Stichwörter: Judenhof
Das im Volksmund gebräuchliche Wort "Judenhof" bezieht sich auf zwei sehr ähnliche, historische jüdische Siedlungsformen: A) Ein aus mehreren Gebäuden bestehender ländlicher Gutshof, auf dem Adelsfamilien ihren Schutzjuden Wohnraum vermieteten, meist eigens errichtete Gebäude auf engstem Raum. Oft kam es vor, dass nach der Mediatisierung die einstigen Schutzherren ihren jüdischen Mietern die Wohnstätten zum Kauf anboten. Mitunter blieben sie sogar bis zur Enteignung durch die Nationalsozialisten in jüdischem Besitz. B) Ein sogenannter Freihof innerhalb einer Siedlung, also ein in sich geschlossenes Bauensemble auf einem Anwesen, das losgelöst von der lokalen Ortsherrschaft einer fremden adeligen Gerichtsbarkeit unterstand. Diese konnte dort auch gegen den Willen der lokalen Obrigkeit ihre Schutzjuden ansiedeln.
Quelle: Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns (Hg.) / Cornelia Berger-Dittscheid (Bearb.): Mehr als Steine. Synagogen in Unterfranken. München 2021 (= Staatliche Archive Bayerns – Kleine Ausstellungen 68), S. 32-35.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern
(hdbg.eu/juedisches_leben)