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Maximilian II.

 

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Die zweite bayerische Verfassung mit garantierten Grundrechten und einer Volksvertretung in zwei Kammern (1818)

Entwurf der Verfassung des Königreichs Bayern aus dem Jahr 1818 Karikatur auf die Karlsbader Beschlüsse vom 20. September 1819: „Der Denker-Club“
Karikatur „Die Pressfreiheit“ König Max I. Joseph von Bayern (wohl 1818) mit Krone und Verfassung
Lade für die Verfassung von 1818 Max I. Joseph schwört auf die bayerische Verfassung 1818
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25. Mai 1818

Die Verfassung von 1818 folgt zehn Jahre nach der ersten bayerischen Verfassung von 1808. Sie ist vom König erlassen worden. In ihr sind Grundrechte und eine Volksvertretung in zwei Kammern garantiert. Die Verfassung von 1818 blieb 100 Jahre lang, bis 1918, in Kraft.