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Ganerbenschaft Detailansicht

Stichwörter: Ganerbenschaft


(ahdt. ganervo, jmd., an den mit anderen zusammen eine Erbschaft fällt): Eine zumeist ritterliche, jedenfalls adelige Gemeinschaft, deren Zweck es war, ein Familiengut ungeteilt zum gemeinsamen Nutzen aller beteiligten Parteien zu erhalten, wobei jeder Ganerbe über seinen Anteil individuell verfügen konnte. Die Auflösung einer Ganerbenschaft war rechtskonform ausgeschlossen. Siehe auch Fideikommiss.

Quelle: Ganerbe, in: Der Neue Brockhaus, Bd. 2. 5. v. neu bearb. Auflage. Wiesbaden 1974, S. 302. // Vgl. Haus der Bayerischen Geschichte / Wolfgang Jahn u.a. (Hg.): AK Adel in Bayern. Ritter, Grafem, Industriebarone. Augsburg 2008 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 55).
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)

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