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Maximilian I. Joseph

 

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Kokarde am Helm eines Soldaten der baierischen Armee

um 1808

Metall

Zur Schaffung eines bayerischen Nationalgefühls unter seinen Untertanen erließ der bayerische König am 16. Januar 1806 folgendes Reskript: "Damit sich die Baiern als Brüder erkennen ... verordnen wir, dass alle Staatsdiener künftig mit ihren Uniformen eine blau und weiße Kokarde auf dem Hute tragen." Diese Form des Hutabzeichens blieb bei Militär und Beamtenschaft bis zum Ende des 19. Jahrhunderts üblich. Wie bei vielen Maßnahmen der damaligen Regierung war auch hier Frankreich das Vorbild. Dort hatten sich 1789 die Anhänger der Revolution eine Kokarde in den Farben der französischen Trikolore an ihre Kleidung geheftet.

 

In Bayern war es auch erlaubt, dass alle "übrigen Unterthanen wessen Stande sie sind, & die Nazion zu welcher sie gehören, durch die Nazionalfarbe auf ihrem Huthe & bezeichnen". Hintergrund dieser königlichen Anordnung war der Versuch, die Einwohner der durch die napoleonischen Kriege an Bayern gefallenen Gebiete an ihren neuen Staat zu binden. Die ungefähr eine Million Neubayern, die vor allem in Franken, Schwaben und im heutigen Österreich wohnten, sollten so mit den Bewohnern Altbayerns ein einheitliches Staatsvolk bilden.

Henker, Michael/Hamm, Margot/ Brockhoff, Evamaria: Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, Augsburg 1996.

 

Den „Erlass zum Tragen einer Kokarde für die Beamten und Untertanen des Königreiches Baiernzum anhören finden Sie HIER.

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