25. Mai 1808
Der oberste bayerische Minister Maximilian Joseph von Montgelas fürchtet eine Einmischung des Verbündeten Frankreich in die inneren Angelegenheiten Bayerns. Um dies zu verhindern, beschleunigt er die Schaffung einer Verfassung für das Königreich Bayern. Mit der Verfassung von 1808 und ihren zahlreichen angehängten Edikten wird Bayern für einige Jahre beispielgebend in der Verfassungsentwicklung der Rheinbundstaaten.