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Maximilian II.

 

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Gründung des Rheinbundes (1806)

Abwehr eines russischen Angriffs durch bayerische Truppen während des Rückzugs aus Russland (1812) Beschießung der Stadt Würzburg (1813)
Das Schlachtfeld von Borodino (nach 1827) Französische Medaille auf den Rheinbund vom 12. Juli 1806, Avers
Französische Medaille auf den Rheinbund vom 12. Juli 1806, Revers Karl Theodor von Dalberg, Fürstprimas des Rheinbundes, begrüßt Kaiser Napoleon in Aschaffenburg 1806
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12. Juli 1806

Bayern muss als Gegenleistung für die Königswürde dem Rheinbund, einem Offensiv- und Defensivbündnis unter der Führung Napoleons, beitreten. Trotz der formellen Souveränität ist Bayern durch die Bestimmungen der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 außenpolitisch völlig an Frankreich gebunden. Es muss an allen französischen Kriegszügen teilzunehmen und Kontributionen an Napoleon zahlen. Im Gegenzug ermöglicht es die Rheinbundakte, dass sich Bayern nun auch die restlichen reichsunmittelbaren Territorien einverleibt. Das betrifft z. B. die Reichsstädte Augsburg und Nürnberg, die Markgrafschaft Ansbach sowie die fränkische und schwäbische Reichsritterschaft. Bayern wird zum geschlossenen Flächenstaat.