In der Regierungszeit Ludwigs II. nahmen die Fliehkräfte in Gesellschaft und Politik in Bayern zu. Parteien, Gewerkschaften und Berufsverbände grenzten sich gegeneinander ab. Es entstanden tiefe Gräben zwischen den politischen Lagern und ihren Weltanschauungen, zwischen Regierung und Parlament, Befürwortern und Gegnern der kleindeutschen Einigung sowie zwischen Anhängern der Kirche und des säkularen Staates. Die Reichsgründung von 1871 und der anschließende „Kulturkampf“ in Bayern und Deutschland verschärften diese Gegensätze. Die Monarchie in Bayern konnte nur bedingt ausgleichend wirken.
Die Einigungskriege und die innere Einheit Bayerns
Bereits der deutsche Krieg von 1866 hatte zu Spannungen in Bayern geführt. Zwar hatten die Parteien im Landtag mit großer Mehrheit für die Teilnahme am Krieg gegen Preußen gestimmt. Der für Bayern ungünstige Kriegsverlauf rief dann aber Unruhen hervor.
In Franken war die Situation besonders prekär. Unterfranken war zum Kriegsschauplatz geworden, preußische Truppen hatten Würzburg besetzt und die Feste Marienberg beschossen. In Unterfranken überwog die Ablehnung gegen Preußen, an das auch einige Grenzgebiete abgetreten werden mussten. In Mittel- und Oberfranken dagegen empfing die Bevölkerung den Einmarsch der Sieger nicht selten mit Jubel. Der Krieg ließ Ressentiments zwischen den christlichen Konfessionen wieder aufbrechen. In gemischtkonfessionellen Gegenden geriet die Bevölkerung aneinander. Katholiken und Lutheraner hatten sich gegenseitig die Zwangskonversion angedroht, je nachdem, ob das protestantische Preußen oder das katholische Österreich siegen würde.
König Ludwig II., erst zwei Jahre auf dem Thron, machte sich angesichts der Spannungen im November 1866 nach Franken auf. Sein Erscheinen beruhigte die Gemüter, die Rundreise des jungen Königs war ein großer innenpolitischer Erfolg.
Die Hinwendung zu Preußen und die Abkehr vom Nachbarn Österreich, die Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 und der Verlust bayerischer Unabhängigkeit spalteten die Bevölkerung dann langfristig. Altbayern verlor mit der Hinwendung zu Preußen seinen Wirtschaftsnachbarn Österreich, es wurde zur Grenzregion und sah sich von den wirtschaftlichen Verkehrsrouten, die nicht mehr nach Osten, sondern nach Norden verliefen, abgeschnitten. Während hier eine Mehrheit den kleindeutschen Nationalstaat unter Preußens Führung innerlich ablehnte, überwog in der Pfalz, in Franken und Schwaben die Identifikation mit dem neuen Kaiserreich.
Dabei kam auch der Gegensatz zwischen der mehrheitlich ländlichen Bevölkerung Altbayerns und den Menschen in den neubayerischen Gebieten mit ihren zahlreichen Städten zum Tragen. Vor allem entsprach diese Trennlinie dem parteipolitischen Dualismus zwischen Liberalen und Konservativen. Für eine kleindeutsche Lösung machte sich das Wirtschaftsbürgertum stark, das sich von der verstärkten Anbindung an Preußen und einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet ökonomischen Profit versprach.
Politischer Liberalismus in Bayern
Der Liberalismus in Bayern stand für individuelle Rechte, Freizügigkeit und die Aufhebung der Zensur, eine freie Entfaltung von Handel, Gewerbe und Industrie, für die Zurückdrängung der Kirchen in den Schulen und deren strenge Aufsicht durch den Staat.
Die liberalen Parteien in Bayern, allen voran die 1863 in Nürnberg gegründete „Bayerische Fortschrittspartei“, schlossen sich seit Mitte der 1860er-Jahre zur „Vereinigten Liberalen“ im Landtag zusammen. Seit dem deutschen Krieg von 1866 hatten sie sich entschieden, für eine kleindeutsche Nationalstaatsgründung unter Preußens Führung und ohne Österreich einzutreten. In diesem Punkt trafen sie sich mit Linksdemokraten und Republikanern, vor allem aus der Pfalz und Franken. Die Liberalen unterstützten Bismarcks Schritte zur Schaffung eines Deutschen Reichs, wenngleich sie seine Innenpolitik in Preußen missbilligten.
Der politische Liberalismus repräsentierte das Besitz- und Bildungsbürgertum in den protestantischen Teilen Ober- und Mittelfrankens, in den meisten Gegenden Schwabens und in allen großen Städten des Königreichs. Bis Ende der 1860er-Jahre stellten die liberalen Parteien die Mehrheit in der Kammer der Abgeordneten des Landtags. Seit dieser Zeit kooperierten sie eng mit der Regierung und brachten anfangs viele Reformgesetze auf den Weg.
Die Vereinigten Liberalen verloren 1869 die Mehrheit im Landtag und büßten seither stetig an Wählerstimmen ein. 1875 lagen sie bei 49 Prozent, 1905 nur mehr bei 16 Prozent. Im Reichstag schlossen sich die bayerischen Liberalen, vor allem aus Franken und der Pfalz, vorzugsweise der „Nationalliberalen Partei“ (gegründet 1867) an. Sie blieb die 1870er-Jahre hindurch stärkste Fraktion.
Politischer Konservatismus in Bayern: Die Patriotenpartei
Den liberalen Parteien im Königreich Bayern standen christlich-konservative Gruppierungen gegenüber. Lange verfügten sie über keine feste Parteiorganisation. Die „Patriotische Fraktion“ war ein Zusammenschluss verschiedener katholischer Vereine, christlicher Bauernvereine, städtischer „Kasinos“ und Geistlicher, die in der Kammer der Abgeordneten vertreten waren.
Erst die Reformpolitik der Liberalen im Landtag hielt die Konservativen zur Parteigründung an. 1867 brachte das Ministerium Hohenlohe ein neues Volksschulgesetz ein. Es sah die Modernisierung des Unterrichts vor sowie die strengere Überwachung der geistlichen Schulleitungen durch staatliche Stellen. Die Konfessionsschulen sollten bedarfsweise durch Simultanschulen (Schulen für Angehörige beider christlicher Konfessionen) ersetzt werden können. Ein Sturm der Entrüstung ging durch die Bevölkerung, die sich zu weiten Teilen mit den Kirchen solidarisierte. Im Februar 1868 wurde in München der „Verein der bayerischen Patrioten“ gegründet, der gegen die Schul- und Kirchenpolitik der Regierung Front machte.
Die „Patrioten“ stellten sich erstmals 1868 zur Wahl für das Parlament des Deutschen Zollvereins. Das Zollvereinsparlament war damals neu gegründet worden. Die Abgeordneten aus allen Mitgliedsstaaten wurden direkt gewählt, nicht durch Wahlmänner, wie dies etwa beim Bayerischen Landtag der Fall war. Der Zollverein umfasste im Wesentlichen die Staaten des Norddeutschen Bundes, Bayern, Hessen, Württemberg und Baden. Daher waren die Wahlen auch ein Stimmungstest für einen Anschluss Süddeutschlands an den Norden.
Die Bevölkerung sah das nicht anders. In Bayern erhielten die „Patrioten“ dank ihrer antipreußischen Ausrichtung zusammen mit anderen konservativen und großdeutschen Kandidaten eine überwältigende Mehrheit. Der Wahlausgang bedeutete ein klares Nein gegen eine kleindeutsche Nationalstaatsgründung. 1869 wurde die „Bayerische Patriotenpartei“ ins Leben gerufen. Sie trat noch im selben Jahr bei den Wahlen zum Landtag an und erreichte auf Anhieb die Mehrheit der Stimmen.
Die Patriotenpartei fußte auf einer breiten katholisch-konservativ-großdeutschen Anhängerschaft in der bayerischen Bevölkerung. Regional war sie in den ländlichen Gegenden Ober- und Niederbayerns, der Oberpfalz, Oberschwabens und Unterfrankens verankert. Dem Anspruch nach war die Partei zwar überkonfessionell, jedoch erfuhr sie in der Praxis nur Zulauf von Katholiken. Zu ihrer sozialen Basis gehörten das katholisch-konservative Kleinbürgertum, der katholische Klerus und der katholische, insbesondere der Hochadel.
Das Profil der Partei bestand vor allem in der Opposition zur Reichsgründung von 1871. Die „Patrioten“ waren gegen den kleindeutschen Nationalstaat und für eine föderative Staatengemeinschaft unter Einschluss Österreich-Ungarns, gegen den Verlust bayerischer Unabhängigkeit, gegen die Mentalität und den Habitus des „Preußentums“, gegen die Aufrüstung der bayerischen Armee, gegen die fortschreitende Industrialisierung und für die Bewahrung der Agrargesellschaft, gegen zuviel Kontrolle der Schulen und Kirchen durch den Staat und für mehr Autonomie der Geistlichkeit. Sie waren zudem streng monarchistisch und gegen jeden Republikanismus.
Die Patriotenpartei stand in der Tradition des Kreises um Joseph Görres (1776–1848), der im Vormärz den politischen Katholizismus repräsentiert hatte. Aus dem Görres-Kreis stammte auch der Gründer der Patriotenpartei, der Historiker und staatliche Archivar in Landshut, Josef Edmund Jörg (1819–1901). Jörg war Katholik, geboren in Immenstadt im Allgäu. Er hatte sich vom Verfechter einer großdeutsch-nationalen Einigung zum Anhänger eines mitteleuropäischen Staatenbundes gewandelt, eng angelehnt an die Ideen des Publizisten Constantin Frantz (1817–1891). Jörg war Herausgeber der „Historisch-politischen Blätter für das katholische Deutschland“ (der so genannten „Gelben Hefte“), dem damals wichtigsten Organ des politischen Katholizismus in Süddeutschland.
Die bayerische Patriotenpartei stellte von 1869 bis zum Ende der Monarchie 1918 ununterbrochen die stärkste Fraktion im Landtag. 1887 benannte sie sich in „Bayerische Zentrumspartei“ um, in Entsprechung zur Zentrumspartei im Reichstag.
Regierung und Parlament
König Ludwig II. berief während seiner Herrschaft stets nur liberale Ministerien. Die Mitglieder des Kabinetts waren wirtschaftsliberal, staatskonservativ, antiparlamentarisch, antiklerikal und für eine deutliche Unterordnung der Kirche unter die Staatsgewalt, sie befürworteten die Anlehnung an Preußen und seit 1871 die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich.
Angesichts der liberalen Mehrheiten im Landtag bis Ende der 1860er-Jahre konnte zunächst mit Unterstützung des Parlaments regiert werden. Von 1869 an lag die Mehrheit jedoch bei den Konservativen, namentlich der Bayerischen Patriotenpartei. Das liberale Kabinett war seither ohne parlamentarische Mehrheit. Je länger unter dieser Konstellation regiert wurde, desto mehr verschärfte sich der Gegensatz zwischen Regierung und Parlament.
Obwohl Ludwig II. den liberalen Ideen seiner Minister und vor allem deren preußenfreundlicher Politik nicht sehr nahe stand, unterließ er es, einen Wechsel herbeizuführen und ein konservatives Kabinett zu bestellen. Ansätze dazu gab es in den Jahren 1872 und 1875, wobei der König auch von den Regierungen in Württemberg und Sachsen ermuntert wurde. Letztlich konnte sich Ludwig nicht gegen seine Minister und das Kabinettssekretariat durchsetzen, die zu einem Festhalten am liberalen preußen- und reichsfreundlichen Kurs rieten. Die bayerischen Minister pflegten gute Kontakte zum Reichskanzler Bismarck, auf dessen Meinung wiederum König Ludwig II. großen Wert legte. Der Hauptgrund war aber sicherlich eine tiefe Ablehnung des parlamentarischen Prinzips, dem Ludwig II. mit Anerkennung der Landtagsmehrheit Rechnung getragen hätte.
Die konservative Patriotenpartei (seit 1887 Bayerisches Zentrum) blieb während der ganzen Zeit stärkste Kraft im Landtag. Als Opposition vertrat sie die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung. Ungeachtet ihrer königstreu-traditionalistischen Grundhaltung wurden die Konservativen dadurch langfristig „demokratisiert“. Die liberalen Parteien vernachlässigten dagegen wegen ihrer Regierungsnähe ihre freiheitlichen Positionen.
Der Gegensatz zwischen liberalen Kabinetten und konservativer Abgeordnetenmehrheit führte zur Blockade vieler Gesetze. Die Patriotenpartei forderte etwa eine Reform des Wahlrechts für den Landtag und eine gerechtere Einteilung der Wahlkreise. Die Regierung und ihre liberalen Anhänger im Landtag verweigerten dies. Langfristig entstand daraus ein Vorteil für die Konservativen. In der Wahlkreiseinteilung, die bis 1906 nicht mehr geändert wurde, blieb das Bevölkerungswachstum in den Städten unberücksichtigt. Dies traf zumal die Wählerschichten von Liberalen und später auch Sozialdemokraten, die auf Dauer unterrepräsentiert blieben.
Kirche und Staat in Bayern
Den Liberalen war die Rolle der Kirche, besonders der katholischen, in Schule und öffentlichem Leben ein Dorn im Auge. An sich war die Kirche dem Staat in Bayern untergeordnet: Die kirchlich geführten Schulen unterlagen staatlicher Aufsicht, Bischöfe und geistliche Hochschullehrer wurden vom König nominiert, kirchliche Beschlüsse bedurften der Billigung durch den Monarchen. Das Nähere regelten die bayerische Verfassung von 1818, das Religionsedikt von 1818 samt königlicher (Tegernseer) Erklärung von 1821 sowie ein Konkordat zwischen Bayern und Rom aus dem Jahr 1817.
Das Papsttum drängte im Lauf des 19. Jahrhunderts auf weitere Freiheiten für die katholische Kirche in Bayern. Auch kritisierte Rom die nationalen Bewegungen und die Entwicklung der Industriegesellschaft. Die liberalen Ministerien unter Ludwig II. wollten den Einfluss Roms unterbinden und die staatliche Kontrolle der Kirche verschärfen. Der Streit wurde zum Politikum, weil die konservativ-katholische Landtagsmehrheit für die Position der Kirche eintrat.
Das Erste Vatikanische Konzil (1869/70)
Die Kurie in Rom hat zur selben Zeit die Themen „Kirche und Staat“ sowie „Kirche und Moderne“ nicht etwa entschärft, sondern die öffentliche Meinung polarisiert. Im „Syllabus errorum“ („Verzeichnis der Irrtümer“), einem Begleitschreiben zur Enzyklika „Quanta cura“ von 1864, verwarf Papst Pius IX. (Pontifikat 1846–1878) die zeitgenössischen Weltanschauungen wie Nationalismus, Kommunismus, Liberalismus oder Rationalismus als Irrlehren. Das war eine ideelle Kampfansage an die moderne Zivilisation. Auch die Unterordnung der Kirche unter die Hoheit des Staates griff der Papst an. Für den Dezember 1869 wurde ein Generalkonzil nach Rom berufen, das Erste Vatikanische Konzil. Es setzte bis Sommer 1870 einige höchst umstrittene Entscheidungen durch, darunter das der „Infallibilität“ (Unfehlbarkeit) des Papstes, wonach dessen Urteil als unumstößlich zu gelten habe. Der Papst reklamierte für sich die höchste Autorität in kirchlichen Lehr- und Rechtsfragen.
Das Konzil sorgte für Widerspruch innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche. Viele deutsche und österreichische Bischöfe verließen das Konzil vorzeitig. München war bereits im Vorfeld zu einem Zentrum der Opposition gegen Rom geworden. Der Münchner Kirchenhistoriker Johann Joseph Ignaz von Döllinger (1799–1890) und sein internationaler Schülerkreis hielten dem Papst vor, er missbrauche sein Amt für den Anspruch auf weltliche Herrschaft. Die Kurie verfügte im Gegenzug die Exkommunikation Döllingers und seiner Anhänger.
Im September 1871 wurde auf einem Kongress in München die „Altkatholische Kirche“ gegründet, die sich zur wahren Hüterin der Katholizität in Abgrenzung zu den Konzilsbeschlüssen erklärte. Döllinger selbst hatte vor der Abspaltung gewarnt und blieb den Altkatholiken fern. Seine gleichwohl unversöhnliche Haltung gegenüber dem Papst trug ihm die Kritik Josef Edmund Jörgs ein, des Vorsitzenden der Patriotenpartei. Durch die katholische Gemeinde in Bayern und ganz Deutschland ging damals ein tiefer Riss. Die Altkatholiken wurden als Häretiker beschimpft, Anhänger der Papstkirche galten als „Ultramontane“, deren Loyalität für den Heiligen Stuhl „jenseits der Alpen“ größer sei als diejenige für den eigenen Staat.
Der „Kulturkampf“ in Bayern
Die bayerische Regierung sah sich zum Handeln genötigt. In dieser Phase war es der Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, Johann von Lutz (1826–1890), Kabinettsmitglied seit 1867, der die Richtung bestimmte und dem der König folgte. Auf Lutz’ Anraten blieben die altkatholischen Geistlichkeiten in Bayern in Amt und Würden. Döllinger wurde zum Rektor der Münchner Universität und zum Präsidenten der Bayerischen Akademie der Wissenschaften ernannt. Die Konzilsbeschlüsse erklärte die Regierung für nicht staatsrechtskonform und untersagte ihre Publikation.
Der Streit mit Rom und die Spaltung der Katholiken gaben der Regierung Gelegenheit, die Kirche weiter zu maßregeln. Während das Schulgesetz von 1867 seinerzeit im Landtag gescheitert war, wurden seine Bestimmungen nun auf dem Verordnungsweg in Kraft gesetzt. Gemäß der „Schulsprengelverordnung“ von 1873 sollte es in den Gemeinden im Zweifelsfall keine Bekenntnisschulen, sondern konfessionsübergreifende Schulen geben. Die Regierung nahm Einfluss auf die Ausbildung der Geistlichen. Theologen aus Bayern wurde der Besuch des jesuitischen Collegium Germanicum in Rom verboten. Bei der Neubesetzung von Bischofsstühlen versuchte die Staatsführung, ihr nahestehende Kandidaten zu installieren.
Für alle übrigen Maßnahmen zur Kirchenpolitik wandte sich Minister Lutz an das Reich. Über Reichsgesetze sollte erreicht werden, was im Landtag nicht mehrheitsfähig war. Damit verquickte Lutz den „Kulturkampf“ in Bayern mit demjenigen in ganz Deutschland.
Der „Kulturkampf“ in Preußen und im Deutschen Reich
Auch in Preußen und auf Reichsebene war der Konflikt zwischen Staat und Kirche seit 1870 in vollem Gang. Freilich stand der „Kulturkampf“ – eine Wortschöpfung des preußischen Abgeordneten Rudolf Virchow von 1873 – dort unter anderen Vorzeichen als in Bayern.
Bismarck wollte das neue Deutsche Reich vor den Einmischungen des Papstes schützen. Das Papsttum und die romtreuen, „ultramontanen“ Katholiken in Deutschland wurden von Bismarck zu „Reichsfeinden“ erklärt, eine Politik der Ausgrenzung, die er bald auch gegen Sozialdemokraten und nationale Minderheiten anwandte. Bismarck versuchte namentlich der Zentrumspartei den Boden zu entziehen, die im preußischen Landtag wie auch im Reichstag die katholische Bevölkerung vertrat.
Die „Deutsche Zentrumspartei“, gegründet 1870, hegte starke Vorbehalte gegen das neue Kaiserreich: sie trat dem protestantischen Übergewicht Preußens entgegen, forderte mehr Autonomie der Staaten gegenüber dem Reich und wünschte einen Zusammenschluss mit Österreich. Das Zentrum wählte Ludwig Windthorst (1812–1891) zum Vorsitzenden, einen ehemaligen Minister des Königreichs Hannover, das 1866 von Preußen einverleibt worden war.
Die Schritte gegen die Kirche unternahm Bismarck in enger Abstimmung mit Johann von Lutz in Bayern. Im Dezember 1871 verabschiedete der Reichstag mit den Stimmen der Liberalen den so genannten „Kanzelparagraphen“. Geistliche machten sich danach strafbar, wenn ihre beruflichen Äußerungen (Predigten, Hirtenbriefe etc.) den „öffentlichen Frieden“ gefährdeten. Das Gesetz war von der bayerischen Regierung beantragt worden („Lex Lutziana“).
1872 wurden der Jesuitenorden und ihm verwandte Kongregationen wie etwa die Redemptoristen im Deutschen Reich verboten. Die „Gesellschaft Jesu“ war 1773 von Rom aufgelöst worden, ehe sie Papst Pius VII. (Pontifikat 1800–1822) 1814 restituierte. In den folgenden Jahrzehnten wurde eine neue deutsche Ordensprovinz gegründet und seit 1866 gab es auch in Bayern, in Regensburg, wieder Jesuiten. Diese wurden nun abermals ausgewiesen.
1873 stellte ein Reichsgesetz die Ausbildung und Berufung der Geistlichen unter staatliche Kontrolle. Gewählte Gemeinderäte sollten das kirchliche Vermögen in den Pfarreien verwalten. 1875 trat schließlich das Gesetz über die „Zivilehe“ in Kraft, wonach der kirchlichen Trauung diejenige vor dem Standesamt vorangehen musste.
In Preußen wurde überdies das so genannte „Brotkorbgesetz“ erlassen, das der Kirche die staatlichen Zuwendungen entzog. Das „Klostergesetz“ löste alle Ordensgemeinschaften in Preußen auf, sofern sie nicht in der Krankenpflege tätig waren. Das Deutsche Reich brach auch die diplomatischen Beziehungen zum Vatikan ab.
Die Hoffnungen Bismarcks, das Zentrum als politische Opposition zu zerschlagen, erfüllten sich nicht. Die rigiden Gesetze des „Kulturkampfs“ verschafften der Zentrumspartei bei Wahlen nur noch mehr Anhänger. Auch viele Protestanten zeigten sich solidarisch angesichts des Vorgehens gegen katholische Standpunkte. Die Spaltung in „ultramontane“ Anhänger des Papstes und Altkatholiken blieb zwar bestehen, führte aber zu keiner Zersplitterung des politischen Katholizismus.
In Bayern war Kultusminister Lutz mit dem Erreichten durchaus zufrieden. Die Regierung wollte die Situation nicht weiter verschärfen. Das bayerische Konkordat mit Rom blieb bestehen. Die diplomatische Vertretung des Heiligen Stuhls in Bayern, die Münchner Nuntiatur, diente als Vermittler zwischen der Reichsregierung und dem Vatikan, die bis 1882 zu einem Ausgleich fanden und den „Kulturkampf“ beilegten. 1883 nahm die bayerische Regierung auch die „Schulsprengelverordnung“ zurück, die Konfessionsschule wurde seitdem wieder zum Regelfall.
Bilanz des „Kulturkampfs“
Die meisten Gesetze der „Kulturkampf“-Zeit blieben auch nach der Verständigung mit Rom bestehen, wenngleich nur nominell. Insbesondere der umstrittene „Kanzelparagraph“ fand seit den 1880er Jahren kaum noch Anwendung.
Das Deutsche Reich hatte mit dem „Kulturkampf“ seine erste innere Krise erlebt. Bismarck war es um die Modernisierung und Säkularisierung des Staates gegangen, aber auch um die Bekämpfung innenpolitischer Gegner, die er zu „Reichsfeinden“ erklärte. Dazu zählte er die Zentrumspartei in Preußen und Norddeutschland. Die Rechnung ging nicht auf, insofern die Zentrumspartei nur noch mehr Zulauf erhielt.
Preußen und das neue Kaiserreich regelten in den 1870er-Jahren immerhin ihr Verhältnis zur katholischen Kirche – ein Schritt, den das Königreich Bayern schon um 1817/18 getan hatte. Daher verlief der „Kulturkampf“ in Bayern weniger radikal. Bismarck und die bayerische Regierung mit Kultusminister Lutz hatten während des Streits eng zusammengearbeitet. Das Einvernehmen zwischen Berlin und München bestand auch nach dem „Kulturkampf“ fort.
Als eigentliche Verlierer mussten die Liberalen gelten, in Bayern wie im Deutschen Reich. Sie hatten die repressiven Maßnahmen gegen die Kirche unterstützt und damit ihre Glaubwürdigkeit als Hüter individueller Freiheitsrechte verspielt. Langfristige Wahlverluste waren die Folge. Im Reichstag kündigte Bismarck um 1879 anlässlich seiner Schutzzollpolitik das Bündnis mit den Liberalen auf. Stattdessen gewann er die Zentrumspartei als künftigen Alliierten. Auch im Königreich Bayern wandten sich die Wähler von den liberalen Parteien ab und wechselten entweder zur Patriotenpartei oder zu den Sozialdemokraten.
Der „Kulturkampf“ hinterließ jedoch auch Spuren bei den Konservativen in Bayern. Die Patriotenpartei war innerlich zerstritten, ihr Vorsitzender Jörg trat 1879 zurück. Die Kluft zwischen der Mehrheitspartei im Landtag und der Regierung blieb bestehen. Das Kabinett um Außenminister Adolph von Pfretzschner (1820–1901) und dem eigentlichen Primus, Kultusminister Lutz, wollte nicht auf die Anlehnung an Preußen und Bismarck verzichten. König Ludwig scheute dagegen vor einer Regierungsbeteiligung der Konservativen zurück, da er das Anwachsen der Sozialdemokratie befürchtete.
Sozialdemokratie und Gewerkschaften
In der Zeit Ludwigs II. entwickelte sich die Sozialdemokratie als zunächst dritte Kraft in der bayerischen Parteienlandschaft. Schon 1864 traten Augsburger Arbeiter dem ein Jahr zuvor in Leipzig gegründeten „Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein“ (ADAV) von Ferdinand Lassalle (1825–1864) bei. Auch in München, Ansbach und Würzburg entstanden Ortsvereine. Der Verein wurde jedoch schon bald von der „Sozialdemokratischen Arbeiterpartei“ (SDAP) verdrängt. August Bebel (1840–1913) und Wilhelm Liebknecht (1826–1900) hatten die Partei 1869 in Eisenach gegründet, noch im selben Jahr fand sie Mitglieder in Nürnberg, Fürth, Regensburg, München und Augsburg. Seit 1870/71 spielte der ADAV im rechtsrheinischen Bayern kaum noch eine Rolle, nur in der Pfalz hielt er sich noch für eine Weile.
Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei und ihre Ortsverbände waren vom bayerischen Vereinsgesetz bedroht. 1878 kam das Sozialistengesetz des Deutschen Reichs hinzu, das die Partei und parteinahe Gewerkschaften sowie das Verbreiten eigener Druckschriften unter Verbot stellte.
Abermals wurde, ähnlich wie während des „Kulturkampfs“, eine politische Gruppe wegen ihrer Opposition systematisch ausgegrenzt. Bismarcks erklärte die Sozialdemokraten zu Staatsfeinden („vaterlandslose Gesellen“), um die organisierte Arbeiterschaft im Reich zu zerschlagen. Der Versuch scheiterte, da sich Sozialdemokraten und Gewerkschaften informell organisierten, bis das Sozialistengesetz 1890 nicht mehr verlängert wurde. Auch der Zuspruch der Wähler blieb von den Verboten unbeeindruckt. Karl Grillenberger (1848–1897) aus Zirndorf, der Vorsitzende der Nürnberger SDAP, war 1881 der erste bayerische Sozialdemokrat im Reichstag.
Seit den 1860er-Jahren entstanden auch Gewerkschaften in Bayern, zunächst in München, Nürnberg und Augsburg. Die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes, 1873 in Bayern eingeführt, erklärte die Gründung von Gewerkschaften für zulässig.
Die Gewerkschaften teilten sich schon bald in weltanschauliche Lager, ähnlich den Parteien im Landtag. Mit den sozialliberalen Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen – benannt nach den Gründern Max Hirsch (1832–1905) und Franz Duncker (1822–1888) – konkurrierten die Christlichen Gewerkschaften, besonders seit dem letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts. Die Mehrheit der Arbeiter strömte indes jenen Gewerkschaften zu, die sich an der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei orientierten. Auch ihre Tätigkeit wurde durch die Sozialistengesetze stark eingeschränkt, die zwischen 1878 und 1890 im Reich galten. Nach der Beseitigung des Verbots traten sie als so genannte Freie Gewerkschaften auf.
Schule und Bildung
Weltanschauliche Gegensätze prägten auch die Schul- und Bildungspolitik in der Zeit Ludwigs II. So war das Patt zwischen liberalem Ministerium und konservativer Landtagsmehrheit dafür verantwortlich, dass der Lehrplan für die bayerischen Elementarschulen in seiner Fassung von 1811 nicht grundlegend reformiert wurde. Die Regierung behalf sich mit der Verordnung von Kreislehrplänen, die den Landtag nicht passieren mussten. 1856 hob man die Volksschule von sechs auf sieben Jahre an, hinzu kam 1880 die Verpflichtung, anschließend ein Jahr die Sonn- und Feiertagsschule zu besuchen. Gemäß dieser Regelung endete die Schulpflicht damals im Alter von 13 bzw. 14 Jahren.
1864 wurde das Realgymnasium in Bayern als neuer Schulzweig eingeführt. Er bot vor allem mathematisch-technischen Fachunterricht. Obwohl 1874 als allgemeinbildende Anstalt anerkannt, erhielten ihre Absolventen erst nach 1900 Zugang zu den bayerischen Hochschulen.
Der „Realismus“ als Bildungsschwerpunkt, die Betonung der mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Fächer anstelle der „Humaniora“ (Sprachen, Philosophie, Religion, Geschichte), wurden in den 1860er-Jahren im bayerischen Schul- und Hochschulwesen etabliert. 1868 wurde die Technische Hochschule in München eröffnet. 1877 entstand die Realschule, die die seit 1833 bestehenden Gewerbeschulen und die technischen Fachschulen zusammenführte. Sie sah sechs Jahrgangsstufen vor. Während es in Preußen seit 1881 auch die neunklassige Oberrealschule gab, die zum Studium an Universitäten berechtigte, dauerte ihre Einführung in Bayern bis 1907.
Die Entwicklung von Realschulen neben den humanistischen Gymnasien betraf auch die Lehrerausbildung. Seit 1853 gab es ein „Lehramt“ (Fachrichtung) für Mathematik, andere Fächer folgten. Bis dahin waren Lehrer nur als Altphilologen ausgebildet worden. Mit der Professionalisierung und Spezialisierung der Pädagogik hing auch die Gründung von Berufsverbänden für Lehrer zusammen. 1863/64 entstand der „Verein von Lehrern an bayerischen Studienanstalten“. Seine Mitglieder grenzten sich von den Lehrern an Elementarschulen ab. 1873 wurde ein Oberster Schulrat beim Kultusministerium geschaffen, ein Gremium zur Beratung in praktischen Fragen, das jedoch nur die höheren Schulzweige repräsentierte. Intern kam es zur Spaltung. Seit 1886 gab es den „Bayerischen Gymnasiallehrerverein“, bald auch den „Verein von Lehrern an technischen Unterrichtsanstalten“ (seit 1896 „Bayerischer Realschulmännerverein“).
Die Volksschullehrer gründeten 1861 in Regensburg den „Allgemeinen Lehrerverein in Bayern“, nachdem es bereits Vorläuferorganisationen gegeben hatte, die 1832 bzw. 1850 Vereinsverboten zum Opfer gefallen waren. Der Verein hatte eine betont liberale Ausrichtung, in der sich die konservativen Lehrer bald nicht mehr wiederfanden. Seit 1871 stand dem „Allgemeinen Lehrerverein“ daher der „Katholische Lehrerverein“ gegenüber. Der weltanschauliche Gegensatz hielt damit auch Einzug in die Unterrichtspraxis.