1. Mai 1808
Urkunde, Handschrift
Die Verfassung des Königreichs Bayern, die so genannte Konstitution, stellte die Zusammenfassung des Reformwerks Maximilian Graf Montgelas' dar und war gleichzeitig deren Höhepunkt. Die Konstitution unterzeichneten Morawitzky, Hompesch, Montgelas und der König.
Die Konstitution trat am 1. Oktober 1808 in Kraft und war von zahlreichen als „organische Edikte“
Im ersten Titel der Konstitution wird der Grundsatz der „égalité“
Die Verfassung von 1808 wurde bereits zehn Jahre später durch die Verfassung von 1818 abgelöst. Dennoch ist diese - im Gebiet des späteren Deutschen Bundes - früheste Verfassung für die Verfassungsentwicklung in Bayern von entscheidender Bedeutung.
Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Hg.), Liess, Albrecht: Aus 1200 Jahren. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv zeigt seine Schätze, dritte Auflage, München 1986.
Möckl, Karl: Der moderne bayerische Staat. Eine Verfassungsgeschichte vom aufgeklärten Absolutismus bis zum Ende der Reformepoche (Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern, Abt. III: Bayern im 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 1), München 1979.
Künstler, Ersteller / Fotograf: | Foto: R. Poss |
---|---|
Lageort: | München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Verfassungsurkunden Nr. 2 |
Copyright: | München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv |