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Ludwig III.

 

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Inkrafttreten des „Allgemeinen Strafgesetzbuchs“ von Anselm Feuerbach in Bayern (1810)

1. Oktober 1810

Das von Anselm von Feuerbach (1775–1835) erarbeitete „Allgemeine Strafgesetzbuch“ wird mit Wirkung vom 1. Oktober 1810 im bayerischen Königreich eingeführt; publiziert wird es allerdings erst am 16. Mai 1813.