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Maximilian II.

 

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„Wiederherstellung der Landwehr“ (1819)

„Anerbieten der Landwehr außer Land zu dienen 1813“ „Aufhebung der Leibeigenschaft“ (1819)
„Bayerns Köngisthum“ (1819) „Beförderung der Künste und des Handels“ (1819)
„Das Wiederaufleben des baierischen National-Geistes“ (um 1806) - Dokument „Denkfreiheit, Universität, Akademie, Schulen“ (1819)
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1819

Johann Christoph von Aretin (1773–1824), Stich von Johann Lorenz Rugendas (1775–1826) nach einer Zeichnung von Joseph Peringer
gedruckt bei Victoria Arnold, Neuburg a.d. Donau

Federlithografie, schablonenkolorierte Farbzeichnungen

Spielkarte Gras Unter aus: „Teutsche Spielkarten für das bayerische Volk“.

Die Landwehr war immer nur zum Einsatz im Landesinneren und zur Grenzverteidigung gedacht. In ihr waren alle wehrfähigen Männer verpflichtet, die nicht im regulären Heer dienten. Sie wurde ausschließlich in Kriegszeiten einberufen, zum Schutz des Landes.

Aretin sah die Landwehr als Garant der bayerischen Selbständigkeit. Ihre Mitglieder waren seiner Meinung nach vom „edelsten National-Gefühl“ beseelt.

Nachdruck eingeleitet und kommentiert von Marcus Junkelmann, Regensburg 1980

Künstler, Ersteller / Fotograf: Johann Christoph von Aretin (Idee), Joseph Peringer (Zeichner), Johann Lorenz Rugendas (Stecher), Victoria Arnold (Druck)
Lageort: München, Bayerische Staatsbibliothek, Einblattdruck IX, 10i (1–4)
Copyright: Bayerische Staatsbibliothek München