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Ludwig III.

 

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„Aufhebung der Leibeigenschaft“ (1819)

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1819

Johann Christoph von Aretin (1773–1824), Stich von Johann Lorenz Rugendas (1775–1826) nach einer Zeichnung von Joseph Peringer

gedruckt bei Victoria Arnold, Neuburg a.d. Donau
 

Federlithografie, schablonenkolorierte Farbzeichnungen

Spielkarte Schelle Neun aus: „Teutsche Spielkarten für das bayerische Volk“.

In der bayerischen Verfassung von 1818 wurde die Leibeigenschaft aufgehoben (bzw. die Aufhebung der Leibeigenschaft durch die Constitution von 1808 nochmals bestätigt). Aretin sieht dies als sehr gut geeignetes Mittel, um den Landesreichtum zu vermehren. Freie Menschen auf dem eigenen Grund und Boden erwirtschaften seiner Meinung nach mehr und können somit auch mehr Steuern bezahlen.

Nachdruck eingeleitet und kommentiert von Marcus Junkelmann, Regensburg 1980

Künstler, Ersteller / Fotograf: Johann Christoph von Aretin (Idee), Joseph Peringer (Zeichner), Johann Lorenz Rugendas (Stecher), Victoria Arnold (Druck)
Lageort: München, Bayerische Staatsbibliothek, Einblattdruck IX, 10i (1–4)
Copyright: Bayerische Staatsbibliothek München