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12. Juli 1806
Bayern muss als Gegenleistung für die Königswürde dem Rheinbund, einem Offensiv- und Defensivbündnis unter der Führung Napoleons, beitreten. Trotz der formellen Souveränität ist Bayern durch die Bestimmungen der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 außenpolitisch völlig an Frankreich gebunden. Es muss an allen französischen Kriegszügen teilzunehmen und Kontributionen an Napoleon zahlen. Im Gegenzug ermöglicht es die Rheinbundakte, dass sich Bayern nun auch die restlichen reichsunmittelbaren Territorien einverleibt. Das betrifft z. B. die Reichsstädte Augsburg und Nürnberg, die Markgrafschaft Ansbach sowie die fränkische und schwäbische Reichsritterschaft. Bayern wird zum geschlossenen Flächenstaat.