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Maximilian I. Joseph

 

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„Wiederherstellung der Armee“ (1819)

„Anerbieten der Landwehr außer Land zu dienen 1813“ „Aufhebung der Leibeigenschaft“ (1819)
„Bayerns Köngisthum“ (1819) „Beförderung der Künste und des Handels“ (1819)
„Das Wiederaufleben des baierischen National-Geistes“ (um 1806) - Dokument „Denkfreiheit, Universität, Akademie, Schulen“ (1819)
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1819

Johann Christoph von Aretin (1773–1824), Stich von Johann Lorenz Rugendas (1775–1826) nach einer Zeichnung von Joseph Peringer
gedruckt bei Victoria Arnold, Neuburg a.d. Donau

Federlithografie, schablonenkolorierte Farbzeichnungen

Spielkarte Gras Ober aus: „Teutsche Spielkarten für das bayerische Volk“.

Im Zuge der Staatsreformen, die König Max I. Joseph und sein Minister Maximilian Joseph Graf von Montgelas durchführten, kam es auch zu einer Reform der bayerischen Armee. Die allgemeine Wehrpflicht wurde 1805 grundsätzlich eingeführt und in der Verfassung von 1808 bestätigt, wenn es auch noch zahlreiche Ausnahmen gab. Aretin sieht durch diese Reformen und die Verpflichtung zum Unterhalt eines stehenden Heeres Bayern gut gerüstet. Zu verdanken habe man dies, nach Meinung von Aretin, dem König.

Nachdruck eingeleitet und kommentiert von Marcus Junkelmann, Regensburg 1980.

Künstler, Ersteller / Fotograf: Johann Christoph von Aretin (Idee), Joseph Peringer (Zeichner), Johann Lorenz Rugendas (Stecher), Victoria Arnold (Druck)
Lageort: München, Bayerische Staatsbibliothek, Einblattdruck IX, 10i (1–4)
Copyright: Bayerische Staatsbibliothek München