4. Januar 1806
Auftrag an das „Königliche LandrichterAmt“ Höchstädt, die Königserhebung für Max I. Joseph im gesamten Amtsbezirk angemessen zu verkünden
Neuburg a.d. Donau, 4. Januar 1806
Handschrift auf Papier
Der Landrichter von Höchstädt wurde von seiner vorgesetzten Dienstbehörde darüber informiert, dass der Landesherr am 1. Januar 1806 den Titel eines Königs von Bayern angenommen habe. Die Proklamation zu dieser Rangerhöhung lag dem Schreiben bei.
Überall im Landgericht sollten deswegen Feiern stattfinden. Dabei gab die Landesbehörde den Ablauf der Feierlichkeiten vor, die „auf eine dem Gegenstand angemessene Art, neml. Unter Läutung der Gloken, Abhaltung eines Te Deum, und wo es thunlich ist, unter Ausrückung der Bürgermiliz, etc.“ stattfinden sollten. Es wurde vorgeschlagen, die Gelegenheit zu nutzen und „den Unterthannen die beharliche Anhängigkeit, Treue und Pflicht gegen ihre nunmehrige Königliche Majestät von Baiern neuerdings ans Herz zu legen“.
Lageort: | Augsburg, Staatsarchiv, BA Dillingen 1105 |
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Copyright: | Staatsarchiv Augsburg |