Biografien
Menschen aus Bayern

Theodor Löwenfeld Jurist und Sozialwissenschaftler

geboren: 31.07.1848, München
gestorben: 18.01.1919, München

Wirkungsort: München

Theodor Löwenfeld entstammte einer angesehen jüdischen Familie in München. Sein Bruder war der Nervenarzt und Psychiater Leopold Löwenfeld (1847-1923). Theodor Löwenfels widmete sich gleichzeitig Rechtswissenschaft, -praxis und -politik. Eine besondere Note liegt in den Spannungen, die sich aus Löwenfelds Sozialismus und Judentum im späten Deutschen Kaiserreich ergaben. In der Arbeiterfrage verfasste er 1890 und 1899 bedeutende Abhandlungen. Als Honorarprofessor an der LMU München hielt er Vorlesungen und Seminare, außerdem betrieb er eine eigene sehr erfolgreiche Anwaltskanzlei, in der man "so ziemlich hier die feinste Anwaltschaft" (Ludwig Thoma) genießen konnte. Weil seine verschiedenen Berufsfelder arbeitsintensiv waren und eine große Aufmerksamkeit verlangten, erscheint sein hinterlassenes Lebenswerk schmal. Zu Unrecht ist er fast vergessen. Aus der Ehe mit Sophie geb. Marx (gest. 1927) gingen vier Kinder hervor, darunter der in New York erfolgreiche Rechtsanwalt Philipp Löwenfeld (1887-1963).

Leopold war der Sohn von Johanna geb. Reh (Daten unbekannt) und des Siegellackfabrikanten Philipp Löwenfeld (gest. 1866). Wie auch sein um ein Jahr älterer Bruder Leopold besuchte Theodor das angesehene Wilhelmsgymnasium in München und konnte trotz der schwierigen finanziellen Lage nach dem frühen Tod des Vaters auf die Universität gehen. Während sich Leopold der Medizin widmete, studierte Theodor zunächst Philosophie und dann Jura, unter anderem bei Alois von Brinz. 1871 legte er mit Bestnote die Schlussprüfung für den Staatsdienst ab. Nach seiner Vorbereitungspraxis und Promotion Ende 1873 musste er aus finanziellen Gründen bis 1875 als Sekretär der IKG München sein Brot verdienen und kam erst 1877 zu Habilitation und Privatdozentur.

Seit 1880 war Löwenfeld mit Sophie geb. Marx (gest. 19279 verheiratet, Tochter des Kaufmanns Lazarus Marx aus Nördlingen. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor (zwei Töchter und zwei Söhne), darunter der später in New York erfolgreiche Rechtsanwalt Philipp Löwenfeld (1887-1963).

41 Jahre lang unterrichtete er dann an der juristischen Fakultät der LMU München, seit 1896 als ordentlicher Honorarprofessor. Neuen juristischen Fragen stellte er sich im Patent-, Namens- und Urheberrecht, das er geradezu "autoritativ beherrschte" (Buhmann). Seine Vorlesungen erstreckten sich über alle juristischen Fächer außer Staats- und Verwaltungsrecht. Er las vor allem Römische Rechtsgeschichte, Enzyklopädie, Römischen Privatrecht (mit damals noch seltenen Praktika), aber auch über das neue Strafrecht, Straf- und Zivilprozess-, Konkursrecht sowie Rechtsphilosophie. 1896 wandte er sich dem soeben verabschiedeten BGB zu, dessen Entwurf er schon erfolgreiche Kritik gewidmet hatte. Neben diesen regelmäßigen Themen bot er Handelsrecht, Vereinsrecht, Patent- und Sozialversicherungsrecht, letzteres erstmalig in München. Gerade in der Behandlung des geltenden Rechts und seiner Wachstumsspitzen ließen sich, seiner Neigung entsprechend, Wissenschaft, Praxis und Politik fruchtbar integrieren. 

Daneben arbeitete er ab 1880 als Anwalt in einer Privatkanzlei, die er seit 1886 in Assoziation mit M. Bernstein, später mit M. Prager und seinem Sohn Philipp ausübte. Die Kanzlei hatte einen hervorragenden Ruf: Bei ihm Praktikant zu sein, hieß "so ziemlich hier die feinste Anwaltschaft" (Ludwig Thoma) genießen. 1899-1911 gehörte Theodor Löwenfeld dem Vorstand der Münchner Anwaltskammer an.

Zeitlebens, schon 1877 sichtbar in der Habilitationsschrift, fesselte Theodor Löwenfeld die politische Seite des Rechts. Gewiss nicht karrierefördernd war Theodor Löwenfelds Eintritt in die Sozialdemokratische Partei im Jahr 1880, als diese durch die "Sozialistengesetzte" von Reichskanzler Bismarck bedrängt wurde. Zur Arbeiterfrage lieferte er 1890 und 1899 an zwei entscheidenden Wegmarken "epochemachende" (H. Heinemann) Abhandlungen. In vernichtender dogmatischer Analyse und Kritik weist er darin Punkt für Punkt die gezielte Einseitigkeit und daher Ungerechtigkeit der "ausnahmsrechtlichen Behandlung des Arbeitsvertrages und des zugehörigen Koalitionsrechts" in der großen Gewerbeordnungsnovelle vom 5.Mai 1890, dem "Entwurf eines Gesetzes zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses" (sog. Zuchthausvorlage) vom 26. Mai 1899 und der zeitgenössischen Rechtsprechung nach.

Die Voraussetzungen seines Denkens und Handelns liegen in juristischer Romanistik, Neukantianismus, Liberalismus, Sozialismus und Judentum. Löwenfeld verkörpert eine wesentliche, zu Unrecht als bloß "positivistisch" oder "sozialistisch" bezeichnete juristische und allgemeine Strömung des späten 19. Jahrhunderts. Die Treue zum positiven Recht bedeutete für ihn keinen juristischen oder politischen Ruhestand, sondern die Freisetzung der Jurisprudenz wie der Politik für ihre Mitwirkung an der Verbesserung der menschlichen Zustände. Auf dem "liberalen" Fundament einer sicheren und klaren "lex lata" entwickelte er das humane politische Engagement, das dem Gesetz auch die Zukunft sichert, indem es auf steten, "rein gesetzlichen Fortschritt" (Phillip Loewenfeld) drängt.


(Nach Joachim Rückert, Neue Deutsche Biographie)


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