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Ludwig I.

 

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Verfassung des Deutschen Bundes (Bundesakte), 8. Juni 1815, französischer Text (Transkription), Seite 3

8.6.1815

 

Dieses Dokument beinhaltet die Verfassung des Deutschen Bundes, der auf dem Wiener Kongress als lockerer Staatenbund der souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands gegründet wurde. Zweck war die Schutz der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten. Mit dem Bund sollte im Rahmen der konservativen Politik Metternichs sowohl die Gründung eines deutschen Nationalstaates als auch eine wirkliche Liberalisierung der innenpolitischen Verhältnisse der Mitgliedsstaaten verhindert werden. 1866 wurde er nach den Siegen Preußens über Österreich und die bundestreuen Staaten aufgelöst. Nachdem diese Vorentscheidung gefallen war, schuf Bismarck 1871 den deutschen Nationalstaat in Form der kleindeutschen Lösung, also ohne Österreich.

Der Deutsche Bund umfasste 41 Mitglieder, wurde aber von den beiden Großmächten Preußen und Österreich dominiert. Einziges Bundesorgan war die Bundesversammlung in Frankfurt am Main, ein permanenter Gesandtenkongress unter österreichischem Vorsitz.

In der Bundesakte wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, landständische Verfassungen zu schaffen. Bayern kam dieser Forderung mit der Verfassung von 1818 nach und wurde so zur konstitutionellen Monarchie.

Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1800 - 1866, München 1983.

Lageort: Perry, Clive (Hg.): The Consolidated Treaty Series, Vol. 64, New York 1969, S. 444-452.