Objekte > Ludwig III. > „Volksvertretung“ (1819)

Ludwig III.

 

Trennlinie 01



„Volksvertretung“ (1819)

„Anerbieten der Landwehr außer Land zu dienen 1813“ „Aufhebung der Leibeigenschaft“ (1819)
„Bayerns Köngisthum“ (1819) „Beförderung der Künste und des Handels“ (1819)
„Das Wiederaufleben des baierischen National-Geistes“ (um 1806) - Dokument „Denkfreiheit, Universität, Akademie, Schulen“ (1819)
weitere zeigen >

1819

Johann Christoph von Aretin (1773–1824), Stich von Johann Lorenz Rugendas (1775–1826) nach einer Zeichnung von Joseph Peringer
gedruckt bei Victoria Arnold, Neuburg a.d. Donau

Federlithografie, schablonenkolorierte Farbzeichnungen

Spielkarte Gras Sieben aus: „Teutsche Spielkarten für das bayerische Volk“.

Volksvertretungen sind nach Ansicht des Aufklärers und Reformers Johann Christoph von Aretin wichtig, „um in öffentlichen Versammlungen die Weisheit der Berathung zu verstärken, ohne die Kraft der Regierung zu schwächen“. In der Konstitution von 1808 war eine Volksvertretung angekündigt, aber nie realisiert worden. Erst die Verfassung von 1818 ließ eine eingeschränkte Volksvertretung zu. Sie hatte jedoch keine alleinige gesetzgebende Gewalt.

Nachdruck eingeleitet und kommentiert von Marcus Junkelmann, Regensburg 1980

Künstler, Ersteller / Fotograf: Johann Christoph von Aretin (Idee), Joseph Peringer (Zeichner), Johann Lorenz Rugendas (Stecher), Victoria Arnold (Druck)
Lageort: München, Bayerische Staatsbibliothek, Einblattdruck IX, 10i (1–4)
Copyright: Bayerische Staatsbibliothek München