Stichwörter: Bezirksrabbinat, Distriktsrabbinat, Distriktsrabbinat syn. Bezirksr., Distriktsrabbinat syn. Bezirksrabbinat
Von der Wende zum 19. Jahrhundert bis 1825 entstandene Verwaltungseinheit im Königreich Bayern zur Gewährleistung der Seelsorge und des Ritus im dörflich geprägten Landjudentum. Ein Bezirksrabbinat umfasste den Sitz des Rabbiners und eine Anzahl von Filialen. Obwohl sich die Vertreter der jüdischen Kultusgemeinden bei der Gliederung der Bezirke / Distrikte einbringen konnten, hatte letztendlich der zuständige Regierungskreis die alleinige Entscheidungsgewalt. Die Bezirke bzw. Distrikte waren nicht mit den teils jahrhundertealten Einflussbereich der Verbundfriedhöfe übereinstimmend. Sie konnten sich mit Zustimmung der Regierung in ihrer Struktur verändern oder sogar auflösen, wenn ein Rabbinatsitz erlosch oder der Rabbiner nicht angesehen genug war. Nach 1945 übernahmen die insgesamt 12 Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern de facto die Aufgaben der alten Bezirksrabbinate, indem sie jeweils von ihrem städtischen Mittelpunkt aus weitreichende Gebiete betreuen.
Quelle: Vgl. Monika Berthold-Hilpert: Das Land- und Distriktsrabbinat Schwabach – Ein Überblick. In: Der Rabbinatsbezirk Schwabach. Würzburg 2009, (Franconia Judaica 4), S. 16.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern
(hdbg.eu/juedisches_leben)