Die Restitution der Klöster in Bayern
Zu den zentralen Leistungen der Ära Ludwigs I. gehörte die Restitution zahlreicher Klöster in allen Teilen Bayerns. Zwischen 1826 und 1848 ließ Ludwig über 132 Klöster aus 23 Orden wiederherstellen oder neu begründen.
Der bayerische Staat gab diesen Klöstern Teile der umfangreichen Bücherbestände und des liturgischen Inventars zurück, die in der Säkularisation von 1802/03 konfisziert worden waren. Die Neuausstattung der Klöster und Kirchen wurde im wesentlichen durch den König selbst finanziert, der dafür Mittel seiner Kabinettskasse und später der königlichen Zivilliste nutzte, ein Posten im Staatshaushalt zur eigenen Verfügung.
Ludwig hob die Einschränkungen für Wallfahrten, Bittgänge und Passionsspiele auf, die seit Max I. Joseph bestanden hatten. Der König setzte in seiner Restitutionspolitik gezielt auf die Benediktiner, auf Franziskaner, Kapuziner, Minoriten und Karmeliten, aber auch auf manche Laienbruderschaften. Unter den weiblichen Ordensgemeinschaften förderte er vor allem Benediktinerinnen, Ursulinen, Dominikanerinnen, Franziskanerinnen und Elisabethinen, Zisterzienserinnen, Salesianerinnen, die Kongregation der Barmherzigen Schwestern oder die Englischen Fräulein. 1833 rief Maria Theresia Gerhardinger (1797-1879) die spätere Kongregation der „Armen Schulschwestern von Unserer Lieben Frau“ ins Leben und fand bei König Ludwig Protektion. Die Jesuiten erhielten dagegen keine Unterstützung.
Die damalige Kloster- und Ordenspolitik verfolgte den Zweck, die katholische Frömmigkeit in der bayerischen Bevölkerung wieder zu verankern und ein leistungsfähiges Fürsorge- und Bildungswesen aufzubauen. Die Klöster sollten den Schuldienst, die Jugenderziehung und Krankenpflege übernehmen und als Orte der Andacht dienen. Sie kehrten damit in viele ihrer alten Funktionen zurück, blieben aber unter staatlicher Kontrolle.
Ludwig I. und die katholische Kirche
Der König nahm sein Amt als Kirchenherr sehr ernst und führte strenge Aufsicht bei der Organisation und Stellenbesetzung in den Kongregationen und Bistümern. Klöster und Kirchen sollten zudem ein soziales Netz für Bedürftige bieten. Der 1838 gegründete Ludwig-Missions-Verein nahm sich der Katholiken in der Diaspora an und wurde zu einem der größten kirchlichen Hilfswerke des 19. Jahrhunderts. Die Mettener Benediktiner gründeten 1846 das Kloster St. Vincent in Pennsylvania, später Mutterkloster des Ordens in Nordamerika.
Der König setzte dieses Programm nach eigenen Maßstäben um, unterstützt von Männern seines Vertrauens wie Eduard von Schenk oder dem Regensburger Bischof Johann Michael Sailer. Dagegen gab es keine Mitsprache des Landtags oder des Heiligen Stuhls, mit dem Bayern 1817 ein Konkordat geschlossen hatte.
Die Restitution von Kirchen und Klöstern trug Ludwig I. große Popularität ein. Ein Lobgedicht der Dillinger Franziskanerinnen von 1829 spricht vom „Beherrscher Bayerns, der nie duldet, daß das Alte sinke, unverschuldet“. Die Geistlichen in Kirchen, Schulen und Hospitälern wirkten als Fürsprecher der Krone, langfristig auch als neue staatstragende Bevölkerungsschicht neben Zivilbeamtenschaft und Militär. In Joseph Görres traf König Ludwig auf einen Meinungsführer, der ihn zur Identifikationsfigur aller Katholiken in Deutschland stilisierte. Ludwig nahm diese Rolle an, behielt jedoch seine Unabhängigkeit.
Ludwigs Katholizismus entsprach einem tiefen persönlichen Glauben, aber auch einer starken Verbundenheit mit der eigenen Dynastie. Dabei berief er sich insbesondere auf seine Ahnen Kaiser Ludwig den Bayern und Kurfürst Maximilian I. und deren Verdienste um die Förderung der Kirche. Ludwig sorgte für den Abschluss des Dombaus zu Regensburg und die Restaurierung des Doms zu Speyer. Er setzte sich auch für den Weiterbau des Kölner Doms ein.
Die Behandlung der Protestanten und Juden
Der König war auch Schirmherr der lutherischen und reformierten Gemeinden. Doch blieb ihm die Ideenwelt des Protestantismus zeitlebens fremd. Ludwig verstieg sich zu der Ansicht, der Protestantismus nähre die liberalen und revolutionären Strömungen, von denen die Monarchie bedroht sei.
Unter Ludwig I. wurden den Protestanten in Bayern, die sich erst seit 1824 als „Kirche“ bezeichnen durften, viele Nachteile zugemutet. Der 1832 gegründete Gustav-Adolf-Verein, eine Schirmgemeinschaft der Evangelischen in Deutschland, war bis 1849 in Bayern nicht zugelassen. Bei der Eröffnung der Walhalla 1842 fehlte eine Büste für den Reformator Martin Luther.
Nach dem „Kniebeugeerlass“ von 1838 sollten protestantische Offiziere am Fronleichnamsfest und bei anderen Messfeiern vor dem Allerheiligsten niederknien. Diese Anweisung wurde erst 1845 zurückgenommen. Maßnahmen dieser Art führten dazu, dass viele Protestanten in der Rheinpfalz, in Franken und Schwaben während der Märzrevolution 1848 die Abtrennung von Bayern forderten.
Auch die israelitischen Gemeinden in Bayern wurden von Ludwig I. nicht gefördert. Das Edikt von 1813 gewährte den Juden in Bayern zwar Kultusfreiheit, jedoch noch keine Freizügigkeit, keine freie Berufswahl, kein passives Wahlrecht und keinen Zugang zu Staatsämtern. 1827/28 soll König Ludwig geplant haben, den Juden das volle Bürgerrecht zu erteilen. Über die Gründe für das Scheitern der Initiative ist wenig bekannt. Auch auf den Landtagen von 1831/32, 1834/35 und 1846 wurde über die Emanzipation der Juden debattiert, jedoch ohne Ergebnis. Ebenso schlug das Vorhaben fehl, einen Zentralrat für das Königreich zu schaffen und die jüdischen Gemeinden landesweit zu organisieren.
Die Schulpolitik unter Ludwig I.
Das allgemeine Schulwesen hat König Ludwig nachhaltig reformiert. 1826 nahm ein neugegründeter Oberster Kirchen- und Schulrat unter Eduard von Schenk seine Arbeit auf. Ihm unterstanden alle Schulen und Hochschulen.
Die Volksschulen waren streng nach Konfession getrennt und von Geistlichen beaufsichtigt. Die allgemeine Unterrichtspflicht im Königreich wurde erstmals tatsächlich umgesetzt. Der König widmete sich auch dem Inhalt der Lehrpläne. 1828 legten Friedrich von Thiersch und Friedrich von Schelling einen neuen Lehrplan für Gymnasien vor.
Seit 1831 ließ der König in allen acht Kreisen Bayerns Lyceen einrichten. Sie sollten mit den Universitäten weitgehend gleichgestellt werden. Die Reform misslang, die Lyceen beschränkten sich auf die Ausbildung von Theologen, als Vorläufer der späteren Philosophisch-Theologischen Hochschulen.
Um 1823/33 entstanden im Königreich die ersten Polytechnischen Schulen in Nürnberg, München und Augsburg. Absolventen der Volks- oder Lateinschule sollten dort eine möglichst praxisorientierte technische Ausbildung erhalten, entweder für einen anschließenden Beruf in Handel, Gewerbe oder Landwirtschaft oder für den Zugang zur „Polytechnischen Central-Schule“ (gegründet 1827), der Vorläuferin der späteren „Technischen Hochschule“ München. In den Polytechnischen Schulen wurde der Unterricht besonders auf die regionalen Gegebenheiten abgestimmt.
Das Lehrmodell reagierte auf die zunehmende Technisierung der Berufswelt und genoss bald über Bayern hinaus großes Ansehen. 1833/34 wurden überdies 22 Landwirtschafts- und Gewerbeschulen eingerichtet. Auch sie dienten der beruflichen Qualifikation und nahmen in den folgenden Jahrzehnten ständig zu.
Die bayerischen Universitäten
1826 ließ Ludwig die altbayerische Landesuniversität von Landshut nach München übersiedeln. 1842 zog die Ludovico-Maximilianea in die neuen Gebäude an der Ludwigstraße. Die Hochschule wurde mit bedeutenden Professoren besetzt, darunter Ignaz Döllinger, Othmar Frank, Johann Nepomuk von Ringseis, Friedrich von Schelling, Carl August von Steinheil oder Friedrich Wilhelm von Thiersch. Der König berief viele Mitglieder der Bayerischen Akademie der Wissenschaften an die Münchner Universität, nicht zuletzt um Gelder für die Besoldung zu sparen.
Die Universitäten waren im Vormärz Zentren des Liberalismus. Mehrmals ließ Ludwig „Säuberungen“ in den Landesuniversitäten München, Würzburg und Erlangen durchführen und missliebige Professoren entfernen. 1829 hatte Ludwig noch die Bildung von Burschenschaften genehmigt. Seit den Studentenunruhen in München 1830 wurden die Universitäten von Regierungsvertretern streng überwacht.