Titel: | Professor |
---|---|
Grad: | Ritter |
Geburt: | 18. Dezember 1764, Bamberg | Tod: | 18. April 1827, München |
Beruf: | Jurist, Hochschullehrer, Staatsbeamter |
Konfession: | römisch-katholisch |
Der in Bamberg aufgewachsene Franke Gönner studierte Rechtswissenschaft in Bamberg (Promotion 1781) und Göttingen (Abschluss 1787). 1789 erhielt er einen Ruf als Universitätsprofessor in seine Heimatstadt, 1799 nach Ingolstadt. Während des Umzuges der Universität nach Landshut war er ihr Rektor. Nachdem sein Fachgebiet, das Reichsrecht, an Bedeutung verloren hatte, veröffentlichte er Werke, in denen er sich in den Dienst der Montgelasschen Staatsidee stellte: „Deutsches Staatsrecht“ (1804) und „Der Staatsdienst aus dem Gesichtspunkt des Rechts und der Nationalökonomie betrachtet“ (1806). Bereits in dieser Zeit wirkte Gönner als Rechtsgutachter und Berater der Regierung, etwa bei der Eingliederung fränkischer Territorien in Bayern.
Besonders verdient machte sich Gönner bei der Abfassung des neuen Beamtenrechts, der sogenannten „Staatsdienerpragmatik“ von 1805.
Seine universitäre Laufbahn tauschte Gönner 1812 gegen den Dienst als bayerischer Beamter: er wurde Direktor des Appellationsgerichts in München, 1815 Geheimer Referendär im Justizministerium und Mitglied der Gesetzgebungskommission. Bereits vorher war er in die Kommission zur Beratung des bayerischen Straf- und eines Zivilgesetzbuches berufen worden. 1813/14 erstellte er den Kommentar zum Strafgesetzbuch und zur Gerichtsordnung. Montgelas hielt ihn jedoch von der Verfassungskommission fern.
Obwohl Gönner in der Beamtenhierarchie aufstieg (1817 Staatsrat im Außerordentlichen Dienst, 1819 im ordentlichen Dienst), blieb seine Tätigkeit auf legislative Beratung beschränkt. So übernahm er zum Beispiel 1819 die Revision der Zivilgerichtsordnung und des Strafgesetzbuches, 1822 erstellte er den Entwurf für das neue Hypothekengesetz. In der Regierung war Gönner als Jurist und Fachmann überaus geschätzt. Allgemein misstraute man aber seinem Charakter, weil er, wie Carl Philipp von Wrede einmal sagte, „immer gegen gute Bezahlung bereitwilliger Sachwalter“ in Klagen gegen den Staat war. Zu diesem Verhalten trugen wohl auch seine Schulden bei.
In wissenschaftlicher Hinsicht befehdete Gönner als Vertreter der naturrechtlichen Lehre seine Kollegen Friedrich Carl von Savigny (1779–1861) als Haupt der Historischen Rechtsschule sowie Anselm von Feuerbach.
Literatur: | Luitpold Schaffner, Gönner, Nikolaus Thaddäus Ritter v., in: NDB 6, 1964, S. 518 f. (Online-Fassung); Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, hrsg. von Michael Henker, Margot Hamm und Evamaria Brockhoff (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur, Nr. 32), Augsburg 1996, S. 129 f. |
---|