nach 28. Januar 1806
Lithografie
In Neustadt sollte die Feierlichkeit zur neuen Königswürde für den bayerischen König erst am 19. Januar stattfinden. Das Ereignis wurde sorgfältig geplant, um möglichst nichts dem Zufall zu überlassen. Auch die zahlreiche Teilnahme sollte sicher gestellt werden. Alle umliegenden Gemeinden waren verpflichtet zu kommen. Wer unentschuldigt fehlte, wurde mit einer Geldbuße belegt: „Es kann lediglich Krankheit als Entschuldigung des Ausbleibens angenommen werden, &. Jedes Gemeinde Glied hat bei seinem Nichterscheinen einen Thaler Strafe zu erwarten; jeder Schultheis aber zwei Thaler.“ Eigens eingeladen wurden die Zünfte.
Ein Porträt des bayerischen Königs Max I. Joseph sollte bei der Königsfeier auf dem dortigen Taufstein stehen.
Der Plan für den Festtag sah folgendermaßen aus:
Am Sonntag, dem 12. Januar, wollte man das auf den kommenden Sonntag anberaumte Freudenfest ankündigen. Dazu war um 7 Uhr Kanonendonner und Böllerschießen angekündigt, begleitet von „türkischer“ Musik und einem viertelstündigen Glockenläuten. Um 8 Uhr war dasselbe Spektakel noch einmal vorgesehen, dieses Mal allerdings ohne Musik. Um halb 9 Uhr sollten sich die Geistlichkeit und die Honoratioren im Amtshaus versammeln, die Amtsvorsteher und der Rat aber zusammen mit den Bürgern im Rathaus. Besonders wichtig schien es den Organisatoren darauf hinzuweisen, dass alle gut gekleidet erscheinen sollten. Um 9 Uhr waren noch einmal Trompeten- und Paukenschall, Kanonen- und Böllerschüsse geplant. Die Menschen sollten sich dann in einem Kreis vor dem Rathaus versammeln, wo der Herold vom Rathausbalkon die Proklamation verlesen würde. Im Anschluss würde der Zug zur Kirche ziehen.
In der Kirche plante man einen Wechselgesang zwischen Chor und Geistlichkeit, immer wieder unterbrochen vom Kanonendonner. Dann würden vier neben dem Taufstein postierte Knaben, das neue Nationallied „Heil unserm König“ singen. Auf dem Taufstein wollte man das Porträt des Königs aufstellen, der somit wenigstens im Bild der Feier beiwohnen würde. Den Beschluss sollte ein feierliches Hochamt mit Te Deum bilden. Um 12 Uhr würden dann die Honoratioren gemeinsam essen und trinken auf das Wohl des Königs. Der Tag sollte mit einem Ball ab 18 Uhr enden. Für 20 Uhr war der Zapfenstreich vorgesehen, doch waren davon die Tanzvergnügungen in Neustadt und an weiteren Orten im Landgericht ausgenommen.
Die Organisatoren forderten alle Angehörigen der Zünfte eigens zum Erscheinen auf. Auch alle umliegenden Gemeinden müssten kommen. „Es kann lediglich Krankheit als Entschuldigung des Ausbleibens angenommen werden, &. Jedes Gemeinde Glied hat bei seinem Nichterscheinen einen Thaler Strafe zu erwarten; jeder Schultheis aber zwei Thaler.“
Die Feier verlief im Wesentlichen wie geplant. Dem Bericht darüber liegt eine Kostenaufstellung von insgesamt 81 Gulden, 37 Kreuzern bei. Von diesem Geld wurden bezahlt:
„Für den Stadtmusikus für die Kirchenmusik
Dem Kaufmann für 30 Pfund Pulver
Dem Kaufmann für 4 Wachskerzen auf die Altäre in der Kirch
Dem Schreiner für Aufrichtung des Balkons, dem Taglöhner für 4 halbe Tage Arbeit bei der Verzierung des Balkons mit grüner Streu.
Für 4 starke Rüststangen
Für die Nägel zur Ehrenpforte
Für den Schlosser, der die Kanonen und Böller dirigiert hat,
Dem Gastwirt für die Speisung der Musiker [...]“
Lageort: | Amberg, Staatsarchiv, Justiz- und Kammeramt Neustadt am Kulm, 13; Lithografie: Ingolstadt, Bayerisches Armeemuseum |
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Copyright: | Staatsarchiv Amberg; Bayerisches Armeemuseum, Ingolstadt |