Komplexe mit den Ämtern Neuburg, Graisbach, Monheim, Reichertshofen, Rennertshofen, Burgheim einerseits und Höchstädt, Gundelfingen, Lauingen, Staufen, Faimingen und Dattenhausen andererseits. Beide Gebiete hatten bereits zum ehemaligen Teilherzogtum Bayern-Ingolstadt gehört und waren mit diesem 1445/47 an Niederbayern- Landshut gekommen. Einen kleineren Teil des ehemals landshutischen und jetzt neuburgischen Oberlandes bildeten drei Ämter auf der fränkischen Alb: Allersberg, Heideck und Hilpoltstein, das ebenfalls bereits eine Exklave des Ingolstädter Herzogtums gewesen war. Auf dem Nordgau nördlich von Regensburg erhielt das neue Fürstentum sein größtes zusammenhängendes Gebiet mit dem Hauptort Burglengenfeld und den Ämtern Hemau, Velburg, Schwandorf, Kallmünz, Hainsacker, Regenstauf und Laaber (mit der Exklave Heilsberg). Bis auf Laaber, das zu Landshut gehört hatte, stammten alle diese Ämter aus dem Herzogtum Oberbayern- München. Von diesem Landesteil getrennt lagen im Norden zwei weitere: das Landgericht Sulzbach und die Ämter Parkstein-Weiden mit Flossenbürg und Vohenstrauß. Letztere stammten wiederum vom Ingolstädter Herzogtum und waren über Niederbayern-Landshut an Pfalz-Neuburg gekommen, während Sulzbach vom Münchner Herzogtum abgetreten wurde. Alle diese Landesteile waren durch die Auswahl für die Taxation zur Jungen Pfalz gekommen, die Hauptorte bereits durch den Kölner Spruch und die weiteren durch den Abschied von Enns. In den Verträgen waren Schlösser, Städte und Märkte genannt worden, jeweils als Sitze von Ämtern und Gerichten, die zur Abtretung vorgesehen waren. Dass Ottheinrich und Philipp über diese „Flecken“ die Landeshoheit ausüben sollten, hatte König Maximilian schon im Kölner Spruch festgelegt, da sie ihnen „mit der Mannschaft und aller andern Obrigkeit, Herrlichkeit, Gerechtigkeit und Zugehörung“ zugedacht wurden. Damit war bereits 1505 die formelle Gründung eines neuen Fürstentums vorgenommen worden, das jedoch zunächst keinen anderen Namen als „Herzogtum in Ober- und Niederbayern“ hatte und erst später „Junge Pfalz“ und schließlich „Pfalz-Neuburg“ genannt wurde. Die in Köln und Enns genannten Stücke, also die Ämter, bestimmten die flächenmäßige Ausdehnung dieses Fürstentums. Allerdings war der Zuständigkeitsbereich eines Amts in der Frühen Neuzeit selten ein präzise abgegrenztes Gebiet. Häufig überlagerten sich verschiedene Herrschaftsrechte wie Gerichtsrechte, Steuerhoheit, Reis und Folge, Scharwerksrechte, Leibherrschaft sowie Jagd-, Geleit- und Zollrechte. Solange die Ämter einem Landesherrn gehörten, gab es keine Notwendigkeit für eine flächenmäßige Abgrenzung. Durch die Gründung von Pfalz-Neuburg entstand jedoch an den bisherigen Amtssprengeln eine Territorialgrenze. Die Festlegung der neuen Landesgrenzen bedurfte deshalb einer Reihe von Einzelverträgen zwischen Pfalz-Neuburg und Bayern, die in den Jahrzehnten nach 1505 abgeschlossen wurden. Erst dadurch verfestigte sich das pfalz-neuburgische Territorium.
Literatur:
- M. Nadler, Ein Fürstentum in Gold aufgewogen – Das Territorium von Pfalz-Neuburg, in: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg, hg. von Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker, Augsburg 2005 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 50/2005), S. 126–130.