21. Januar 1806
Die Berichte zu den Königsfeiern im ganzen Land mussten an die Behörden in München eingesandt werden. So hofften die Vertreter der Regierung, zu erfahren wie die Stimmung im Lande war. Manche Ämter berichteten allerdings nur knapp über die Festlichkeiten, so das Landgericht Wasserburg zur Feier in Haag, Wasserburg und Fischbach am 12. Januar: Man habe überall den befohlenen Ablauf mit der Verlesung der Proklamation und einem anschließenden Hochamt mit Te Deum beachtet. In Haag paradierte dazu das Bürgermilitär.
Lageort: | München, Staatsarchiv, Nr. 16202 |
---|---|
Copyright: | München, Staatsarchiv |