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Maximilian II.

 

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Feierliche Verlesung der Königsproklamation in Straubing am 5. Januar 1806

7. Januar 1806

„Straubinger-Anzeiger“, 1806

Druck auf Papier 

In Straubing wurde die Proklamation zur Königserhebung am 5. Januar verlesen.

Begleitet von „einer ansehnlich berittenen Bürgermiliz“ und „unter Trompeten- und Pauken-Schalle, Donner der Kanonen, Jubel und Jauchzen auf öffentlichen Plätzen, in Gassen und Strassen“ verkündete der „Amts-Aktuar“ am Sonntag, den 5. Januar 1806, die Proklamation des Königreichs in Straubing. Es war morgens zwischen 9 und 10 Uhr. Gleichzeitig rief im königlichen Hofgericht für die Honoratioren der Stadt der Hofgerichtspräsident das Königreich Bayern aus. Er hielt „eine schöne, passende Rede“. Anschließend versammelte man sich in der Stadtpfarrkirche zu einem Hochamt mit Te Deum. Abends „war die ganze Stadt beleuchtet, mehrere öffentliche und Privatgebäude mit transparenten Gemälden und Sinnbildern gezieret. Waren nicht alle gleich sinnreich, so drückten sie gewiß bey dieser für das Vaterland so wichtigen Begebenheit jene Empfindungen von theilnehmender Freude, von Treue und Anhänglichkeit aus, die dem Baier gegen seinen Landesfürsten von jeher eigen waren, etc.“. Ein Ball mit Souper für die Beamtenschaft beendete den Tag.

 

Künstler, Ersteller / Fotograf: Königlich-Bayerische Stadt- und Polizeikommission Straubing, Kommissär Billich
Lageort: München, Staatsarchiv, RA 16202
Copyright: Staatsarchiv München