12. Januar 1806
Handschrift auf Papier
Das Protokoll war in Gegenwart des Landrichters angefertigt worden und vom Landgerichtsaktuar, Rentbeamten und weiteren Beamten und Würdenträgern unterzeichnet.
In Haag folgte man dem Beispiel von Wasserburg bei der Königsfeier: „So wie bereits am 7. dieses Monats in der Stadt Wasserburg durch die königl. Bairische Districts Commission die Annahme der Königswürde unsers allerduchläuchtigsten Souverain feyerlichst proclamirt wurde, so hat man auch zu Folge Auftrages erwähnter Comission den heutigen Tag (12. Januar 1806) bestimmt, im Markte Haag für den dortigen Rentamtsbezirk ebenfalls diese solere Proclamations:Acte vorzunehmen.
Zu dieser feyerlichen Handlung wurden nicht nur die in Haag anwesende Königl. Stellen nebst der Geistlichkeit, und Orts-Vorständen, sondern auch sämmtliche Obmänner zu erscheinen vorgeladen, sofort in Anwesenheit derselben, so wie der gesamten Bürgerschaft in dem Königl decorirten Schloßgebäude die Annahme der Königswürde unsers allerdungschlauchtigsten Monarchen unter Paradirung des Bürger Militär in aller Form kund gemacht, und endlich diese Feyerlichkeit nach einem der hohen Würde des Gegenstandes anpassenden Vortrage mit einem Te Deum Laudamus und feyerlichen [...]“ Hochamt sowie einigen Salveschüssen beendet.
Die Protokolle der einzelnen Orte des Landgerichts wurden vom Generalkommissariat und der Landesdirektion von Bayern am 15. Januar an den König gesandt.
Künstler, Ersteller / Fotograf: | Landgericht Wasserburg |
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Lageort: | München, Staatsarchiv, RA 16202 |
Copyright: | Staatsarchiv München |