Stichwörter: "Jüdischer Gerichtshof", Bet Din
Gerichtshof
Aus: Siehe der Stein schreit aus der Mauer
(hebr. Haus des Rechts): Jüdischer Gerichtshof, dem bis ins frühe 19. Jahrhundert gewählte Rabbiner vorstanden. Rabbiner konnten durch sog. Responsen auch Rechtsgutachten zu religiösen oder zivilrechtlichen Fragen in innerjüdischen Streitfragen erstellen. Der Landesrabbiner war zugleich Oberster Richter (Av bet-Din). Die unabhängige jüdische Gerichtsbarkeit wurde mit dem bayerischen Judenedikt von 1813 zugunsten der staatlichen Zentralgewalt abgeschafft.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)