Titel: | Graf |
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Geburt: | 30. Januar 1770, Würzburg | Tod: | 4. November 1865, München |
Beruf: | Jurist, Kammerrichter, bayerischer Staatsminister der Justiz |
Konfession: | römisch-katholisch |
Nach einem juristischen und staatswissenschaftlichen Studium in Salzburg, Bonn und Göttingen wurde Reigersberg 1791 erzbischöflicher Kämmerer und Hofrat in Salzburg sowie 1795 Präsident am Reichskammergericht in Wetzlar. Von 1803 bis 1806 war er dort Kammerritter.
1807 wechselte Reigersberg in den bayerischen Staatsdienst als Hofgerichtspräsident in München. Im Jahr darauf wurde er Oberappellationsgerichtspräsident in München, Er war Mitglied der Gesetzgebungskommission und der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Von 1810 bis 1823 war er Justizminister und Präsident der Verfassungskommission. Als Anhänger einer Nationalkirche wandte er sich gegen das Konkordat mit Rom.
Literatur: | Eberhard Weis, Zur Entstehungsgeschichte der bayerischen Verfassung von 1818. Die Debatten in der Verfassungskommission von 1814/15, in: ZBLG 39 (1976), S. 414–444; Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, hrsg. von Michael Henker, Margot Hamm und Evamaria Brockhoff (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur, Nr. 32), Augsburg 1996, S. 134; Sigrid Jahns, Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich, Tl. II: Biographien (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich, Bd. 26), 2 Bde., Köln / Weimar / Wien 2003; Eric-Oliver Mader, Reigersberg, Heinrich Aloys Graf v., in: NDB 21, 2003, S. 329 f. (Online-Fassung); ders., Die letzten „Priester der Gerechtigkeit“. Die Auseinandersetzung der letzten Generation von Richtern des Reichskammergerichts mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (Colloquia Augustana, Bd. 20), Berlin 2005 |
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