um 1800
Menschliches Haar, Rosshaar, Seidentaft
Mit dem „Abschneiden der alten Zöpfe“, die als Sinnbilder des 18. Jahrhunderts galten, zeigte man seine Ablehnung der politischen und sozialen Zustände der Vergangenheit und seine Aufgeschlossenheit für Reformen. Die Zöpfe des Freiherrn von Cetto behielten aber zumindest als Erinnerungsstücke ihre Berechtigung.
Ein wesentlicher Bestandteil der Staatsreform in Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts war, die Vielzahl der nebeneinander bestehenden und teils miteinander konkurrierenden Ausbildungs- und Laufbahnsysteme der Beamtenschaft der verschiedenen Landesteile zu vereinheitlichen. Hierzu waren weit reichende Eingriffe nötig - eine Vorgehensweise, die man bereits damals - in Anlehnung an eine modische Entwicklung der Zeit - als „Alte-Zöpfe-Abschneiden“ bezeichnete.
Der Männerzopf war 1713 vom preußischen König Friedrich Wilhelm I. 1713 anstelle der Staatsperücke eingeführt worden. Der „preußische Zopf“ wurde im 18. Jahrhundert derart allgemein als Männertracht üblich, dass er für die spätere Zeit Kennzeichen und Symbol des 18. Jahrhunderts blieb - altmodisch und Sinnbild eines unzeitgemäßen Zwangs. Das Ablegen des Zopfs wurde deshalb nicht nur als Wechsel der Mode betrachtet, sondern auch als Bekenntnis zu einer neuen Zeit, wie dies im Verbrennen des Zopfs auf dem Wartburgfest 1817 sichtbar wurde.
Anton von Cetto (1756-1847) war ein enger Vertrauter des Ministers Montgelas, den er schon aus Zweibrücken kannte. Von 1796 bis 1813 war Cetto bayerischer Gesandter in Paris und unterzeichnete als solcher 1806 die Rheinbundakte. Nach dem Sturz Montgelas' im Februar 1817 ging auch Cettos Karriere zu Ende. Er zog sich im Mai dieses Jahres ins Privatleben zurück. Von Cetto wird berichtet, dass er sich - ganz nach der alten Mode - einen Zopf ins Haar steckte, wenn er außer Haus ging.
Henker, Michael u.a.: Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, Ausstellungskatalog , Augsburg 1996, S. 145.
Lageort: | Oberlauterbach, Anton Frhr. von Cetto |
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