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Maximilian I. Joseph

 

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Erläuterungen zum pfalzbaierischen Besitzergreifungspatent von der Reichsritterschaft in Franken (1802)

Bekanntmachung der Reichsritterschaft in Franken über die Eidleistung ihrer Mitglieder an den Kurfürsten von Bayern (1803) Besitzergreifungspatent Kurfürst Max’ IV. Joseph für die „im fränkischen Kreise gelegene[n]“ Territorien
Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, französischer Text, Seite 1 Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, französischer Text, Seiten 2 und 3
Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, Seiten 1 und 2 Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, Seiten 3 und 4
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17. Dezember 1802

Bamberg, 17. Dezember 1802

Druck auf Papier

Im Frieden von Lunéville (9. Februar 1801) war Bayern auf dem rechten Rheinufer eine Entschädigung für die an Frankreich verlorenen linksrheinischen Gebiete zugesichert worden, unter anderem auch „mehrere im fränkischen Kreise gelegene“ Territorien. Die bayerischen Beamten hatten das Besitzergreifungspatent für die neu hinzugewonnenen Territorien in Franken auch in Besitzungen der Reichsritterschaft angeschlagen. Dies widersprach den Reichsgesetzen, die bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation im Juni 1806 gültig waren. Der Protest der Reichsritterschaft führte zu einer Art von Gegendarstellung der bayerischen Behörden. Die Patente, so argumentierte man, hätten sich in den reichsritterschaftlichen Gebieten nur auf die Lehensrechte bezogen, nicht aber auf die Rechtsstellung der Reichsritter. Die „unmittelbare freie Reichsritterschaft in Franken“ gibt dies im vorliegenden Schreiben ihren Mitgliedern bekannt. Gleichzeitig weist sie darauf hin, „dass allenthalben, wo die mehr bemeldeten Patente entweder gar nicht abgenommen, oder vom neuen wieder angeheftet worden sind, das gegenwärtige neben selben gleichmäßig öffentlich affigirt werde.“ In den Besitzungen der Reichsritter mussten also künftig zwei Schreiben – die Besitzergreifung der bayerischen Behörden und ihre Einschränkung durch die fränkische Reichsritterschaft nebeneinander öffentlich bekannt gemacht werden.

Die Rechte der unmittelbaren Reichsritter, die lediglich dem Kaiser unterstanden, blieben bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation am 6. August 1806 gültig.

Künstler, Ersteller / Fotograf: Reichsritterschaft in Franken
Lageort: Burg Egloffstein
Copyright: Albert Freiherr von Egloffstein