nach 1807
aus: 12 Blätter zu den „Uniformen des Bürgermilitärs in Baiern“
Lithografie, koloriert
Das Bürgermilitär wurde 1807 geschaffen und in Anlehnung an das reguläre Heer ebenfalls uniformiert. Dass die Gewalt im Staate vom König ausging, machten die Fahnen des Bürgermilitärs mit dem Monogramm des Königs deutlich.
Mit der Verordnung „über die Uniformierung und Organisierung des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ vom 3. April 1807 wurde das Bürgermilitär geschaffen. Es übernahm, wie auch vorher schon die Bürgermilizen, während der Kriegsjahre die Wach- und Sicherheitsdienste innerhalb der Ortschaften. Zum Bürgermilitär pflichtig war jeder Bürger bis zum 60. Lebensjahr. Die Einrichtung eines Bürgermilitärs bestätigte auch die Verfassung von 1808.
In der Folge der Einfälle der Tiroler nach Bayern 1809 erließ König Max I. Joseph am 6. Juli 1809 eine Verordnung zur Errichtung einer Nationalgarde in drei Klassen. Die erste Klasse sollte sich aus den Reservisten des Heeres rekrutieren und konnte überall zur Landesverteidigung eingesetzt werden. Die zweite Klasse wurde bei wirklicher Gefahr aufgeboten und war nur innerhalb der Landesgrenzen einsetzbar, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Die dritte Klasse war die eigentliche Bürgerwehr. Sie diente nur innerhalb der Grenzen des eigenen Landgerichtsbezirks.
Die Herrschenden sahen es immer als Wagnis an, die Untertanen mit Waffen auszustatten. Deshalb wurde das Instrument des Bürgermilitärs auch nur in eng gesteckten Grenzen und unter dem Kommando eines Militärs oder Zivilbeamten eingesetzt.
Beleg: | Oskar Bezzel, Geschichte des Königlich Bayerischen Heeres unter König Max I. Joseph von 1806 (1804) bis 1825, München 1933; Bayern und seine Armee, Redaktion Albrecht Liess (Ausstellungskataloge der Staatlichen Archive Bayerns, Nr. 21), München 1987 |
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Künstler, Ersteller / Fotograf: | unbekannt |
Lageort: | München, Stadtmuseum, Graphiksammlung, M I / 1873 / 2 |
Copyright: | Münchner Stadtmuseum |