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Debatte über das Grundgesetz im Bayerischen Landtag Pressebild

Erscheinungsdatum: 13.12.2017
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EDITION BAYERN, Sonderheft Band 9

„Widerspenstig! Eigen! Selbstständig! Bayern in der Bundesrepublik“

 

Debatte über das Grundgesetz im Bayerischen Landtag

 

Der Bayerische Landtag lehnte das Grundgesetz ab. Die Entscheidung fiel nach 15-stündiger Debatte in den frühen Morgenstunden des 20. Mai 1949. Die Mehrheit der CSU-Fraktion stimmte mit Nein. Sie befürchtete, dass der Bund als Zentralinstanz die Länder ins zweite Glied drängen könnte. Außerdem rechnete die CSU bei einem Ja mit Einbußen im altbayerisch-konservativen Wählerreservoir, auf das die Bayernpartei unter ihrem Vorsitzenden und früheren CSU-Landwirtschaftsminister Joseph Baumgartner (hier am Rednerpult des Landtags) mit seinem separatistischen Kurs zielte. (Foto: Bildarchiv Bayerischer Landtag)

 

Verwendung nur im Rahmen der Berichterstattung zur EDITION BAYERN.

 

Abdruck mit Bildnachweis honorarfrei, Beleg erbeten (Haus der Bayerischen Geschichte, Postfach 101751, 86007 Augsburg, www.hdbg.de, pressestelle@hdbg.bayern.de)