Stichwörter: Fideikommiss
(lat. Fidei commissum, "Zu treuen Händen"): Seit dem 17. Jahrhundert ein zumeist kleinadeliges Familienvermögen in Form von Grundbesitz und Immobilien, das ungeteilt in einer Hand blieb. Nutzniesenden stand jedoch nur der Ertrag aus dem Vermögen zur freien Verfügung, außerdem blieb die Substanz vor Vollstreckungen im Falle von Schulden des Inhabers geschützt. Damit sicherte ein Fideikommiss dem Familienverband eine wirtschaftliche Grundlage und die damit verbundene soziale Stellung. Das System wurde in der Weimarer Republik reduziert und in der NS-Herrschaft abgeschafft, was eine Kontrollratsgesetzgebung von 1947 rechtlich bestätigte.
Quelle: Fideikommiß, in: Der Neue Brockhaus, Bd. 2. 5. v. neu bearb. Auflage. Wiesbaden 1974, S. 174. // Vgl. Haus der Bayerischen Geschichte / Wolfgang Jahn u.a. (Hg.): Adel in Bayern. Ritter, Grafem, Industriebarone. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2008. Augsburg 2008 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 55).
Aus: Jüdisches Leben in Bayern
(hdbg.eu/juedisches_leben)