Die Glossare des HdBG

Mizwa Detailansicht

Stichwörter: Mitzwa, Mitzwot, Mizwa, Mizwot


Bezeichnung der religiösen Forderungen und Pflichten

Aus: Siehe der Stein schreit aus der Mauer

(Hebr. Pflicht, pl. Mizwot oder Mizwas): Religiöse Gebote, deren Einhaltung ein gottesfürchtiges Leben ausmachen. Der Talmud schreibt neben den Zehn Geboten (Dekalog) insgesamt 613 universelle Mizwot vor, beispielsweise die Beschneidung, feststehende Riten an den Feiertagen, die Einhaltung der Kaschrut, Gebete vor bestimmten Handlungen, aber auch soziale sowie ethische Verhaltensregeln. Alle einzelnen Mizwot stehen gleichwertig nebeneinander, aber man unterscheidet leichte (kalot) und schwere (chamurot) Gebotsverstöße. Mit der Zeremonie der Bar Mizwa (hebr. Sohn des Gebots) wird ein dreizehnjähriger Junge religiös mündig, das heißt er verpflichtet sich vor Gott zur Einhaltung der Gebote. Eine der bekanntesten Aufzählungen und Erläuterungen der 613 Mitzwot ist das "Sefer HaMitzwot", verfasst vom sephardischen Rechtsgelehrten Maimonides (um 1136-1204) aus Cordoba. Weitere Mizwot werden auch von einzelnen Rabbinern festgelegt, sind aber dann nicht allgemein anerkannt. In Zeiten der Not dürfen Jüdinnen und Juden sämtliche Gebote brechen, mit Ausnahme des Verbotes von Mord, Unzucht und Götzenanbetung. Die Mitzwot teilen sich auf in 365 Verbote (entsprechend den Tagen im Kalenderjahr) und 248 Gebote (entsprechend den Gliedern des Menschen). Die verschiedenen Gruppierungen des ultraorthodoxen Judentums richten ihren ganzen Alltag nach den Mizwot aus, was jedoch in einer westlich-säkularen Gesellschaft nur unter großen Schwierigkeiten bzw. Einschränkungen möglich ist.

Quelle: Wolfgang Kraus, Hans-Christoph Dittscheid, Gury Schneider-Ludorff (Hg.): Mehr als Steine… Synagogen-Gedenkband Bayern, Bd. III/2: Unterfranken. Lindenberg im Allgäu 2021, S. 1664.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)

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